Sachverhalt:
Im
Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es f?r den F?rderbereich Lern- und Entwicklungsst?rungen
(LES) zwei Schulen, die Ferdinand-Hasenclever-Schule in Gevelsberg und die
Pestalozzischule in Witten. Beide F?rderschulen sind in kommunaler
Tr?gerschaft. Neben den beiden kommunalen F?rderschulen besteht in Ennepetal
mit der Loher-Nocken-Schule ein auf ?Emotionale und soziale Entwicklung?
spezialisiertes Angebot. Die Schule ist in privater Tr?gerschaft.
In der errichteten
interkommunalen Arbeitsgruppe ?Schulentwicklung F?rderschulen EN? besteht
Einigkeit dar?ber, dass die bisherigen F?rderschulstandorte die erwartete
weitere Zunahme der Sch?lerzahlen nicht bew?ltigen k?nnen und der Bedarf f?r
einen Kapazit?tenausbau gegeben ist.
In der Vorlagen-Nr.
014/2023 f?r den Ausschuss f?r Schule, Bildung und Integration des
Ennepe-Ruhr-Kreises wird erl?utert, dass gerade der Nordkreis mit dem Standort
Pestalozzischule einen au?erordentlichen starken Zuwachs verzeichnet. Im
S?dkreis, mit dem Standort Ferdinand-Hasenclever-Schule, gab es zun?chst einen
leichten R?ckgang, perspektivisch sind aber auch hier wieder Anstiege zu
erwarten. Die private F?rderschule am Loher Nocken hat ihre
Beschulungskapazit?ten ausgebaut und verzeichnet ebenfalls h?here
Sch?lerzahlen.
Da die Kapazit?ten
an den bestehenden F?rderschulen in Gevelsberg und Witten nicht mehr weiter
ausgebaut werden k?nnen, ist ein weiterer Standort notwendig, um die Bedarfe zu
decken und um die bestehenden Standorte zu entlasten. Aufgrund der Entwicklung
wird der Bedarf f?r einen weiteren Standort eher im Nordkreis gesehen.
Gem. ? 78 Abs.1
Schulgesetz NRW liegt die Verantwortung f?r die Errichtung eines neuen
F?rderschulstandortes zun?chst bei den kreisangeh?rigen Kommunen. Werden die
Voraussetzungen f?r die Errichtung und Fortf?hrung einer Schule, f?r die die
Tr?gerschaft der Gemeinde vorgesehen ist, nur durch Zusammenarbeit von
Gemeinden erreicht und f?hrt diese Zusammenarbeit nicht zur Errichtung der
Schule, so ist der Kreis verpflichtet, die Schule zu errichten und fortzuf?hren
(Ersatzschultr?gerschaft). Der Kreis bat die St?dte, ein Votum zur ?bernahme
der Ersatztr?gerschaft zu geben sowie Mitteilungen ?ber potenziell geeignete
Standorte bzw. Grundst?cke zu geben.
Die Umfrage ergab,
dass alle neun St?dte die Errichtung eines dritten F?rderschulstandortes in
?ffentlicher Tr?gerschaft sowie die Ersatzschultr?gerschaft durch den Kreis
bef?rworten. Da der Fokus eines neuen Schulstandortes im Nordkreis liegt, hat
die Stadt Schwelm gemeldet, dass nicht geplant ist, eine F?rderschule LES zu
errichten, zumal in absehbarer Zeit kein geeigneter Standort in Frage kommt.
Nach diesem Votum
aller neun kreisangeh?rigen St?dte wird die Kreisverwaltung nun mit der
Bezirksregierung Arnsberg die Gespr?che zur Konkretisierungen zur Errichtung
eines F?rderschulstandortes f?r Lern- und Entwicklungsst?rungen aufnehmen. In
den weiteren Planungen und Prozessen zur Konkretisierung werden alle relevanten
Beteiligten (Bezirksregierung Arnsberg, Schulaufsicht, Schultr?ger, Kommunen
und private Schultr?ger) weiterhin mit einbezogen.
|
|
Der B?rgermeister gez. Kauke |
?
