Sachverhalt:
Die Schiedsleute erhalten für die durchgeführten Verfahren durch die
Parteien einen Auslagenersatz und eine Gebührenbetrag. Der Gebührenbetrag
beträgt in der Regel 20,00 Euro bei erfolglosen Verfahren bzw. 30,00 € bei
Vergleichen. Aktuell werden diese Gebühren hälftig an die Stadt Schwelm
abgeführt, also 10,00 € bzw. 15,00 €.
Nach § 48 II 2 SchAG NRW darf die Gemeinde auf diese Gebühren zugunsten
der Schiedsperson verzichten.
Der Verzicht wurde zum einen durch die Schiedspersonen angeregt, zum
anderen ist der Verwaltungsaufwand zu hoch gemessen an der Einnahme. Bspw.
wurden im gesamten Jahr 2022 insgesamt 60,00 € von einer Schiedsperson an die
Stadt abgeführt.
Die Schiedspersonen führen ein Kassenbuch sowie ein Protokollbuch, indem
die eingenommenen Gebühren pro Verfahren sowie die Inhalte der Verfahren
festgehalten werden. An dieser Praxis soll und kann laut Schiedsamtsgesetz NRW
nichts geändert werden. Anhand dieser Dokumentation lassen sich bei einem
reinen Verzicht auf die Gebühreneinnahme auch künftig die Verfahren sowie die
Kosten verfolgen.
Der Bürgermeister
gez. Langhard
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Schwelm
verzichtet zugunsten der Schiedspersonen vollständig auf den ihr zufallenden
Gebührenanteil aus den Schiedsverfahren.
Dieser Beschluss
betrifft nicht die Führung eines Kassen- und Protokollbuches. Diese sind unverändert
weiter zu führen.
|