Betreff
Satzung der Stadt Schwelm über die Verringerung der Ratsmandate ab der Gemeindewahl 2009
Vorlage
050/2008
Aktenzeichen
1.2 He
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 3 Abs. 1 Buchstabe a des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) betrug 2003 bei einer Bevölkerungszahl von 30.393 Einwohnern die Zahl der zu wählenden Vertreter 44,davon 22 in Wahlbezirken.
Durch Satzung vom 02.06.03 wurde gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe a des KWahlG die Zahl der zu wählenden Vertreter um 6 auf 38, die Zahl der Wahlbezirke um 3 auf 19 für die Wahlperiode 2004 bis 2009 verringert.

 

Die jetzige Wahlperiode läuft am 20.12.2009 ab, so dass die Wahlbezirke vor Beginn der letzten 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode (20.07.08) von den in der laufenden Wahlperiode gebildeten Wahlausschuss (terminiert 03.06.08) eingeteilt werden müssen. Grundlage ist die Bevölkerungszahl, die 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit (20.04.08) veröffentlicht ist (§ 78 KWahlO).

 

Die aktuelle Einwohnerzahl lautet 29.576 (Stand 30.06.07), so dass damit nach dem KWahlG die Zahl der Vertreter 38, davon 19 in Wahlbezirken beträgt. Eine wesentliche Änderung, insbesondere ein Überschreiten der 30.000 Grenze, ist bis zum Stichtag nicht zu erwarten. Eine Verringerung der Vertreter durch Satzung um 2,4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken wäre bis auf 32, davon 16 in Wahlbezirken möglich.

 

Eine Verringerung der Ratsmandate und Wahlbezirke würde die Kosten für die Wahlvorstände aber auch die Aufwandsentschädigungen und dergl. während einer gesamten kommenden Wahlperiode senken. Damit verbunden wäre allerdings eine aufwändige Neueinteilung der Wahlbezirke. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke sollen die räumlichen Zusammenhänge gewahrt bleiben. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke darf nach Änderung des KWahlG vom 09.10.07 25% (bisher 33 1/3 %) nicht überschreiten. Die bisherige höchste Abweichung lag bei 17%, so dass eine Beibehaltung der bisherigen Bezirke grundsätzlich zulässig wäre.

 

Die Verwaltung legt beide möglichen Varianten zur Beschlussfassung vor.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschläge für den Rat:



Variante a)

Die Zahl der zu wählenden Vertreter und der Wahlbezirke soll nach § 3 Abs. 2 KWahlG nicht verringert werden und beträgt daher 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken.


Variante b)

Nach § 3 Abs. 2 KWahlG soll durch Satzung die Zahl der Vertreter auf 32, davon 16 in Wahlbezirken verringert werden.
Die dazu als Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen.