Sachverhalt:
Bisheriger Stand:
Gem. § 97
Schulgesetz NRW sowie aus den Bestimmungen der Verordnung zur Ausführung des §
97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO) sind
Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste zumutbare Art der
Beförderung der Schülerinnen und Schüler (SuS) zu den Schulen und zurück
notwendig entstehen. Fahrtkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der
einfachen Entfernung zur nächstgelegenen Schule für die SuS in der Primarstufe
mehr als 2 Km, der Sekundarstufe I mehr als 3,5 Km und der Sekundarstufe II
mehr als 5 Km beträgt. In diesen Fällen übernimmt die Stadt Schwelm die
Schülerfahrkosten. Alle anderen SuS können bei der VER ein Schoko-Ticket zu
einem Preis von derzeit 39,40 € erhalten (Selbstzahler).
Die Beförderung der
anspruchsberechtigten SuS erfolgt in Schwelm durch die Verkehrsgesellschaft
Ennepe-Ruhr (VER). Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, erhalten die SuS
von der VER ein von der Stadt Schwelm finanziertes Schoko-Ticket. Das
Schoko-Ticket ermöglicht beliebig viele Fahrten im Verbundraum rund um die Uhr.
Die Erziehungsberechtigten zahlen einen Eigenanteil von 14 € (bei einem Kind
mit Schoko-Ticket), 7 € (bei zwei Kindern mit Schoko-Ticket) und 0 € (bei drei
Kindern mit Schoko-Ticket.)
Im Schuljahr
2022/23 beträgt die Schülerzahl 2.446 SuS. Hiervon sind 229 SuS aufgrund der
SchfkVO anspruchsberechtigt, ein von der Stadt finanziertes Schoko-Ticket zu
erhalten. Einen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben hiervon 205
SuS gestellt.
Die Kosten betragen
für 2023:
Anspruchsberechtigte SuS |
Abrechnung mit VER pro Schoko-Ticket |
Monate |
Gesamtsumme |
229 |
50,17 € monatlich (551,87 €/Jahr) |
11 |
126.378,23 € |
Deutschlandticket:
Durch die Ausgabe
des Deutschlandtickets an SuS soll möglichst vielen ein kostengünstiger Zugang
zum ÖPNV mit bundesweiter Nutzung ermöglicht werden. Dabei erhalten die
anspruchsberechtigten SuS das Deutschlandticket weiterhin über den Schulträger.
Alle übrigen SuS können das Deutschlandticket zu einem vergünstigten Preis in
Höhe von 29 € erwerben.
Durch die Ausgabe
des Deutschlandtickets werden die SuS frühzeitig an den ÖPNV herangeführt. Auch
bei Schulveranstaltungen und Klassenfahrten, aber auch in der Freizeit, z.B.
bei Nutzung von außerschulischen Angeboten ist es von großem Nutzen.
Mittlerweile liegt
nun der Runderlass zur Einführung des Deutschlandtickets für SuS vom 02.06.2023
vor. Im Rahmen der Einführung des Deutschlandtickets für SuS kann der Schulträger
eigenverantwortlich darüber entscheiden, das Deutschlandticket
anspruchsberechtigten SuS zur Verfügung zu stellen. Hierbei gibt es zwei
Optionen:
Option I:
Der Schulträger
nimmt an dem Modell Deutschlandticket nicht teil. Das Schoko-Ticket für
die anspruchsberechtigten SuS läuft in diesem Fall normal weiter.
Nicht-anspruchsberechtigte SuS in den Schwelmer Schulen können bei der Option I
das Deutschlandticket jedoch nicht zu einem Preis von 29 € erwerben.
Option II:
Der Schulträger
entscheidet sich für die Teilnahme am Deutschlandticket. Die Ticketpreise
betragen 49 € für die anspruchsberechtigten SuS. Für selbstzahlende SuS wird
ein Deutschlandticket in Höhe von 29 € ausgegeben.
Die Reduzierung des
Ticketpreises auf 29 € für Selbstzahlende wird
a) aus den bisherigen Aufwendungen der Schulträger für die
Fahrtkostenerstattung
nach § 97 Abs. 1 SchulG in Verbindung
mit der SchfkVO die den Betrag von 49 €
übersteigen,
b) den im Falle der bisherigen Erhebung auch weiterhin von den
anspruchsberechtigten SuS gem. § 97
Abs. 3 SchulG in Verbindung mit SchfkVO
erhobenen Eigenanteilen und
c) falls die Mittel nach a) und b) nicht für die Finanzierung aller
Selbstzahlertickets
ausreichen, durch zusätzliche Mittel
des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
Schulträger, die
bislang weniger als 588 € pro Jahr für anspruchsberechtigte SuS zahlen, können
am Modell teilnehmen, wenn sie die Differenz aus eigenen Mitteln zahlen.
Das
Deutschlandticket gilt zunächst nur für das Schuljahr 2023/24. Für das
Schuljahr 2024/25 soll zwischen den Beteiligten eine neue Systematik für die
Schülerbeförderung erarbeitet werden. Ein weiteres Ziel soll darüber hinaus
sein, auf die aufwändige Prüfung der Anspruchsberechtigung perspektivische
verzichten zu können.
Für die Umsetzung
des Modells ist die Änderung bestehender Verträge mit der VER erforderlich. Es
ist ebenfalls die Anzahl der anspruchsberechtigten SuS für das neue Schuljahr
zu überprüfen.
Finanzielle Auswirkungen:
|
Anspruchsberechtigte SuS |
Abrechnung mit VER |
Gesamtkosten |
|
|
|
|
Bisher
Schoko-Ticket |
229 |
50,17 €
(551,87 € jährl.*) |
126.378,23 € |
Neu
Deutschlandticket |
229** |
53,45 €
(588,00 € jährl.*) |
134.640,55 € |
|
|
Mehraufwand |
+ 8.262,65 € |
*die Jahressumme
wird mit 11 Monaten berechnet
** die genaue Anzahl der anspruchsberechtigten SuS für das Schuljahr 2023/24
wird noch ermittelt.
Finanzierung:
Der Mehraufwand 2023 für
den Zeitraum 01.08. – 31.12.2023 beträgt ca. 3.800 €. Gedeckt wird der
Mehraufwand durch Mehreinnahmen bei 10.01.01.431100 (Verwaltungsgebühren).
Der Mehraufwand
2024 für den Zeitraum 01.01. – 31.07.2024 beträgt ca. 4.500 €. Dieser Betrag
wird in die Haushaltsplanung 2024 mit aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Schwelm beschließt,
für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern in der
Trägerschaft der Stadt Schwelm für das Schuljahr 2023/24 ein
Deutschlandticket anstelle des bisherigen Schoko-Tickets einzuführen. Mit
der Ausgabe zu Beginn des Schuljahres 2023/24 erfüllt die Stadt Schwelm
ihre Verpflichtung als Schulträger im Sinne des § 97 Schulgesetz NRW in
Verbindung mit § 13 der Schülerfahrkostenverordnung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Vertrag mit der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH abzuschließen, wonach
für das Schuljahr 2023/24 alle derzeit nicht anspruchsberechtigten
Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft der Stadt Schwelm
ebenfalls ein Deutschlandticket zum Preis von 29 €/Monat im Abo erhalten
können. Die Mehrkosten werden von der Stadt Schwelm übernommen.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Kauke |