Betreff
Sachstand Einrichtung einer dritten Förderschule im Ennepe-Ruhr-Kreis
Vorlage
110/2023
Aktenzeichen
223/Pa
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es f?r den F?rderbereich Lern- und Entwicklungsst?rungen (LES) zwei Schulen, die Ferdinand-Hasenclever-Schule in Gevelsberg und die Pestalozzischule in Witten. Beide F?rderschulen sind in kommunaler Tr?gerschaft. Neben den beiden kommunalen F?rderschulen besteht in Ennepetal mit der Loher-Nocken-Schule ein auf ?Emotionale und soziale Entwicklung? spezialisiertes Angebot. Die Schule ist in privater Tr?gerschaft.

In der errichteten interkommunalen Arbeitsgruppe ?Schulentwicklung F?rderschulen EN? besteht Einigkeit dar?ber, dass die bisherigen F?rderschulstandorte die erwartete weitere Zunahme der Sch?lerzahlen nicht bew?ltigen k?nnen und der Bedarf f?r einen Kapazit?tenausbau gegeben ist.

In der Vorlagen-Nr. 014/2023 f?r den Ausschuss f?r Schule, Bildung und Integration des Ennepe-Ruhr-Kreises wird erl?utert, dass gerade der Nordkreis mit dem Standort Pestalozzischule einen au?erordentlichen starken Zuwachs verzeichnet. Im S?dkreis, mit dem Standort Ferdinand-Hasenclever-Schule, gab es zun?chst einen leichten R?ckgang, perspektivisch sind aber auch hier wieder Anstiege zu erwarten. Die private F?rderschule am Loher Nocken hat ihre Beschulungskapazit?ten ausgebaut und verzeichnet ebenfalls h?here Sch?lerzahlen.

Da die Kapazit?ten an den bestehenden F?rderschulen in Gevelsberg und Witten nicht mehr weiter ausgebaut werden k?nnen, ist ein weiterer Standort notwendig, um die Bedarfe zu decken und um die bestehenden Standorte zu entlasten. Aufgrund der Entwicklung wird der Bedarf f?r einen weiteren Standort eher im Nordkreis gesehen.

Gem. ? 78 Abs.1 Schulgesetz NRW liegt die Verantwortung f?r die Errichtung eines neuen F?rderschulstandortes zun?chst bei den kreisangeh?rigen Kommunen. Werden die Voraussetzungen f?r die Errichtung und Fortf?hrung einer Schule, f?r die die Tr?gerschaft der Gemeinde vorgesehen ist, nur durch Zusammenarbeit von Gemeinden erreicht und f?hrt diese Zusammenarbeit nicht zur Errichtung der Schule, so ist der Kreis verpflichtet, die Schule zu errichten und fortzuf?hren (Ersatzschultr?gerschaft). Der Kreis bat die St?dte, ein Votum zur ?bernahme der Ersatztr?gerschaft zu geben sowie Mitteilungen ?ber potenziell geeignete Standorte bzw. Grundst?cke zu geben.

Die Umfrage ergab, dass alle neun St?dte die Errichtung eines dritten F?rderschulstandortes in ?ffentlicher Tr?gerschaft sowie die Ersatzschultr?gerschaft durch den Kreis bef?rworten. Da der Fokus eines neuen Schulstandortes im Nordkreis liegt, hat die Stadt Schwelm gemeldet, dass nicht geplant ist, eine F?rderschule LES zu errichten, zumal in absehbarer Zeit kein geeigneter Standort in Frage kommt.

Nach diesem Votum aller neun kreisangeh?rigen St?dte wird die Kreisverwaltung nun mit der Bezirksregierung Arnsberg die Gespr?che zur Konkretisierungen zur Errichtung eines F?rderschulstandortes f?r Lern- und Entwicklungsst?rungen aufnehmen. In den weiteren Planungen und Prozessen zur Konkretisierung werden alle relevanten Beteiligten (Bezirksregierung Arnsberg, Schulaufsicht, Schultr?ger, Kommunen und private Schultr?ger) weiterhin mit einbezogen.



Der B?rgermeister
In Vertretung

gez. Kauke

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