Sachverhalt:
Ursprünglicher Auftrag und Strategieprozess
Ursprünglich wurde
die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN) im Zuge der Suche nach
geeigneten Gewerbeflächenstandorten für die bestehenden und zukünftigen Bedarfe
der Stadt Schwelm mit einer Potenzialflächenanalyse zur Identifizierung alternativer
Standorte für die Neuausweisung von Gewerbeflächen beauftragt (vgl. Vorlage
080/2022). Der Beschluss hierzu erfolgte im Mai 2022. Das verfolgte Ziel mit
der Beauftragung dieses Gutachtens war die Erweiterung oder Schaffung eines
Gewerbeflächenangebots in der Stadt Schwelm.
Hintergrund ist,
dass für die Stadt Schwelm im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans und der
vorausgegangenen Bedarfsberechnungen ein Anspruch auf 18 ha
Gewerbe-Reserveflächen ermittelt wurde. Diese sind im Stadtgebiet neu zu verorten,
weswegen eine diesbezügliche Untersuchung des gesamten Stadtgebietes
erforderlich wird.
Aufgrund der besonderen örtlichen Herausforderungen und generellen Restriktionen (u.a. kleines Stadtgebiet, Topographie, Geologie), der Schwierigkeiten bei der Identifizierung/Benennung von Potenzialflächen und der Qualifizierungsbedarfe in den Bestandsgewerbegebieten wurde in Kooperation mit dem Büro NRW.URBAN die Notwendigkeit für einen vorgeschalteten und übergeordneten Strategieprozess erkannt.
Ziel des vorgeschalteten
Strategieprozesses war die „Entwicklung einer grundsätzlichen Haltung der Stadt
Schwelm hinsichtlich der zukünftigen Gewerbeflächenentwicklung“ und die
„Ableitung entsprechender Strategien und Arbeitspaketen sowie die
Konkretisierung von möglichen Handlungsfeldern und Maßnahmen hinsichtlich der
Gewerbeflächenentwicklung“. Im ersten verwaltungsinternen Workshop am 06. März
2023 wurde daher festgelegt, welche Anforderungen die Stadt in Zukunft an die
Gewerbegebiete bzw. deren Entwicklung stellen will und wie diese konkret
praktisch umgesetzt werden sollen.
Auf Grundlage dessen
wurden Arbeitspakete für die weitere Potenzialflächenuntersuchung abgeleitet.
Die Ergebnisse des ersten Workshops wurden im zweiten Workshop am 28. März
vorgestellt und mit den Vertretern der Politik diskutiert. Im Workshop stimmten
de Vertreter*innen der Fraktionen den Vorschlägen zu. Als nächster Schritt
erfolgt nun der vorläufige Abschluss durch eine formalisierte Beteiligung der
politischen Gremien
Die Ergebnisse der
Workshops sind in der Anlage 1 ersichtlich. Die Verwaltung strebt nun an, zur
Mitte des Jahres das weitere Vorgehen mit dem Planungsbüro NRW.URBAN zu
vereinbaren. Ziel ist es, nach Abschluss dieses Strategieprozesses basierend
auf den vereinbarten Zielen der Stadt Schwelm die Potenzialflächenanalyse zu
erarbeiten.
Förderung einer Potenzialflächenanalyse
Derzeit wird vom
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalens (MHKBD) im Rahmen der Initiative Bau.Land.Leben ein neues
Instrument zur Baulandmobilisierung angeboten. Das Instrument Bau.Land.Partner
ist ein gefördertes Landesinstrument für Kommunen und Flächeneigentümer mit dem
Ziel der Stärkung der Innenentwicklung. Hier sollen Flächen im
Siedlungszusammenhang, die ihre ehemalige Nutzung verloren haben oder deren
Nutzung der Standortqualität nicht gerecht wird, gestärkt werden. Im Rahmen des
Instruments Bau.Land.Partner gibt es die Möglichkeit der Förderung für eine
Potenzialflächenanalyse (siehe Anlage 2).
Da die Stadt bereits
die Erarbeitung einer Potentialflächenanalyse beschlossen hat und es nun die
Möglichkeit gibt, diese durch Fördermittel zu finanzieren, hat die Verwaltung
der Stadt Schwelm sich für das Förderprogramm beworben. Die Bewerbungsfrist für
das Förderprogramm lief bis zum 31. April 2023. Die Verwaltung hat die im
Rahmen des Strategieprozesses definierten potenziellen Untersuchungsstandorte
(7 Standorte) für das Förderprogramm angemeldet. Im Falle der Aufnahme in das
Förderprogramm muss die Stadt Schwelm lediglich einen Eigenanteil von 1.000 € pro Standort übernehmen, die weiteren Kosten
werden durch die Förderung übernommen. Hierzu wird eine Konsensvereinbarung
zwischen der Stadt Schwelm, dem MHKBD und NRW.URBAN getroffen. Der
Untersuchungsstandort Rote Berge ist bereits im Förderprogramm aufgenommen
worden, weswegen für diesen Standort kein weiterer Refinanzierungsanteil
seitens der Stadt Schwelm erhoben wird.
Beschlussvorschlag:
- Die
Ergebnisse aus den Workshops werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der
Stadt Schwelm beschließt das vorgeschlagene weitere Vorgehen bei der
Erarbeitung der Gewerbeflächenpotentialanalyse.
- Der Rat
der Stadt Schwelm beschließt die Bewerbung im Rahmen des Förderprogramms
Bau.Land.Partner und den im Falle der Aufnahme in das Förderprogramm
einzubringenden Refinanzierungsanteil von 1.000 € pro Standort. Insgesamt bis zu sieben Standorte sind
geplant. Der maximale Eigenanteil beträgt 7.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Maximal 7.000 € für den Refinanzierungsanteil (1.000 € für
jeden Standort, welcher im Förderprogramm mitaufgenommen wird).
Produkt Nr. 09.01.01.543160 |
Bezeichnung
Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 2023 |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
|
Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |