Betreff
Aktuelle Entwicklung im Asylbereich
Vorlage
152/2023
Aktenzeichen
FB 220/222 SF
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im März 2022 hielten sich nach unseren Erkenntnissen 386 ukrainische Flüchtlinge in Schwelm auf. Aufgrund von Aus- und Weiterreisen sind derzeit noch 334 Flüchtlinge in Schwelm ansässig. Die überwiegende Mehrzahl dieser Ukrainer*innen erhält mittlerweile Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, bewohnt eigene Wohnungen oder lebt bei Bekannten.

 

Es werden derzeit nur vereinzelt Vorsprachen von ukrainischen Vertriebenen im Asylbereich in der Abteilung Soziales registriert. Diese fliehen aus dem täglich umkämpften Gebiet Cherson.

 

Seit Mitte Juni 2023 läuft die ukrainische Gegenoffensive. Laut überörtlicher Berichterstattung sind die Stellungen an der Kriegsfront schwer umkämpft. Besonders im Osten des Landes konnten russische Truppen vorrücken. Ein Ende des Konfliktes ist nicht absehbar. Es bleibt daher abzuwarten, ob und wie viele Ukrainer weiterhin aus ihrem Land flüchten werden und ggfs. Zuflucht in Deutschland suchen.

 

Wie bereits in der Vergangenheit im Ausschuss berichtet, wurden die Kommunen vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Migration des Landes Nordrhein-Westfalen aufgefordert, ihre Unterbringungsmöglichkeiten kritisch zu prüfen und sich auf weitere Aufnahmen vorzubereiten. Im Rahmen des Ukraine-Sondervermögens wurde für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete Bundes- und Landesmittel an die Städte überwiesen. Diese Mittel müssen im Jahr 2022 sowie 2023 verausgabt werden.

 

Die Evangelische Kirchengemeinde hat der Stadt Schwelm die Liegenschaft des ehemaligen Kindergartens Sternenzelt zur Unterbringung von Geflüchteten fast kostenfrei zur Verfügung gestellt. Seitens der Stadt sind lediglich die laufenden Betriebskosten zu übernehmen. Die Liegenschaft wird aktuell hergerichtet; die Kosten aus den vorgenannten Mitteln bestritten. In dieser Liegenschaft ist eine Unterbringung von bis zu 20 Personen (insbesondere Familien) vorgesehen.

 

Des Weiteren ist geplant, vier städtische Wohnungen im Gebäude Wiedenhaufe 11 für die Unterbringung von Flüchtlingen herzurichten.

 

In der Vergangenheit hat die Unterbringung von behinderten Geflüchteten und Vertriebenen immer wieder zu großen Problemen geführt, da die Unterkunft Kaiserstraße für die dauerhafte Unterbringung dieses Personenkreises nicht geeignet ist. Es ist daher beabsichtigt, behindertengerechte Wohncontainer zu beschaffen. Aktuell wird ein Teil des Parkplatzes an der ehemaligen Turnhalle Markgrafenstraße für die Aufstellung dieser Container favorisiert, da an diesem Standort eine Versorgung mit Energie aus der Turnhalle sichergestellt werden kann.

 

Aufnahmequoten

 

Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden  Asylverfahren (Verteilstatistik FlüAG) liegt für Schwelm  (Stand 30.06.2023) bei 100,74 % (= 378 Personen). Die Quote ist somit derzeit etwas übererfüllt (100 % = 375 Personen).

 

Bei der Aufnahmeverpflichtung von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik Wohnsitzauflage) liegt die Erfüllungsquote (Stand 02.07.2023) bei 68,90 % (=219). Danach sind 99 weitere anerkannte Flüchtlinge aufzunehmen, um ein 100 % Erfüllungsquote (= 318 Personen) zu erreichen.

 

Seit Jahresbeginn werden der Stadt Schwelm neben Asylsuchenden aus den Ländern Syrien, Afghanistan oder dem Irak auch anerkannte Flüchtlinge zugewiesen. Es handelt sich hierbei sowohl um Einzelpersonen wie auch Familienverbände.

 

Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Jahr

Fälle

Flüchtlinge

davon geduldete Flüchtlinge

31.12.2013

60

91

16

31.12.2014

80

146

26

31.12.2015

279

530

37

31.12.2016

177

357

87

31.12.2017

116

214

73

31.12.2018

84

162

94

31.12.2019

73

143

66

31.12.2020

66

121

65

31.12.2021

59

103

67

31.12.2022

73

126

58

30.06.2023

56

104

51

 


Graphische Darstellung
Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

 

Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 30.06.2023

 

Ukraine                12 Personen

Syrien                                   10 Personen

Irak                                          8 Personen

Tadschikistan      8 Personen

Afghanistan                         6 Personen

Ghana                    6 Personen

Serbien                  6 Personen

Armenien                             5 Personen

Iran                                         5 Personen

Pakistan                                5 Personen

Albanien                               4 Personen

China                                      4 Personen

Libanon                                 4 Personen

Mazedonien                        4 Personen

 

Die übrigen Asylbewerber und Geduldeten kommen u.a. aus Aserbaidschan, Burundi, Kongo, Kosovo, Marokko sowie der Türkei.


Graphische Darstellung
Herkunftsländer

 

 

Chancenaufenthaltsrecht

 

Das neue Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz) ist am 31.Dezember 2022 in Kraft getreten. Die Regelung betrifft rund 136.000 bereits in Deutschland gut integrierte Menschen, die am 31.10.2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die Betroffenen erhalten ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht. In dieser Zeit haben Sie eine faire Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und den Erwerb eines Identitätsnachweises.


Aus dem Personenkreis der Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz hat bisher 1 Personen diese Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz erhalten. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Sonderprüfung der FlüAG-Pauschalen für das Jahr 2020

 

Mit E-Mail vom 20.06.2023 teilte die Bezirksregierung Arnsberg mit, dass diese durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Migration (MKJFGFI) beauftragt wurde, die Rechtmäßigkeit der Auszahlung der in 2020 gezahlten FlüAG-Monatspauschalen zu prüfen. Des Weiteren wurde die Stadt unterrichtet, dass beabsichtigt ist, 188 Pauschalen = 162.808,00 € zurückzufordern. Vor Erstellung des Rückforderungsbescheides wird der Stadt Schwelm aber Gelegenheit gegeben, diese Rückforderung zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben.

 

Bereits bei den Sonderprüfungen für die Jahre 2017-2019 stelle sich heraus, dass die Rückforderungen in der beabsichtigten Höhe nicht gerechtfertigt waren. Es wird auch aktuell davon ausgegangen, dass die tatsächliche Rückforderung geringer ausfällt. Über das Ergebnis der Sonderprüfung werden wir Sie unterrichten.

 


 

 

Der Bürgermeister

i.V.

gez. Kauke