Sachverhalt:
Seit dem russischen
Angriffskrieg auf die Ukraine im März 2022 hielten sich nach unseren
Erkenntnissen 386 ukrainische Flüchtlinge in Schwelm auf. Aufgrund von Aus- und
Weiterreisen sind derzeit noch 334 Flüchtlinge in Schwelm ansässig. Die überwiegende
Mehrzahl dieser Ukrainer*innen erhält mittlerweile Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II, bewohnt eigene Wohnungen oder lebt bei Bekannten.
Es werden derzeit
nur vereinzelt Vorsprachen von ukrainischen Vertriebenen im Asylbereich in der
Abteilung Soziales registriert. Diese fliehen aus dem täglich umkämpften Gebiet
Cherson.
Seit Mitte Juni 2023
läuft die ukrainische Gegenoffensive. Laut überörtlicher Berichterstattung sind
die Stellungen an der Kriegsfront schwer umkämpft. Besonders im Osten des
Landes konnten russische Truppen vorrücken. Ein Ende des Konfliktes ist nicht
absehbar. Es bleibt daher abzuwarten, ob und wie viele Ukrainer weiterhin aus
ihrem Land flüchten werden und ggfs. Zuflucht in Deutschland suchen.
Wie bereits in der
Vergangenheit im Ausschuss berichtet, wurden die Kommunen vom Ministerium für
Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Migration des Landes
Nordrhein-Westfalen aufgefordert, ihre Unterbringungsmöglichkeiten kritisch zu
prüfen und sich auf weitere Aufnahmen vorzubereiten. Im Rahmen des
Ukraine-Sondervermögens wurde für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung
von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete Bundes- und Landesmittel an die
Städte überwiesen. Diese Mittel müssen im Jahr 2022 sowie 2023 verausgabt
werden.
Die Evangelische
Kirchengemeinde hat der Stadt Schwelm die Liegenschaft des ehemaligen
Kindergartens Sternenzelt zur Unterbringung von Geflüchteten fast kostenfrei
zur Verfügung gestellt. Seitens der Stadt sind lediglich die laufenden Betriebskosten
zu übernehmen. Die Liegenschaft wird aktuell hergerichtet; die Kosten aus den
vorgenannten Mitteln bestritten. In dieser Liegenschaft ist eine Unterbringung
von bis zu 20 Personen (insbesondere Familien) vorgesehen.
Des Weiteren ist
geplant, vier städtische Wohnungen im Gebäude Wiedenhaufe 11 für die
Unterbringung von Flüchtlingen herzurichten.
In der Vergangenheit
hat die Unterbringung von behinderten Geflüchteten und Vertriebenen immer
wieder zu großen Problemen geführt, da die Unterkunft Kaiserstraße für die
dauerhafte Unterbringung dieses Personenkreises nicht geeignet ist. Es ist
daher beabsichtigt, behindertengerechte Wohncontainer zu beschaffen. Aktuell
wird ein Teil des Parkplatzes an der ehemaligen Turnhalle Markgrafenstraße für
die Aufstellung dieser Container favorisiert, da an diesem Standort eine
Versorgung mit Energie aus der Turnhalle sichergestellt werden kann.
Aufnahmequoten
Die Aufnahmequote
für Flüchtlinge im laufenden
Asylverfahren (Verteilstatistik FlüAG) liegt für Schwelm (Stand 30.06.2023) bei 100,74 % (= 378
Personen). Die Quote ist somit derzeit etwas übererfüllt (100 % = 375
Personen).
Bei der
Aufnahmeverpflichtung von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik
Wohnsitzauflage) liegt die Erfüllungsquote (Stand 02.07.2023) bei 68,90 %
(=219). Danach sind 99 weitere anerkannte Flüchtlinge aufzunehmen, um ein 100 %
Erfüllungsquote (= 318 Personen) zu erreichen.
Seit Jahresbeginn
werden der Stadt Schwelm neben Asylsuchenden aus den Ländern Syrien, Afghanistan
oder dem Irak auch anerkannte Flüchtlinge zugewiesen. Es handelt sich hierbei
sowohl um Einzelpersonen wie auch Familienverbände.
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Jahr |
Fälle |
Flüchtlinge |
davon
geduldete Flüchtlinge |
31.12.2013 |
60 |
91 |
16 |
31.12.2014 |
80 |
146 |
26 |
31.12.2015 |
279 |
530 |
37 |
31.12.2016 |
177 |
357 |
87 |
31.12.2017 |
116 |
214 |
73 |
31.12.2018 |
84 |
162 |
94 |
31.12.2019 |
73 |
143 |
66 |
31.12.2020 |
66 |
121 |
65 |
31.12.2021 |
59 |
103 |
67 |
31.12.2022 |
73 |
126 |
58 |
30.06.2023 |
56 |
104 |
51 |
Graphische Darstellung
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 30.06.2023
Ukraine 12 Personen
Syrien 10 Personen
Irak 8 Personen
Tadschikistan 8
Personen
Afghanistan 6 Personen
Ghana 6 Personen
Serbien
6 Personen
Armenien 5 Personen
Iran 5 Personen
Pakistan 5 Personen
Albanien 4 Personen
China 4 Personen
Libanon 4 Personen
Mazedonien 4 Personen
Die übrigen
Asylbewerber und Geduldeten kommen u.a. aus Aserbaidschan, Burundi, Kongo,
Kosovo, Marokko sowie der Türkei.
Graphische Darstellung
Herkunftsländer
Chancenaufenthaltsrecht
Das neue Gesetz zum
Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz) ist am 31.Dezember 2022 in
Kraft getreten. Die Regelung betrifft
rund 136.000 bereits in Deutschland gut integrierte Menschen, die am
31.10.2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer
Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und
sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gut integrierte
Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Die Betroffenen erhalten ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht. In dieser Zeit haben Sie eine faire Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und den Erwerb eines Identitätsnachweises.
Aus dem Personenkreis der Leistungsbezieher nach dem
Asylbewerberleistungs-gesetz hat bisher 1 Personen diese Aufenthaltserlaubnis
nach § 104c Aufenthaltsgesetz erhalten. Die weitere Entwicklung bleibt
abzuwarten.
Sonderprüfung der
FlüAG-Pauschalen für das Jahr 2020
Mit E-Mail vom 20.06.2023 teilte die Bezirksregierung Arnsberg mit, dass diese durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Migration (MKJFGFI) beauftragt wurde, die Rechtmäßigkeit der Auszahlung der in 2020 gezahlten FlüAG-Monatspauschalen zu prüfen. Des Weiteren wurde die Stadt unterrichtet, dass beabsichtigt ist, 188 Pauschalen = 162.808,00 € zurückzufordern. Vor Erstellung des Rückforderungsbescheides wird der Stadt Schwelm aber Gelegenheit gegeben, diese Rückforderung zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben.
Bereits bei den Sonderprüfungen für die Jahre 2017-2019 stelle sich heraus, dass die Rückforderungen in der beabsichtigten Höhe nicht gerechtfertigt waren. Es wird auch aktuell davon ausgegangen, dass die tatsächliche Rückforderung geringer ausfällt. Über das Ergebnis der Sonderprüfung werden wir Sie unterrichten.
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Der Bürgermeister i.V. gez. Kauke |