Betreff
Zustimmung zur Aufnahme eines neuen Kommanditisten für 2 Gesellschaftsanteile der Stadtmarketing Schwelm GmbH & Co. KG
Vorlage
131/2023
Aktenzeichen
111/Gi
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Schwelm GmbH & Co. KG hat Frau Städtische Verwaltungsdirektorin Mollenkott dem Erwerb von zwei Gesellschaftsanteilen durch einen neuen Kommanditisten unter Organvorbehalt zugestimmt.

 

Zur Historie:

 

Im Jahr 2000 wurde die Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung GmbH & Co. KG mit einem geplanten Gesellschaftskapital von 500.000 DM gegründet. Pro 5.000 DM erhält jeder Gesellschafter einen Stimmenanteil.

Die Stadt Schwelm übernahm bei Gründung 50 Prozent des Gesellschaftskapitals (250.000 DM) und erhält damit 50 Stimmenanteile.

 

Im Laufe der Jahre hat sich das Gesellschaftskapital durch die Umstellung auf den Euro, verschiedene Austritte, Firmenauflösungen und Neueintritte auf aktuell 240.307,18 Euro verändert. Heute entspricht ein Stimmenanteil einem Gesellschaftsanteil von 2.556,46 Euro.

 

Die aktuelle Zusammensetzung des Gesellschaftskapitals:

 

Gesellschafter

Anteil am Gesellschaftskapital

Anteil in Prozent

Stimmenanteil

Stadt Schwelm

127.822,94 Euro

53,19 Prozent

50 Stimmen

35 andere Gesellschafter

112.484,24 Euro

46,81 Prozent

44 Stimmen

Insgesamt

240.307,18 Euro

100,00 Prozent

94 Stimmen

 

Durch die Aufnahme eines neuen Kommanditisten mit zwei Gesellschaftsanteilen erhöht sich das Gesellschaftskapital um den Betrag von 5.112,92 Euro auf insgesamt 245.420,10 Euro und die Stimmenanteile steigen um 2 Stimmen auf insgesamt 96 Stimmen.

 

Danach ergibt sich folgende neue Zusammensetzung:

 

Gesellschafter

Anteil am Gesellschaftskapital

Anteil in Prozent

Stimmenanteil

Stadt Schwelm

127.822,94 Euro

52,08 Prozent

50 Stimmen

36 andere Gesellschafter

117.597,16 Euro

47,92 Prozent

46 Stimmen

Insgesamt

245.420,10 Euro

100,00 Prozent

96 Stimmen

 

Der Stadt steht laut Gesellschaftsvertrag ein Optionsrecht zu – sie darf ihre Einlage in Höhe des durch neue Gesellschafter hinzukommenden Kapitals ebenfalls aufstocken. Dieses Recht wurde in der Vergangenheit nicht ausgeübt.

 

Dieses Optionsrecht soll auch jetzt nicht ausgeübt werden.

 


Beschlussvorschlag für den HA:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die am 03.05.2023 in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Schwelm GmbH & Co. KG von Frau Städtische Verwaltungsdirektorin Marion Mollenkott unter Organvorbehalt getroffene Zustimmung  zum Erwerb von zwei Gesellschaftsanteilen durch  neuen Kommanditisten zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die am 03.05.2023 in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Schwelm GmbH & Co. KG von Frau Städtische Verwaltungsdirektorin Marion Mollenkott unter Organvorbehalt getroffene Zustimmung  zum  Erwerb von zwei Gesellschaftsanteilen durch einen neuen Kommanditisten.

 


 

Der Bürgermeister

gez. Langhard