Betreff
Schulhöfe der Schwelmer Schulen
Vorlage
116/2023
Aktenzeichen
GIII / 330
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.12.2022 wurde in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 31.01.2023 für das Haushaltsjahr 2023 ein zusätzliches Budget in Höhe von 500.000 € für die Sanierung von Schulhöfen und dem Neubau/Austausch von Spielgeräten auf den Schulhöfen beschlossen. Über die 2. Änderungsliste sind die Mittel in den Etat 2023 aufgenommen worden.

 

Die Zustandsbegehung der Schulhöfe hat ergeben, dass auf den Schulhöfen Märkisches Gymnasium, Realschule und Grundschule Ländchenweg derzeit kein Handlungsbedarf besteht. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 23.02.2023 „Weichenstellung für die Schwelmer Schulen“ (Vorlage 074/2023) soll der Schulhof Engelbertschule (Neubau Gustav-Heinemann-Schule) nicht mehr saniert werden.

 

Da der Beschluss auch Klarheit zum Anbau der Grundschule Nordstadt geschaffen hat, wird der Fokus der Sanierungen auf die Schulhöfe der Grundschulen Nordstadt und St. Marien gelegt, da hier der größte Sanierungsbedarf gesehen wird.

 

Die aktuelle Grobkostenschätzung für die Grundschule Nordstadt beläuft sich auf rd. 450.000 €. Zusätzlich werden Kosten für die notwendige externe fachliche Unterstützung eines Ing.-Büros entstehen, die aktuell eruiert und demnach noch nicht beziffert werden können. Im Etat 2023 stehen für die Sanierung des Schulhofes der Grundschule Nordstadt noch rd. 90.000 € als Rückstellung zur Verfügung.

 

Für den Schulhof der Grundschule St. Marien steht für die Sanierung des Schulhofes im Haushaltsjahr 2023 ein Betrag in Höhe von 180.000 € zur Verfügung. Zusätzlich werden Kosten für die notwendige externe fachliche Unterstützung eines Ing.-Büros entstehen, die aktuell eruiert und demnach noch nicht beziffert werden können. Zudem können weitere Kosten in derzeit noch unbekannter Höhe entstehen, sollte der zu entsorgende Boden belastet sein. Ob das zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 180.000 € ausreicht, muss dann erneut betrachtet werden. Ggf. sind weitere Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

 

In der gemeinsamen Sitzung Jugendhilfe-/Schulausschuss am 23.03.2023 wurde von der Verwaltungsleitung zugesagt, über den Sachstand der Schulhofsanierungen in der Sitzung Liegenschaftsausschuss/Schulausschuss im Juni 2023 zu berichten. Da diese umfangreichen Maßnahmen jedoch nicht im laufenden Schulbetrieb und nicht in zwei Wochen Herbstferien stattfinden können/sollen, ist bereits eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 27.04.2023 vorgesehen, damit die Maßnahmen möglichst in den Sommerferien durchgeführt und beendet werden können.

 

Neben der Überprüfung der Schulhofflächen auf Verkehrssicherheit wurde vom FB 223 der Bedarf von Spielgeräten bei den Schulleitungen abgefragt. Die beiliegende Tabelle zeigt das Ergebnis der Abfrage (Anlage 1).

 


Beschlussvorschlag:

 

1.)   Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die Schulhofflächen der Grundschulen Nordstadt/Hattinger Straße und St. Marien/Jahnstraße zu sanieren und hierfür unter anderem das auf Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.12.2022 im Liegenschaftsausschuss am 31.01.2023 beschlossene Budget in Höhe von 500.000 € zu nutzen.

 

2.)  Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die nach Abschluss der Maßnahmen (Ziffer 1 des Beschlussvorschlages) ggf. restlichen zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden zum Neubau und Austausch von Spielgeräten auf den Schulhöfen der Schulen genutzt.

 

3.)  Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, vor der Umsetzung der Ziffern 1 und 2 dieses Beschlussvorschlages, Gespräche mit den Schulleitungen zu führen.

 


Finanzielle Auswirkungen:   -siehe Sachverhalt-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg