Sachverhalt:
1. Bei der Städt. Musikschule haben in den letzten 3 Monaten fünf
Honorarkräfte mit den Unterrichtsfächern Violine, Trompete, Horn, Kontrabass
und Gesang ihre Verträge gekündigt, da sie TVöD-Stellen an anderen Musikschulen
antreten werden. Betroffen von den Kündigungen sind bisher 25
Unterrichtsstunden und 50 Schüler*innen. Mit Hilfe des Kollegiums, das sich für
die Zeit bis zu den Sommerferien zu Überstunden bereit erklärt hat und über die
Aufstockung einer halben Stelle Violine auf Vollzeit zum 01.05.2023 konnten die
fehlenden Stunden aufgefangen und weiter unterrichtet werden. Für
Neuanmeldungen gibt es momentan keinerlei weitere freie Kapazitäten.
2. Mittlerweile liegen der Musikschule für
das neue Schuljahr, das am 01.08.2023 beginnt, 150 neue Anmeldungen für das
Jekits-Programm vor, die unter den momentanen Voraussetzungen zum größten Teil
nicht bedient werden können. Jekits wurde im Jahr 2007 in Schwelm eingeführt
und hat sich zu einem laufenden Förderprogramm des Ministeriums für Kultur und
Wissenschaft NRW entwickelt. Immer mehr Kinder aus den Grundschulen
Engelbertstraße und Ländchenweg melden sich zum Unterricht an und auch aus den
anderen beiden Grundschulen, die aus dem Programm ausgestiegen waren,
verzeichnet die Musikschule seit dem letzten Jahr wieder verstärkt Zulauf. Die
Musikschule Schwelm liegt mit einer Weitermacherquote von ca. 70% der Kinder
aus den 2. und 3. Schuljahren mit an der Spitze der Musikschulen in NRW.
3. Laut dem Verband der Musikschulen werden
in den nächsten 6 Jahren ca. 60% der Musikschulleitungen und -lehrkräfte in
Rente gehen. Daher suchen zurzeit fast alle Musikschulen in NRW neues Personal
in Festanstellung. In Dortmund hat der Rat beispielsweise gerade beschlossen,
dass innerhalb der nächsten 3 Jahre 23,5 Vollzeitstellen eingerichtet werden
und die Musikschule dann weitestgehend nur noch mit Tarifbeschäftigten agieren
wird. Dazu kommt die Musikschuloffensive des Landes NRW, die landesweit die
Einrichtung von TVöD-Stellen finanziell fördert.
Aus diesen Gründen sind Honorarkräfte auf dem „freien Markt“ nur noch
vereinzelt zu finden. Daher war auch die Suche der Musikschule Schwelm bis auf
einen bereits verrenteten Kollegen im Bereich Trompete, der glücklicherweise
auf Honorarbasis gewonnen werden konnte, leider nicht erfolgreich.
4. Um eine Kündigung der noch verbliebenen
Honorarkräfte abzuwenden und die neu angemeldeten Jekits-Kinder beschulen zu
können sowie den steigenden Anmeldezahlen gerecht zu werden, braucht die
Musikschule mehr Personalkapazitäten. Benötigt werden ab 01.08.2023 insgesamt
60 zusätzliche Unterrichtsstunden, die sich auf 4 bereits vorhandene Lehrkräfte
mit den Unterrichtsfächern Gitarre, Schlagzeug, Klavier, Blockflöte und
Musikalische Früherziehung verteilen. Der Bedarf kann unter Verwendung von 1,00
Stellen E 9b aus der Personalreserve zur Hälfte gedeckt werden. Mit der bereits
getroffenen Nachfolgeregelung für die Musikschulleitung zum 01.02.2024 steht
gleichzeitig eine 0,7 Stelle E 9b für annähernd den anderen Teil zur Verfügung.
Bis dahin kann der Stundenbedarf unter Bewilligung von Mehrarbeit
sichergestellt werden.
Ohne Nachbesetzung der Stellen kann zudem
der Ansatz der Benutzungsgebühren nicht mehr erreicht werden (ca.- 14.000 € für
2023).
In diesem Modell ist für das Jahr 2024 eine
weitere Stellenmehrung in Höhe von 0,47 Stellen vorgesehen.
Die benötigten Stellenanteile und
Personalkosten können der detaillierten Auflistung der beigefügten Anlage 1
entnommen werden.
5. Eine gut aufgestellte Musikschule, die
den Bedürfnissen der Schwelmer Bürger*innen gerecht wird, stünde der Stadt
Schwelm nicht nur als angehende „Kinderfreundliche Kommune“ gut zu Gesicht,
sondern sie würde auch dem sozialen Aspekt, die Musikschullehrkräfte aus ihren
prekären Beschäftigungsverhältnissen auf Honorarbasis in Festanstellung zu
übernehmen, Rechnung tragen.
Zudem würde damit den Anforderungen aus dem Vertrag zur Musikschuloffensive,
das Musikschulangebot mindestens auf dem Niveau des Jahres 2019 aufrecht zu
erhalten, gefolgt.
Beschlussvorschlag:
A)
Für den Kulturausschuss:
1. Der
Kulturausschuss sieht den Bedarf der Musikschule zur Aufrechterhaltung des
Angebotes, anstatt des Einsatzes von Honorarkräften, Stellen für
Tarifbeschäftigte einzurichten.
2. Der
Kulturausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss dazu 1,00 Stelle für das Produkt
04.01.03 - Musikschule im Rahmen des beschlossenen Stellenplans 2023 unter
Verwendung einer 1,00 Stelle aus der Personalreserve zu beschließen.
B)
Für den Hauptausschuss
1. Der
Hauptausschuss stimmt der Bereitstellung von 1,00 Stellen bei dem Produkt
04.01.03 - Musikschule unter Verwendung einer Stelle aus der Personalreserve
zu.
2. Der Stellenplan 2023 wird nicht
ausgeweitet.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |