Betreff
Musikschulfachkräfte heute, morgen und übermorgen
Vorlage
126/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

1. Bei der Städt. Musikschule haben in den letzten 3 Monaten fünf Honorarkräfte mit den Unterrichtsfächern Violine, Trompete, Horn, Kontrabass und Gesang ihre Verträge gekündigt, da sie TVöD-Stellen an anderen Musikschulen antreten werden. Betroffen von den Kündigungen sind bisher 25 Unterrichtsstunden und 50 Schüler*innen. Mit Hilfe des Kollegiums, das sich für die Zeit bis zu den Sommerferien zu Überstunden bereit erklärt hat und über die Aufstockung einer halben Stelle Violine auf Vollzeit zum 01.05.2023 konnten die fehlenden Stunden aufgefangen und weiter unterrichtet werden. Für Neuanmeldungen gibt es momentan keinerlei weitere freie Kapazitäten.

 

2. Mittlerweile liegen der Musikschule für das neue Schuljahr, das am 01.08.2023 beginnt, 150 neue Anmeldungen für das Jekits-Programm vor, die unter den momentanen Voraussetzungen zum größten Teil nicht bedient werden können. Jekits wurde im Jahr 2007 in Schwelm eingeführt und hat sich zu einem laufenden Förderprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW entwickelt. Immer mehr Kinder aus den Grundschulen Engelbertstraße und Ländchenweg melden sich zum Unterricht an und auch aus den anderen beiden Grundschulen, die aus dem Programm ausgestiegen waren, verzeichnet die Musikschule seit dem letzten Jahr wieder verstärkt Zulauf. Die Musikschule Schwelm liegt mit einer Weitermacherquote von ca. 70% der Kinder aus den 2. und 3. Schuljahren mit an der Spitze der Musikschulen in NRW.

 

3. Laut dem Verband der Musikschulen werden in den nächsten 6 Jahren ca. 60% der Musikschulleitungen und -lehrkräfte in Rente gehen. Daher suchen zurzeit fast alle Musikschulen in NRW neues Personal in Festanstellung. In Dortmund hat der Rat beispielsweise gerade beschlossen, dass innerhalb der nächsten 3 Jahre 23,5 Vollzeitstellen eingerichtet werden und die Musikschule dann weitestgehend nur noch mit Tarifbeschäftigten agieren wird. Dazu kommt die Musikschuloffensive des Landes NRW, die landesweit die Einrichtung von TVöD-Stellen finanziell fördert.
Aus diesen Gründen sind Honorarkräfte auf dem „freien Markt“ nur noch vereinzelt zu finden. Daher war auch die Suche der Musikschule Schwelm bis auf einen bereits verrenteten Kollegen im Bereich Trompete, der glücklicherweise auf Honorarbasis gewonnen werden konnte, leider nicht erfolgreich.

 

4. Um eine Kündigung der noch verbliebenen Honorarkräfte abzuwenden und die neu angemeldeten Jekits-Kinder beschulen zu können sowie den steigenden Anmeldezahlen gerecht zu werden, braucht die Musikschule mehr Personalkapazitäten. Benötigt werden ab 01.08.2023 insgesamt 60 zusätzliche Unterrichtsstunden, die sich auf 4 bereits vorhandene Lehrkräfte mit den Unterrichtsfächern Gitarre, Schlagzeug, Klavier, Blockflöte und Musikalische Früherziehung verteilen. Der Bedarf kann unter Verwendung von 1,00 Stellen E 9b aus der Personalreserve zur Hälfte gedeckt werden. Mit der bereits getroffenen Nachfolgeregelung für die Musikschulleitung zum 01.02.2024 steht gleichzeitig eine 0,7 Stelle E 9b für annähernd den anderen Teil zur Verfügung. Bis dahin kann der Stundenbedarf unter Bewilligung von Mehrarbeit sichergestellt werden.

Ohne Nachbesetzung der Stellen kann zudem der Ansatz der Benutzungsgebühren nicht mehr erreicht werden (ca.- 14.000 € für 2023).

In diesem Modell ist für das Jahr 2024 eine weitere Stellenmehrung in Höhe von 0,47 Stellen vorgesehen.

Die benötigten Stellenanteile und Personalkosten können der detaillierten Auflistung der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.

 

5. Eine gut aufgestellte Musikschule, die den Bedürfnissen der Schwelmer Bürger*innen gerecht wird, stünde der Stadt Schwelm nicht nur als angehende „Kinderfreundliche Kommune“ gut zu Gesicht, sondern sie würde auch dem sozialen Aspekt, die Musikschullehrkräfte aus ihren prekären Beschäftigungsverhältnissen auf Honorarbasis in Festanstellung zu übernehmen, Rechnung tragen.
Zudem würde damit den Anforderungen aus dem Vertrag zur Musikschuloffensive, das Musikschulangebot mindestens auf dem Niveau des Jahres 2019 aufrecht zu erhalten, gefolgt.

 


Beschlussvorschlag:

 

A)                 Für den Kulturausschuss:

1.            Der Kulturausschuss sieht den Bedarf der Musikschule zur Aufrechterhaltung des Angebotes, anstatt des Einsatzes von Honorarkräften, Stellen für Tarifbeschäftigte einzurichten.

2.            Der Kulturausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss dazu 1,00 Stelle für das Produkt 04.01.03 - Musikschule im Rahmen des beschlossenen Stellenplans 2023 unter Verwendung einer 1,00 Stelle aus der Personalreserve zu beschließen.

 

B)                 Für den Hauptausschuss

1.            Der Hauptausschuss stimmt der Bereitstellung von 1,00 Stellen bei dem Produkt 04.01.03 - Musikschule unter Verwendung einer Stelle aus der Personalreserve zu.

2.            Der Stellenplan 2023 wird nicht ausgeweitet.

 


 

Der Bürgermeister

gez. Langhard