Sachverhalt:
Ausgangslage
Aktuell sind Anlieferungsverkehre in der Schwelmer Fußgängerzone
zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr
zulässig. In jüngster Zeit wurde insbesondere von Einzelhandel und Gastronomie
vermehrt die Frage aufgeworfen, ob die zulässigen Anlieferungszeiten noch
zeitgemäß sind.
Die SPD-Ratsfraktion hat mit dem Antrag „Bestens geliefert für Schwelm“
vom 29.11.2022 u.a. beantragt, die Fußgängerzone für Lieferverkehre werktags
von 19:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu öffnen.
Im Rahmen der Beratungen über diesen Antrag hat die Verwaltung in der
Sitzung des Hauptausschusses am 12.01.2023 darauf hingewiesen, dass im Januar
2023 eine Befragung von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie von Einzelhandel und
Gastronomie zu den Lieferzeiten in der Fußgängerzone erfolgt. Der Antrag ist
hinsichtlich der Festsetzung der Lieferzeiten daraufhin mehrheitlich in den
Hauptausschuss am 20.04.2023 vertagt worden.
Die SWG/BfS-Ratsfraktion hat mit Ergänzungsantrag vom 18.01.2023
beantragt, die Fußgängerzone für Lieferverkehre werktags von 19:00 Uhr bis
11:00 Uhr zu öffnen.
Mittlerweile liegen die Ergebnisse der Befragung zu den Lieferzeiten in
der Fußgängerzone vor und sind ausgewertet worden.
Ergebnisse der Befragung
Im Rahmen der Befragung sind 195 Anwohnerinnen und Anwohnen
angeschrieben worden, von denen 68 Antworten eingegangen sind. Außerdem sind am
24.01.2023 insgesamt 49 Befragungen von Einzelhandel und Gastronomie durch die
Verwaltung und die Werbegemeinschaft durchgeführt worden.
Im Ergebnis hat sich bestätigt, dass die aktuell zulässigen Zeiten für
Lieferverkehre in der Fußgängerzone vor allem aus Sicht vieler
Gewerbetreibenden nicht mehr den Bedürfnissen entsprechen
Eine große Mehrheit der Gewerbetreibenden in der Fußgängerzone wird
mehrmals wöchentlich beliefert. Der ganz überwiegende Teil der Anlieferungen
erfolgt dabei in der Zeit zwischen 19.00 Uhr (Vortag) und 12.00 Uhr. Eine
Mehrheit der Gewerbetreibenden ist mit den bisherigen Regelungen nicht
zufrieden. Sie befürworten weiterhin einen Beginn der Lieferzeiten um 19:00 Uhr
des Vortages. Das Ende der Belieferung befürworten die Gewerbetreibenden
mehrheitlich zwischen 11.00 und 12.00 Uhr.
Die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner wird nur einmal wöchentlich
oder seltener beliefert, bzw. liefert selbst an und ist mit den bisherigen
Regelungen zufrieden. Hinsichtlich der Lieferzeiten hält eine Mehrheit der
Anwohnerinnen und Anwohner ebenfalls eine Belieferung/Befahrung ab 19.00 Uhr am
Vortag für sinnvoll, während das Ende der Belieferung im Zeitraum zwischen
10.00 Uhr und 12.00 Uhr befürwortet wird.
Die bisherige Mittagsanlieferung zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr wird
von Gewerbetreibenden nur vereinzelt und von den Anwohnerinnen und Anwohnern
etwa hälftig genutzt.
Eine deutliche Mehrheit sowohl der Gewerbetreibenden als auch der
Anwohnerinnen und Anwohner befürwortet eine Einführung von Ladezonen für den
Lieferverkehr außerhalb der Fußgängerzone.
Bewertung und weiteres
Vorgehen
Nach dem Ergebnis der Umfrage ist eine Anpassung der zulässigen Zeiten
für die Anlieferung in der Fußgängerzone sinnvoll.
Ein Beginn der Lieferzeiten um 19:00 Uhr des Vortags wird sowohl von den
Anwohnerinnen und Anwohnern als auch von den Gewerbetreibenden mehrheitlich
befürwortet.
Das Ende der Lieferzeiten sollte auf 11:30 Uhr festgesetzt werden. Dies
dürfte den Bedürfnissen der meisten Gewerbetreibenden entsprechen, die zudem
den größten Anteil der Lieferverkehre ausmachen. Der Zeitpunkt liegt auch
innerhalb des von den Anwohnerinnen und Anwohnern mehrheitlich befürworteten
Zeitraums. Ein späteres Ende der Lieferzeiten erscheint aufgrund der
zunehmenden Belebung der Fußgängerzone zur Mittagszeit nicht sinnvoll. Dasselbe
gilt für die bisherige Mittagsanlieferung, die nach dem Ergebnis der Umfrage entfallen
sollte.
Als Maßnahme zur Kompensation der entfallenden Lieferzeiten hält die
Verwaltung die Einführung der von einer breiten Mehrheit gewünschten Ladezonen
am Rand der Fußgängerzone für sinnvoll.
Mit Blick auf die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner ist zudem
klarzustellen, dass durch eine Neuregelung das Befahren der Fußgängerzone für
Anwohnerinnen und Anwohner mit Sondergenehmigung unberührt bleibt. Solche
Sondergenehmigungen können auf Antrag im Einzelfall erteilt werden.
Der Neuregelung der Lieferzeiten trifft auf die Zustimmung von
Werbegemeinschaft und Stadtmarketing.
Beschlussvorschlag:
Die zulässigen Zeiten für die Anlieferung in der Fußgängerzone werden
auf die Zeit zwischen 19.00 Uhr und 11.30 Uhr werktags festgelegt.
Zudem werden an
mindestens drei geeigneten Punkten außerhalb der Fußgängerzone zwischen 11:30 Uhr
und 19:00 Uhr Ladezonen mit einer Haltedauer von höchstens 30 Minuten
eingerichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
|
Der Bürgermeister gez. Langhard |