Betreff
Verleihung des Heimatpreises der Stadt Schwelm
Vorlage
128/2023
Aktenzeichen
121 / AdB ple
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat Mitte August 2018 unter dem Motto „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ ein Landesprogramm zur Förderung und Stärkung unserer vielfältigen Heimat aufgesetzt. Ziel war es, die in unserem Land ehrenamtlich für den Erhalt von Traditionen tätigen Menschen in ihrem Engagement für unsere Gesellschaft bei der Pflege des Brauchtums, der Erhaltung und Stärkung des regionalen Erbes und der Vielfalt zu unterstützen. Dieses Förderprogramm ist zum Ende des Jahres 2022 ausgelaufen.

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat folgend eines neues Programm mit denselben Fördersummen von z. B. 5.000,00 € für kreisangehörige Städte gestartet. Sie will durch die Übernahme von Preisgeldern die Auslobung und Verleihung von Heimat-Preisen durch Gemeinden und Gemeindeverbände fördern. Damit befähigt die Landesregierung –  getreu dem Ziel: Heimat wächst von unten – Gemeinden und Gemeindeverbände vor Ort, dass lokale Engagement unserer zigtausend ehrenamtlichen Tätigen zu würdigen.

 

Das MHKBD hat klargestellt, dass die Teilnahme der Gemeinde an der neuen Förderperiode 2023-2027 eine Legitimation durch einen Ratsbeschluss notwendig ist. Mit Beschluss vom 29.11.2018 (VL 175/2018/1) hatte sich der Rat der Stadt für die jährliche Vergabe ausgesprochen. Dieser Beschluss muss nun bestätigt werden.

 

Die Preiskriterien bleiben unverändert:

In Betracht kommen z.B. Einzelpersonen, Gruppen oder Vereine, die sich in der Pflege des Schwelmer Brauchtums und der Heimatpflege verdient gemacht haben.

Die Auszeichnungen sollen eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten sein und von den Kommunen vergeben werden, wobei sich die Sieger anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene stellen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierung Arnsberg)

a.       einen Antrag auf Förderung in Höhe von 5.000,00 € für das Jahr 2023 und

b.       sofern vom Land ausgelobt jeweils für die Folgejahre entsprechend weitere Anträge zu stellen.

 

  1. Die Stadt Schwelm verleiht im Rahmen der bewilligten Fördermittel in der Förderperiode von 2023 bis 2027 jährlich einen Heimatpreis.

 

  1. Als Preiskriterien werden die in der Begründung aufgeführten Punkte zugrunde gelegt. Die jeweiligen Preistragenden werden jährlich auf Vorschlag der Verwaltung vom Ältestenrat bestimmt. Die Preisvergabe soll jeweils an eine Person/Personengruppe erfolgen und keine Splittung vorgenommen werden.

 


 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard