Sachverhalt:
Im
Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es für den Förderbereich Lern- und Entwicklungsstörungen
(LES) zwei Schulen, die Ferdinand-Hasenclever-Schule in Gevelsberg und die
Pestalozzischule in Witten. Beide Förderschulen sind in kommunaler
Trägerschaft. Neben den beiden kommunalen Förderschulen besteht in Ennepetal
mit der Loher-Nocken-Schule ein auf „Emotionale und soziale Entwicklung“
spezialisiertes Angebot. Die Schule ist in privater Trägerschaft.
In der errichteten
interkommunalen Arbeitsgruppe „Schulentwicklung Förderschulen EN“ besteht
Einigkeit darüber, dass die bisherigen Förderschulstandorte die erwartete
weitere Zunahme der Schülerzahlen nicht bewältigen können und der Bedarf für
einen Kapazitätenausbau gegeben ist.
In der Vorlagen-Nr.
014/2023 für den Ausschuss für Schule, Bildung und Integration des
Ennepe-Ruhr-Kreises wird erläutert, dass gerade der Nordkreis mit dem Standort
Pestalozzischule einen außerordentlichen starken Zuwachs verzeichnet. Im
Südkreis, mit dem Standort Ferdinand-Hasenclever-Schule, gab es zunächst einen
leichten Rückgang, perspektivisch sind aber auch hier wieder Anstiege zu
erwarten. Die private Förderschule am Loher Nocken hat ihre
Beschulungskapazitäten ausgebaut und verzeichnet ebenfalls höhere
Schülerzahlen.
Da die Kapazitäten
an den bestehenden Förderschulen in Gevelsberg und Witten nicht mehr weiter
ausgebaut werden können, ist ein weiterer Standort notwendig, um die Bedarfe zu
decken und um die bestehenden Standorte zu entlasten. Aufgrund der Entwicklung
wird der Bedarf für einen weiteren Standort eher im Nordkreis gesehen.
Gem. § 78 Abs.1
Schulgesetz NRW liegt die Verantwortung für die Errichtung eines neuen
Förderschulstandortes zunächst bei den kreisangehörigen Kommunen. Werden die
Voraussetzungen für die Errichtung und Fortführung einer Schule, für die die
Trägerschaft der Gemeinde vorgesehen ist, nur durch Zusammenarbeit von
Gemeinden erreicht und führt diese Zusammenarbeit nicht zur Errichtung der
Schule, so ist der Kreis verpflichtet, die Schule zu errichten und fortzuführen
(Ersatzschulträgerschaft). Der Kreis bat die Städte, ein Votum zur Übernahme
der Ersatzträgerschaft zu geben sowie Mitteilungen über potenziell geeignete
Standorte bzw. Grundstücke zu geben.
Die Umfrage ergab,
dass alle neun Städte die Errichtung eines dritten Förderschulstandortes in
öffentlicher Trägerschaft sowie die Ersatzschulträgerschaft durch den Kreis
befürworten. Da der Fokus eines neuen Schulstandortes im Nordkreis liegt, hat
die Stadt Schwelm gemeldet, dass nicht geplant ist, eine Förderschule LES zu
errichten, zumal in absehbarer Zeit kein geeigneter Standort in Frage kommt.
Nach diesem Votum
aller neun kreisangehörigen Städte wird die Kreisverwaltung nun mit der
Bezirksregierung Arnsberg die Gespräche zur Konkretisierungen zur Errichtung
eines Förderschulstandortes für Lern- und Entwicklungsstörungen aufnehmen. In
den weiteren Planungen und Prozessen zur Konkretisierung werden alle relevanten
Beteiligten (Bezirksregierung Arnsberg, Schulaufsicht, Schulträger, Kommunen
und private Schulträger) weiterhin mit einbezogen.
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Der Bürgermeister gez. Kauke |