Betreff
Verzicht der Stadt Schwelm auf Gebührenanteil aus Schiedsverfahren
Vorlage
085/2023
Aktenzeichen
AdB 121 / ple
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Schiedsleute erhalten für die durchgeführten Verfahren durch die Parteien einen Auslagenersatz und eine Gebührenbetrag. Der Gebührenbetrag beträgt in der Regel 20,00 Euro bei erfolglosen Verfahren bzw. 30,00 € bei Vergleichen. Aktuell werden diese Gebühren hälftig an die Stadt Schwelm abgeführt, also 10,00 € bzw. 15,00 €.

 

Nach § 48 II 2 SchAG NRW darf die Gemeinde auf diese Gebühren zugunsten der Schiedsperson verzichten.

 

Der Verzicht wurde zum einen durch die Schiedspersonen angeregt, zum anderen ist der Verwaltungsaufwand zu hoch gemessen an der Einnahme. Bspw. wurden im gesamten Jahr 2022 insgesamt 60,00 € von einer Schiedsperson an die Stadt abgeführt.

 

Die Schiedspersonen führen ein Kassenbuch sowie ein Protokollbuch, indem die eingenommenen Gebühren pro Verfahren sowie die Inhalte der Verfahren festgehalten werden. An dieser Praxis soll und kann laut Schiedsamtsgesetz NRW nichts geändert werden. Anhand dieser Dokumentation lassen sich bei einem reinen Verzicht auf die Gebühreneinnahme auch künftig die Verfahren sowie die Kosten verfolgen.

 

 

                                                           Der Bürgermeister

gez. Langhard

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Schwelm verzichtet zugunsten der Schiedspersonen vollständig auf den ihr zufallenden Gebührenanteil aus den Schiedsverfahren.

 

Dieser Beschluss betrifft nicht die Führung eines Kassen- und Protokollbuches. Diese sind unverändert weiter zu führen.