Sachverhalt:
Die AVU
Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen hat mit Schreiben vom
10.05.2023 zu der am 22.06.2023 um 17:00
Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Folgende
Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:
1. Vorlage
des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten
Jahresabschlusses der AVU AG, der Lageberichte der AVU und des Konzerns und des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss nach § 172 Abs. 1
AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt
deshalb nach den gesetzlichen Bestimmungen keinen Beschluss zu fassen.
Der Geschäftsbericht der AVU AG für das Geschäftsjahr 2022 sowie der
Konzernabschluss sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.
2. Beschlussfassung
über die Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 11.520.000,00
€ zur Zahlung einer Dividende von 0,80 € je Aktie auf das Grundkapital von
36.864.000,00 € zu verwenden.
3. Beschlussfassung
über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung
über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung
zu erteilen.
5. Wahl
des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die PKF Fasselt
Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, für die Prüfung
des Jahresabschlusses 2023 und des Konzernabschlusses 2023 zu bestellen.
6. Wahl
eines Aufsichtsratsmitgliedes
Herr Robin Weiand hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der
auf den 22. Juni 2023 terminierten ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt.
In der Vergangenheit wurde für Nachbesetzungen jeweils der Empfehlung des
Aktionärs gefolgt, auf dessen Vorschlag die Ursprungsbesetzung beruhte.
Die Westenergie AG schlägt insoweit vor, Frau Helena Preis, Leiterin
Regulierung der Westenergie AG, mit Wirkung ab der Beschlussfassung dieser
ordentlichen Hauptversammlung als Nachfolgerin von Herrn Weiand in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat der AVU wird in seiner Sitzung am 22. Juni 2023
unmittelbar vor der Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag über die
Nachbesetzung unterbreiten. Über diesen wird in der Hauptversammlung berichtet
werden.
Der Vertreter der
Stadt Schwelm sollte hierzu nach pflichtgemäßem Ermessen über TOP 6 „Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes“ abstimmen.
Aufgrund des Umfangs
der Unterlagen sind die Geschäftsberichte dieser Vorlage in elektronischer Form
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr 1. Beigeordneter Ralf Schweinsberg
oder Vertreter/in wird ermächtigt, in
der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen
am 22.06.2023 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der
nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |