Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 117/2023
vollständig!
1)
In
Schwelm werden auf kommunalen Verkehrswegen möglichst flächendeckend Tempo 30
Zonen eingeführt, soweit dies nach Prüfung der Verwaltung rechtlich möglich
ist. Hierzu erstellt die Verwaltung vorab einen Plan, aus dem ersichtlich ist,
in welchen Bereichen solche Zonen eingeführt werden können.
Bereits bestehende Bereiche mit geringerer zulässiger Höchstgeschwindigkeit
bleiben unberührt.
2)
Die
Stadt Schwelm schließt sich der Städteinitiative „Tempo 30" an und setzt
sich damit bei der Bundesregierung für mehr kommunalen Handlungsspielraum bei
der Geschwindigkeitsgestaltung ein.
3)
Die
Verwaltung erarbeitet ein Konzept für Schwelm mit dem Ziel, sich initiativ als
eine Modellstadt für die Umsetzung von Tempo 30 beim Bundesverkehrsministerium
zu bewerben.
Sachverhalt:
Auf den anliegenden
Antrag vom 20.04.2023 wird hingewiesen.
In der Sitzung des
Hauptausschusses am 1.6. wurde ausgiebig über Verfahrensfragen zu diesem Antrag
diskutiert. Im Ergebnis wurde beschlossen, den Antrag auf die Sitzung des Rates
am 15.6. zu vertagen.
In Bezug auf die
Vorlage 117/2023 hatte die Verwaltung vorgeschlagen:
Zu 1)
Der
Beschlussvorschlag sollte zur Beratung und Beschlussfassung im Rahmen des
Mobilitäts- und Parkraumkonzeptes verwiesen werden, da dort bereits das Thema
„Tempo 30“ verortet ist und der vorliegende Vorschlag den ursprünglich dorthin
verwiesenen Antrag der Fraktion der Linken konkretisiert.
Zu 2)
Die Städteinitiative
heißt richtig „Lebenswerte Städte und Gemeinden“.
Die Initiative
fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie
es für notwendig halten. Derzeit legt der § 45 der Straßenverkehrsordnung - ein
Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor
sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden
kann.
Die Forderungen der
Städteinitiative lauten im Einzelnen:
1. Wir
bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel,
die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir
sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als
integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts
und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir
fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags
vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit
innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir
begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige
Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll
(u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den
Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren
Anwendung nachsteuern zu können.
Die Initiative
stellt fest, dass bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten den Städten und
Gemeinden viel zu enge Grenzen gesetzt sind. Die im Juli 2021 von den Städten
Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete
Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass „die Kommunen
selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten
angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen -“
Das deckt sich mit
dem Inhalt des Koalitionsvertrags der aktuellen Bundesregierung, der die
Handlungsspielräume der Kommunen erweitern will.
Damit ist die
Initiative eher eine „pro Handlungsspielraum“ als eine„pro Tempo 30“ und zielt
damit genau auf die Problematik, die in Schwelm ganz konkret mit der
Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Winterberger Straße besteht.
Zu 3)
Nach dem Verständnis
der Verwaltung bezieht sich die initiative Bewerbung als Modellstadt auf die
Ziffer 4 des Forderungskatalogs der Städteinitiative. Darin wird ein vom Bund gefördertes begleitendes
Modellvorhaben gewünscht, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit der
Erweiterung des Handlungsspielraums der Kommunen untersuchen soll. Es geht
damit über eine „Modellstadt Tempo 30“ hinaus.
Das
Bundesverkehrsministerium hat sich zu der Erweiterung des Spielraums und der
Absicht eines Modellvorhabens noch nicht geäußert. Eine Konzeptentwicklung
würde Arbeitskraft binden, was aufgrund der unsicheren Erkenntnislage nicht
zielführend wäre.