Betreff
Benennung von Delegierten für die Verbandsversammlung des Wupperverbandes
Vorlage
088/2023
Aktenzeichen
WV
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

Der Wupperverband hat mit Schreiben vom 01.03.2023 (Eingang TBS: 15.03.2023) mitgeteilt, dass nach fünf Jahren die Delegierten für die Verbandsversammlung neu zu bestimmen sind.

Der Verwaltungsrat der TBS ist berechtigt, auf Grund der Beitragseinheiten drei Delegierte unmittelbar zu entsenden. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen es nicht vor, dass sich die Delegierten in der Verbandsversammlung vertreten lassen können. Von einer Gebietskörperschaft dürfen nicht mehr Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden. Zudem müssen Delegierte aus Gemeinden Ratsmitglieder sein.

Der Wupperverband weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Besetzung seiner wesentlichen Gremien – wozu die Verbandsversammlung zählt – das Landesgleichstellungsgesetz NRW zu beachten ist, so dass bei der Wiederbesetzung von Delegierten die entsendenden Stellen grundsätzlich mindestens 40 % Frauen benennen sollen.

Zuletzt waren die TBS mit zwei Delegierten vertreten (siehe Vorlage 037/2018).

Der Vorstand schlägt vor, dass als Delegierter des Betriebes erneut Herr Migchielsen benannt wird.

Der Verwaltungsrat wird gebeten, zwei Delegierte aus seinen Reihen zu benennen.

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung konkretisiert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsrat benennt als Delegierte der TBS AöR in der Verbandsversammlung des Wupperverbandes die Mitglieder des Verwaltungsrates ………… und ………… sowie von den TBS Herrn Karsten Migchielsen.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte