1. Allgemeine
Hintergrundinformationen zur Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden aus
der Ukraine
a)
Anzahl Flüchtlinge
Nach Kenntnisstand am 19.12.2022 hielten sich
seit Kriegsbeginn insgesamt 363 ukrainische Flüchtlinge in Schwelm auf.
Aufgrund von Aus- bzw. Weiterreisen waren zum 19.12.2022 noch 302 Flüchtlinge
in Schwelm ansässig.
Von diesen wurden 61 Personen zugewiesen, die
anderen gelangten über private Kontakte nach Schwelm.
Die
Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren lag in Schwelm am
16.12.22 bei 105,7 % (371 Personen). Insofern hatte die Stadt zum
Betrachtungsstichtag 20 Personen mehr aufgenommen, als sie hätte aufnehmen
müssen, um die 100 % Aufnahmequote (351 Personen) zu erfüllen.
b)
Unterbringung
Die
meisten Ukraine-Flüchtlinge wurden von Privatpersonen aufgenommen (Verwandte,
Bekannte oder Kirchengemeinden). Ein großer Teil von ihnen konnte inzwischen
Wohnungen anmieten.
In der
städtischen Übergangseinrichtung Kaiserstr. 69 stehen insgesamt 120 Plätze für
die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen zur Verfügung. 50 Plätze
davon werden für ukrainische Flüchtlinge vorgehalten. Am 19.12.22 waren von den
insgesamt 120 Plätzen 51 Plätze belegt, davon 6 Plätze mit ukrainischen
Flüchtlingen.
Die
Verwaltung steht mit verschiedenen Vermietern in Verhandlungen zur Anmietung
weiterer Räumlichkeiten, um die Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
aus der Ukraine zu erweitern.
c)
Leistungen nach dem AsylbLG/ Rechtskreiswechsel in das SGB II oder XII
Im Jahr 2022 wurden von der Stadt Schwelm 167 ukrainische Asyl-Fälle mit
insgesamt 331 Personen bearbeitet. Im Dezember 2022 erhielten nur noch 17
ukrainische Asyl-Fälle mit insgesamt 32 Personen Leistungen nach dem AsylbLG.
Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der eingestellten Fälle sich
mittlerweile im SGB II - Leistungsbezug des Job-Centers befindet. 15 Fälle mit
insgesamt 18 Personen sind in den SGB XII – Leistungsbezug der Stadt Schwelm
übernommen worden, weil das Renteneintrittsalter schon erreicht war, bzw.
bereits Rente bezogen wurde oder Erwerbsunfähigkeit vorlag.
d) Besuch von Schulen und
Kindertageseinrichtungen
Zur Gruppe der
Flüchtlinge aus der Ukraine gehörten zum Jahreswechsel 118 Kinder und
Jugendliche. Davon waren 25 Kinder unter 6 Jahren, wovon 8 Kinder eine
Kindertageseinrichtung besuchten. Für das neue Kindergartenjahr sind noch
ausreichend freie KiTa-Plätze vorhanden, um weitere Kinder aufzunehmen.
Von den 118 Kindern
waren zum Jahreswechsel 87 Kinder im schulpflichtigen Alter (Grundschule: 29
Kinder; Sek I: 41 Kinder; Berufsschule/ Sek II: 17 Kinder). Weitere 6 Kinder
werden im neuen Schuljahr an den Schwelmer Grundschulen eingeschult.
Der Stadt Schwelm
wurden bisher noch keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus der
Ukraine zugewiesen. Laut Verteilstatistik können dies bis zu acht junge
Flüchtlinge sein, die die Stadt Schwelm bei Bedarf aufnehmen muss.
1. Rechtlicher
Hintergrund
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im April 2022 die Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von
anlässlich des Krieges in der
Ukraine eingereisten Personen in den
Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO
UA-Schutzsuchendenaufnahme) erlassen.
Gemäß § 6 Absatz 1 hat die Kämmerin dem Rat zum Ende jeden
Quartals, erstmals zum Stichtag 30.06.2022, über Erträge und Aufwendungen sowie
über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten
zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und
Unterbringung der Schutzsuchenden zu berichten. Hierunter fallen nicht nur
die unmittelbar mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden
zusammenhängenden Aufwendungen und Auszahlungen (z.B. für den Betrieb von
Flüchtlingsunterkünften), sondern auch mittelbare Aufwendungen bzw.
Auszahlungen, deren Bedarf bereits durch die Planung und Umsetzung der für die
Aufnahme erforderlichen Maßnahmen ausgelöst wird (z.B. Kosten für zusätzliches
Personal, Dolmetscher, Bundesdruckerei usw.). Ausgenommen sind allerdings Aufwendungen
bzw. Auszahlungen die ohnehin, dass heißt unabhängig von konkreten Maßnahmen
zur Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden, angefallen wären (Sowieso-
bzw. Eh-da-Aufwendungen).
Der Bericht ist nach § 6 Abs. 2 der Aufsichtsbehörde
zuzuleiten. Ein verbindliches Muster für die Erfassung der Aufwendungen und Erträge bzw. der Aus- und
Einzahlungen bzw. der Berichterstattung ist laut MHKBG bisher nicht
vorgesehen.
Die Verordnung tritt am 31.12.2022 außer Kraft.
Nachdem mit den
Sitzungsvorlagen 174/2022 und 235/2022 die ersten beiden Quartalsberichte
vorgelegt wurden, wird hiermit der letzte Bericht nach § 6
KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme zum 31.12.2022
eingebracht.
1. Finanzielle
Auswirkungen:
Zum Berichtsstand 31.12.2022 ergeben sich folgende Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der ukrainischen Schutzsuchenden entstanden sind.
|
Sachkonten |
Erträge |
Aufwendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
|
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Asyl
- Pauschalierte Landeszuweisungen nach
dem FlüAG |
4141*/6141* |
818.125,00 |
0,00 |
818.125,00 |
0,00 |
Asyl
- Bundesmittel Ukraine-Flüchtlinge (konsumtiv) |
4141*/6141* |
78.797,37 |
0,00 |
280.319,30 |
0,00 |
Asyl
- Bundesmittel Ukraine-Flüchtlinge (investiv) |
6811* |
0,00 |
0,00 |
263.778,60 |
0,00 |
Asyl
- Erstattung des Jobcenters für ukrainische Flüchtlinge
|
4211*/6211* |
141.796,34 |
0,00 |
141.796,34 |
0,00 |
UVG -
Erstattungen im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes |
4481*|6481* |
1.734,60 |
0,00 |
1.734,60 |
0,00 |
|
|
|
|
|
|
IT -
Sonstiger Geschäftsaufwand |
5431*/7431* |
0,00 |
737,80 |
0,00 |
737,80 |
IM -
Instandsetzungen Wohnraum/Gebäudereinigung |
52*/72* |
0,00 |
25.007,27 |
0,00 |
25.007,27 |
IM -
Erstellung von Brandschutzkonzepten aufgrund Umnutzung
von Gebäuden (IM) |
5431*/7431* |
0,00 |
12.434,31 |
0,00 |
12.434,31 |
Schule
- Schulausstattung (konsumtiv) |
5431*/7431* |
0,00 |
12.656,48 |
0,00 |
12.656,48 |
Schule
- Schulausstattung (investiv) |
7831* |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
51.355,60 |
Asyl
- Sozialtransferleistungen/ Zuwendungen |
53*/73* |
0,00 |
700.262,15 |
0,00 |
700.262,15 |
Asyl
- Sicherheitsdienst Flüchtlingsunterkunft (Vorhaltekosten) |
5291*/7291* |
0,00 |
78.933,94 |
0,00 |
78.933,94 |
Asyl
- Kfz-Steuern |
5445*/7445* |
0,00 |
31,92 |
0,00 |
466,00 |
Asyl
- Beschaffung Transporter (investiv) |
7831* |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
57.423,00 |
Kinder-
und Jugendarbeit - Honorare |
5019*/7019* |
0,00 |
624,00 |
0,00 |
624,00 |
Kinder-
und Jugendarbeit - Ausstattungsgegenstände |
5431*/7431* |
0,00 |
158,00 |
0,00 |
158,00 |
UVG -
Sozialtransferleistungen |
533*/733* |
0,00 |
2.478,00 |
0,00 |
2.478,00 |
|
|
1.040.453,31 |
833.323,87 |
1.505.753,84 |
942.536,55 |
|
|
207.129,44 |
563.217,29 |
||
|
|
Mehrertrag |
Mehreinzahlung |
Das Haushaltsjahr 2022 schließt bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der ukrainischen Schutzsuchenden entstanden sind, mit einem Mehrertrag in Höhe von 207 T€ und mit einer Mehreinzahlung in Höhe von 563 T€ ab.
Anzumerken ist, dass von den konsumtiv vereinnahmten Bundesmitteln rund 202 T€ im Jahr 2022 nicht verwendet und daher per Rechnungsabgrenzung nach 2023 abgegrenzt wurden. Von den investiv vereinnahmten Bundesmitteln waren zum 31.12.2022 insgesamt 155 T€ noch nicht verbraucht. Der Einsatz der Mittel ist bis zum 31.12.2023 zulässig. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Bundesmittel im Laufe des Jahres 2023 vollständig verbraucht werden.
Bei den pauschalierten Landeszuweisungen nach dem FlüAG können sich nach Prüfung durch das Land in den Folgejahren noch Rückerstattungsverpflichtungen ergeben. Für die bisher überprüften Jahre 2017-2019 war dies bisher ausnahmslos der Fall. Vorsorglich wurden im Rahmen der Jahresabschlüsse hierfür Rückstellungen gebildet.
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Der Bürgermeister
gez. Langhard |
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