Betreff
gemeinsamer Antrag Fraktion Linke, SPD und Grüne vom 20.04.2023: Tempo 30
Vorlage
117/2023/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 117/2023 vollständig!

1)      In Schwelm werden auf kommunalen Verkehrswegen möglichst flächendeckend Tempo 30 Zonen eingeführt, soweit dies nach Prüfung der Verwaltung rechtlich möglich ist. Hierzu erstellt die Verwaltung vorab einen Plan, aus dem ersichtlich ist, in welchen Bereichen solche Zonen eingeführt werden können.
Bereits bestehende Bereiche mit geringerer zulässiger Höchstgeschwindigkeit bleiben unberührt.

2)      Die Stadt Schwelm schließt sich der Städteinitiative „Tempo 30" an und setzt sich damit bei der Bundesregierung für mehr kommunalen Handlungsspielraum bei der Geschwindigkeitsgestaltung ein.

3)      Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für Schwelm mit dem Ziel, sich initiativ als eine Modellstadt für die Umsetzung von Tempo 30 beim Bundesverkehrsministerium zu bewerben.

Sachverhalt:

 

Auf den anliegenden Antrag vom 20.04.2023 wird hingewiesen.

In der Sitzung des Hauptausschusses am 1.6. wurde ausgiebig über Verfahrensfragen zu diesem Antrag diskutiert. Im Ergebnis wurde beschlossen, den Antrag auf die Sitzung des Rates am 15.6. zu vertagen.

 

In Bezug auf die Vorlage 117/2023 hatte die Verwaltung vorgeschlagen:

 

Zu 1)

Der Beschlussvorschlag sollte zur Beratung und Beschlussfassung im Rahmen des Mobilitäts- und Parkraumkonzeptes verwiesen werden, da dort bereits das Thema „Tempo 30“ verortet ist und der vorliegende Vorschlag den ursprünglich dorthin verwiesenen Antrag der Fraktion der Linken konkretisiert.

 

Zu 2)

Die Städteinitiative heißt richtig „Lebenswerte Städte und Gemeinden“.

Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der § 45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.

Die Forderungen der Städteinitiative lauten im Einzelnen:

 

1.            Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2.            Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3.            Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4.            Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

 

Die Initiative stellt fest, dass bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten den Städten und Gemeinden viel zu enge Grenzen gesetzt sind. Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass „die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen -“

 

Das deckt sich mit dem Inhalt des Koalitionsvertrags der aktuellen Bundesregierung, der die Handlungsspielräume der Kommunen erweitern will.

Damit ist die Initiative eher eine „pro Handlungsspielraum“ als eine„pro Tempo 30“ und zielt damit genau auf die Problematik, die in Schwelm ganz konkret mit der Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Winterberger Straße besteht.

 

Zu 3)

Nach dem Verständnis der Verwaltung bezieht sich die initiative Bewerbung als Modellstadt auf die Ziffer 4 des Forderungskatalogs der Städteinitiative. Darin wird ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben gewünscht, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit der Erweiterung des Handlungsspielraums der Kommunen untersuchen soll. Es geht damit über eine „Modellstadt Tempo 30“ hinaus.

 

Das Bundesverkehrsministerium hat sich zu der Erweiterung des Spielraums und der Absicht eines Modellvorhabens noch nicht geäußert. Eine Konzeptentwicklung würde Arbeitskraft binden, was aufgrund der unsicheren Erkenntnislage nicht zielführend wäre.