Sachverhalt:
Schiedsamtsbezirk ist nach § 1 II 1 SchAG NRW die Gemeinde. Das Gemeindegebiet kann in mehrere Bezirke geteilt werden, § 2 II 2 SchAG NRW.
Mit Beschluss vom 22.06.2006 wurde das Stadtgebiet
· in den nördlichen Teil von Schwelm (Bezirk I) und
· in den südlichen Teil von Schwelm (Bezirk II)
aufgeteilt. Seitdem sind jedoch einige Straßen(-züge) zum Stadtgebiet hinzugekommen, die sich in dieser Aufteilung nicht wiederfinden konnten. Um eine lückenlose und klar geregelte Betreuung durch die Schiedspersonen zu gewährleisten, sind die fehlenden Straßen(-züge) Winterberger Straße, Hemte, Wilhelm-Busch-Weg, Auf dem Karst, Rathausplatz, Dr.-Emil-Böhmer-Weg und Freiligrathweg nunmehr mitberücksichtigt worden. Genauere Informationen sind den Anlagen zu entnehmen.
Die Grenze zwischen den beiden einwohnermäßig ausgewogenen Bezirken soll weiterhin im Westen durch die Bahnlinie (Hauptstrecke Wuppertal-Hagen) sowie weiter durch die Linie Blücherstraße, Bismarckstraße, Moltkestraße, Hugo-Jacob-Straße, Hauptstraße und Hagener Straße gebildet werden.
Durch Beschlüsse des Rates vom 24.11.2022 und 23.02.2023 wurde der Bezirk I Herrn Joachim Range und der Bezirk II Herrn Ernst Ludger Becker zugewiesen.
Die beiden Schiedspersonen sollen sich im Falle der Verhinderung gegenseitig vertreten.
Beschlussvorschlag:
Die vorgeschlagene Neueinteilung der Schiedsamtsbezirke der Stadt Schwelm in den dargestellten Grenzen der Bezirke I (Nord) und II (Süd) – s. beigefügter Übersichtsplan der Anlage 1 - mit den zugehörigen und in diesen Grenzen fortzuschreibenden Straßen – s. Anlagen 2 und 3 - wird beschlossen.
Die Schiedspersonen sollen sich im Falle ihrer Verhinderung gegenseitig vertreten.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |