Betreff
Angepasste Lieferzeiten in der Fußgängerzone
Vorlage
099/2023
Aktenzeichen
wifö/ Kochs
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ausgangslage

Aktuell sind Anlieferungsverkehre in der Schwelmer Fußgängerzone zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr zulässig. In jüngster Zeit wurde insbesondere von Einzelhandel und Gastronomie vermehrt die Frage aufgeworfen, ob die zulässigen Anlieferungszeiten noch zeitgemäß sind.

Die SPD-Ratsfraktion hat mit dem Antrag „Bestens geliefert für Schwelm“ vom 29.11.2022 u.a. beantragt, die Fußgängerzone für Lieferverkehre werktags von 19:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu öffnen.

Im Rahmen der Beratungen über diesen Antrag hat die Verwaltung in der Sitzung des Hauptausschusses am 12.01.2023 darauf hingewiesen, dass im Januar 2023 eine Befragung von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie von Einzelhandel und Gastronomie zu den Lieferzeiten in der Fußgängerzone erfolgt. Der Antrag ist hinsichtlich der Festsetzung der Lieferzeiten daraufhin mehrheitlich in den Hauptausschuss am 20.04.2023 vertagt worden.

Die SWG/BfS-Ratsfraktion hat mit Ergänzungsantrag vom 18.01.2023 beantragt, die Fußgängerzone für Lieferverkehre werktags von 19:00 Uhr bis 11:00 Uhr zu öffnen.

Mittlerweile liegen die Ergebnisse der Befragung zu den Lieferzeiten in der Fußgängerzone vor und sind ausgewertet worden.

Ergebnisse der Befragung

Im Rahmen der Befragung sind 195 Anwohnerinnen und Anwohnen angeschrieben worden, von denen 68 Antworten eingegangen sind. Außerdem sind am 24.01.2023 insgesamt 49 Befragungen von Einzelhandel und Gastronomie durch die Verwaltung und die Werbegemeinschaft durchgeführt worden.

Im Ergebnis hat sich bestätigt, dass die aktuell zulässigen Zeiten für Lieferverkehre in der Fußgängerzone vor allem aus Sicht vieler Gewerbetreibenden nicht mehr den Bedürfnissen entsprechen

Eine große Mehrheit der Gewerbetreibenden in der Fußgängerzone wird mehrmals wöchentlich beliefert. Der ganz überwiegende Teil der Anlieferungen erfolgt dabei in der Zeit zwischen 19.00 Uhr (Vortag) und 12.00 Uhr. Eine Mehrheit der Gewerbetreibenden ist mit den bisherigen Regelungen nicht zufrieden. Sie befürworten weiterhin einen Beginn der Lieferzeiten um 19:00 Uhr des Vortages. Das Ende der Belieferung befürworten die Gewerbetreibenden mehrheitlich zwischen 11.00 und 12.00 Uhr.

Die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner wird nur einmal wöchentlich oder seltener beliefert, bzw. liefert selbst an und ist mit den bisherigen Regelungen zufrieden. Hinsichtlich der Lieferzeiten hält eine Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner ebenfalls eine Belieferung/Befahrung ab 19.00 Uhr am Vortag für sinnvoll, während das Ende der Belieferung im Zeitraum zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr befürwortet wird.

Die bisherige Mittagsanlieferung zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr wird von Gewerbetreibenden nur vereinzelt und von den Anwohnerinnen und Anwohnern etwa hälftig genutzt.

Eine deutliche Mehrheit sowohl der Gewerbetreibenden als auch der Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet eine Einführung von Ladezonen für den Lieferverkehr außerhalb der Fußgängerzone.

 

Bewertung und weiteres Vorgehen

Nach dem Ergebnis der Umfrage ist eine Anpassung der zulässigen Zeiten für die Anlieferung in der Fußgängerzone sinnvoll.

Ein Beginn der Lieferzeiten um 19:00 Uhr des Vortags wird sowohl von den Anwohnerinnen und Anwohnern als auch von den Gewerbetreibenden mehrheitlich befürwortet.

Das Ende der Lieferzeiten sollte auf 11:30 Uhr festgesetzt werden. Dies dürfte den Bedürfnissen der meisten Gewerbetreibenden entsprechen, die zudem den größten Anteil der Lieferverkehre ausmachen. Der Zeitpunkt liegt auch innerhalb des von den Anwohnerinnen und Anwohnern mehrheitlich befürworteten Zeitraums. Ein späteres Ende der Lieferzeiten erscheint aufgrund der zunehmenden Belebung der Fußgängerzone zur Mittagszeit nicht sinnvoll. Dasselbe gilt für die bisherige Mittagsanlieferung, die nach dem Ergebnis der Umfrage entfallen sollte.

Als Maßnahme zur Kompensation der entfallenden Lieferzeiten hält die Verwaltung die Einführung der von einer breiten Mehrheit gewünschten Ladezonen am Rand der Fußgängerzone für sinnvoll.

Mit Blick auf die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner ist zudem klarzustellen, dass durch eine Neuregelung das Befahren der Fußgängerzone für Anwohnerinnen und Anwohner mit Sondergenehmigung unberührt bleibt. Solche Sondergenehmigungen können auf Antrag im Einzelfall erteilt werden.

Der Neuregelung der Lieferzeiten trifft auf die Zustimmung von Werbegemeinschaft und Stadtmarketing.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die zulässigen Zeiten für die Anlieferung in der Fußgängerzone werden auf die Zeit zwischen 19.00 Uhr und 11.30 Uhr werktags festgelegt.

Zudem werden an mindestens drei geeigneten Punkten außerhalb der Fußgängerzone zwischen 11:30 Uhr und 19:00 Uhr Ladezonen mit einer Haltedauer von höchstens 30 Minuten eingerichtet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard