Betreff
Bericht nach § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme (31.12.2022)
Vorlage
115/2023
Aktenzeichen
FB 111
Art
Berichtsvorlage

1.       Allgemeine Hintergrundinformationen zur Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine

 

a)    Anzahl Flüchtlinge

 

Nach Kenntnisstand am 19.12.2022 hielten sich seit Kriegsbeginn insgesamt 363 ukrainische Flüchtlinge in Schwelm auf. Aufgrund von Aus- bzw. Weiterreisen waren zum 19.12.2022 noch 302 Flüchtlinge in Schwelm ansässig.

Von diesen wurden 61 Personen zugewiesen, die anderen gelangten über private Kontakte nach Schwelm.

 

Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren lag in Schwelm am 16.12.22 bei 105,7 % (371 Personen). Insofern hatte die Stadt zum Betrachtungsstichtag 20 Personen mehr aufgenommen, als sie hätte aufnehmen müssen, um die 100 % Aufnahmequote (351 Personen) zu erfüllen.

 

b)    Unterbringung

 

Die meisten Ukraine-Flüchtlinge wurden von Privatpersonen aufgenommen (Verwandte, Bekannte oder Kirchengemeinden). Ein großer Teil von ihnen konnte inzwischen Wohnungen anmieten.

In der städtischen Übergangseinrichtung Kaiserstr. 69 stehen insgesamt 120 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen zur Verfügung. 50 Plätze davon werden für ukrainische Flüchtlinge vorgehalten. Am 19.12.22 waren von den insgesamt 120 Plätzen 51 Plätze belegt, davon 6 Plätze mit ukrainischen Flüchtlingen.

Die Verwaltung steht mit verschiedenen Vermietern in Verhandlungen zur Anmietung weiterer Räumlichkeiten, um die Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine zu erweitern.

 

c)    Leistungen nach dem AsylbLG/ Rechtskreiswechsel in das SGB II oder XII

 

Im Jahr 2022 wurden von der Stadt Schwelm 167 ukrainische Asyl-Fälle mit insgesamt 331 Personen bearbeitet. Im Dezember 2022 erhielten nur noch 17 ukrainische Asyl-Fälle mit insgesamt 32 Personen Leistungen nach dem AsylbLG.

 

Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der eingestellten Fälle sich mittlerweile im SGB II - Leistungsbezug des Job-Centers befindet. 15 Fälle mit insgesamt 18 Personen sind in den SGB XII – Leistungsbezug der Stadt Schwelm übernommen worden, weil das Renteneintrittsalter schon erreicht war, bzw. bereits Rente bezogen wurde oder Erwerbsunfähigkeit vorlag.

 

 

 

 

d)    Besuch von Schulen und Kindertageseinrichtungen

 

Zur Gruppe der Flüchtlinge aus der Ukraine gehörten zum Jahreswechsel 118 Kinder und Jugendliche. Davon waren 25 Kinder unter 6 Jahren, wovon 8 Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchten. Für das neue Kindergartenjahr sind noch ausreichend freie KiTa-Plätze vorhanden, um weitere Kinder aufzunehmen.

Von den 118 Kindern waren zum Jahreswechsel 87 Kinder im schulpflichtigen Alter (Grundschule: 29 Kinder; Sek I: 41 Kinder; Berufsschule/ Sek II: 17 Kinder). Weitere 6 Kinder werden im neuen Schuljahr an den Schwelmer Grundschulen eingeschult.
 

Der Stadt Schwelm wurden bisher noch keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus der Ukraine zugewiesen. Laut Verteilstatistik können dies bis zu acht junge Flüchtlinge sein, die die Stadt Schwelm bei Bedarf aufnehmen muss.

 


1.       Rechtlicher Hintergrund

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im April 2022 die Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) erlassen.

 

Gemäß § 6 Absatz 1 hat die Kämmerin dem Rat zum Ende jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30.06.2022, über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zu berichten. Hierunter fallen nicht nur die unmittelbar mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zusammenhängenden Aufwendungen und Auszahlungen (z.B. für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften), sondern auch mittelbare Aufwendungen bzw. Auszahlungen, deren Bedarf bereits durch die Planung und Umsetzung der für die Aufnahme erforderlichen Maßnahmen ausgelöst wird (z.B. Kosten für zusätzliches Personal, Dolmetscher, Bundesdruckerei usw.). Ausgenommen sind allerdings Aufwendungen bzw. Auszahlungen die ohnehin, dass heißt unabhängig von konkreten Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden, angefallen wären (Sowieso- bzw. Eh-da-Aufwendungen). 

 

Der Bericht ist nach § 6 Abs. 2 der Aufsichtsbehörde zuzuleiten. Ein verbindliches Muster für die Erfassung der  Aufwendungen und Erträge bzw. der Aus- und Einzahlungen bzw. der Berichterstattung ist laut MHKBG bisher nicht vorgesehen. 

Die Verordnung tritt am 31.12.2022 außer Kraft.

 

Nachdem mit den Sitzungsvorlagen 174/2022 und 235/2022 die ersten beiden Quartalsberichte vorgelegt wurden, wird hiermit der letzte Bericht nach § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme zum 31.12.2022 eingebracht.

 


1.       Finanzielle Auswirkungen:

 

Zum Berichtsstand 31.12.2022 ergeben sich folgende Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der ukrainischen Schutzsuchenden entstanden sind.

 

 

Sachkonten

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

Asyl - Pauschalierte Landeszuweisungen

nach dem FlüAG

4141*/6141*

818.125,00

0,00

818.125,00

0,00

Asyl - Bundesmittel Ukraine-Flüchtlinge (konsumtiv)

4141*/6141*

78.797,37

0,00

280.319,30

0,00

Asyl - Bundesmittel Ukraine-Flüchtlinge (investiv)

6811*

0,00

0,00

263.778,60

0,00

Asyl - Erstattung des Jobcenters für ukrainische

Flüchtlinge

4211*/6211*

141.796,34

0,00

141.796,34

0,00

UVG - Erstattungen im Rahmen des

Unterhaltsvorschussgesetzes

4481*|6481*

1.734,60

0,00

1.734,60

0,00

 

 

 

 

 

 

IT - Sonstiger Geschäftsaufwand

5431*/7431*

0,00

737,80

0,00

737,80

IM - Instandsetzungen Wohnraum/Gebäudereinigung

52*/72*

0,00

25.007,27

0,00

25.007,27

IM - Erstellung von Brandschutzkonzepten aufgrund

Umnutzung von Gebäuden (IM)

5431*/7431*

0,00

12.434,31

0,00

12.434,31

Schule - Schulausstattung (konsumtiv)

5431*/7431*

0,00

12.656,48

0,00

12.656,48

Schule - Schulausstattung (investiv)

7831*

0,00

0,00

0,00

51.355,60

Asyl - Sozialtransferleistungen/ Zuwendungen

53*/73*

0,00

700.262,15

0,00

700.262,15

Asyl - Sicherheitsdienst Flüchtlingsunterkunft

(Vorhaltekosten)

5291*/7291*

0,00

78.933,94

0,00

78.933,94

Asyl - Kfz-Steuern

5445*/7445*

0,00

31,92

0,00

466,00

Asyl - Beschaffung Transporter (investiv)

7831*

0,00

0,00

0,00

57.423,00

Kinder- und Jugendarbeit - Honorare

5019*/7019*

0,00

624,00

0,00

624,00

Kinder- und Jugendarbeit - Ausstattungsgegenstände

5431*/7431*

0,00

158,00

0,00

158,00

UVG - Sozialtransferleistungen

533*/733*

0,00

2.478,00

0,00

2.478,00

 

 

1.040.453,31

833.323,87

1.505.753,84

942.536,55

 

 

207.129,44

563.217,29

 

 

Mehrertrag

Mehreinzahlung

 

 

Das Haushaltsjahr 2022 schließt bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der ukrainischen Schutzsuchenden entstanden sind, mit einem Mehrertrag in Höhe von 207 T€ und mit einer Mehreinzahlung in Höhe von 563 T€ ab.

 

Anzumerken ist, dass von den konsumtiv vereinnahmten Bundesmitteln rund 202 T€ im Jahr 2022 nicht verwendet und daher per Rechnungsabgrenzung nach 2023 abgegrenzt wurden. Von den investiv vereinnahmten Bundesmitteln waren zum 31.12.2022 insgesamt 155 T€ noch nicht verbraucht. Der Einsatz der Mittel ist bis zum 31.12.2023 zulässig. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Bundesmittel im Laufe des Jahres 2023 vollständig verbraucht werden.

 

Bei den pauschalierten Landeszuweisungen nach dem FlüAG können sich nach Prüfung durch das Land in den Folgejahren noch Rückerstattungsverpflichtungen ergeben. Für die bisher überprüften Jahre 2017-2019 war dies bisher ausnahmslos der Fall. Vorsorglich wurden im Rahmen der Jahresabschlüsse hierfür Rückstellungen gebildet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

     

   gez. Langhard