Betreff
Sachstand Einrichtung einer dritten Förderschule im Ennepe-Ruhr-Kreis
Vorlage
110/2023
Aktenzeichen
223/Pa
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Ennepe-Ruhr-Kreis gibt es für den Förderbereich Lern- und Entwicklungsstörungen (LES) zwei Schulen, die Ferdinand-Hasenclever-Schule in Gevelsberg und die Pestalozzischule in Witten. Beide Förderschulen sind in kommunaler Trägerschaft. Neben den beiden kommunalen Förderschulen besteht in Ennepetal mit der Loher-Nocken-Schule ein auf „Emotionale und soziale Entwicklung“ spezialisiertes Angebot. Die Schule ist in privater Trägerschaft.

 

In der errichteten interkommunalen Arbeitsgruppe „Schulentwicklung Förderschulen EN“ besteht Einigkeit darüber, dass die bisherigen Förderschulstandorte die erwartete weitere Zunahme der Schülerzahlen nicht bewältigen können und der Bedarf für einen Kapazitätenausbau gegeben ist.

 

In der Vorlagen-Nr. 014/2023 für den Ausschuss für Schule, Bildung und Integration des Ennepe-Ruhr-Kreises wird erläutert, dass gerade der Nordkreis mit dem Standort Pestalozzischule einen außerordentlichen starken Zuwachs verzeichnet. Im Südkreis, mit dem Standort Ferdinand-Hasenclever-Schule, gab es zunächst einen leichten Rückgang, perspektivisch sind aber auch hier wieder Anstiege zu erwarten. Die private Förderschule am Loher Nocken hat ihre Beschulungskapazitäten ausgebaut und verzeichnet ebenfalls höhere Schülerzahlen.

 

Da die Kapazitäten an den bestehenden Förderschulen in Gevelsberg und Witten nicht mehr weiter ausgebaut werden können, ist ein weiterer Standort notwendig, um die Bedarfe zu decken und um die bestehenden Standorte zu entlasten. Aufgrund der Entwicklung wird der Bedarf für einen weiteren Standort eher im Nordkreis gesehen.

 

Gem. § 78 Abs.1 Schulgesetz NRW liegt die Verantwortung für die Errichtung eines neuen Förderschulstandortes zunächst bei den kreisangehörigen Kommunen. Werden die Voraussetzungen für die Errichtung und Fortführung einer Schule, für die die Trägerschaft der Gemeinde vorgesehen ist, nur durch Zusammenarbeit von Gemeinden erreicht und führt diese Zusammenarbeit nicht zur Errichtung der Schule, so ist der Kreis verpflichtet, die Schule zu errichten und fortzuführen (Ersatzschulträgerschaft). Der Kreis bat die Städte, ein Votum zur Übernahme der Ersatzträgerschaft zu geben sowie Mitteilungen über potenziell geeignete Standorte bzw. Grundstücke zu geben.

 

Die Umfrage ergab, dass alle neun Städte die Errichtung eines dritten Förderschulstandortes in öffentlicher Trägerschaft sowie die Ersatzschulträgerschaft durch den Kreis befürworten. Da der Fokus eines neuen Schulstandortes im Nordkreis liegt, hat die Stadt Schwelm gemeldet, dass nicht geplant ist, eine Förderschule LES zu errichten, zumal in absehbarer Zeit kein geeigneter Standort in Frage kommt.

 

Nach diesem Votum aller neun kreisangehörigen Städte wird die Kreisverwaltung nun mit der Bezirksregierung Arnsberg die Gespräche zur Konkretisierungen zur Errichtung eines Förderschulstandortes für Lern- und Entwicklungsstörungen aufnehmen. In den weiteren Planungen und Prozessen zur Konkretisierung werden alle relevanten Beteiligten (Bezirksregierung Arnsberg, Schulaufsicht, Schulträger, Kommunen und private Schulträger) weiterhin mit einbezogen.

 


 

 


 

 

Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Kauke