Sachverhalt:
Mit Antrag vom 27.02.2023 regt die Fraktion DIE LINKE an, zum
Umweltschutz und unter Zurückstellen wirtschaftlicher Erwägungen Laubbläser
durch manuelle Reinigung zu ersetzen.
Das Ziel des Umweltschutzes unterstützen die TBS. Beim Verfolgen dieses
Ziels darf der Aspekt Wirtschaftlichkeit jedoch nicht vernachlässigt werden.
Vor diesem Hintergrund kann grundsätzlich nicht auf den Einsatz von Laubbläsern
verzichtet bzw. auf manuelle Reinigung umgestellt werden.
Allerdings ist in diesem Zusammenhang zusätzlich ein
personalwirtschaftlicher und sozialer Aspekt von Bedeutung. Leistungsgeminderte
Beschäftigte, die in keinem anderen Bereich sinnvoll eingesetzt werden können,
könnten in der manuellen Straßenreinigung eventuell weiter beschäftigt werden.
Aktuell gibt es einen Fall eines leistungsgeminderten Beschäftigten
(Jahrgang 1971, knapp 25 Jahre Betriebszugehörigkeit, schwerbehindert, nach
aktueller Prognose im Aufgabengebiet
nicht mehr einsetzbar).
Seine Stelle bei der Abfallentsorgung muss dauerhaft entsprechend der
Anforderungen besetzt sein. Die aktuelle Besetzung mit dem leistungsgeminderten
Mitarbeiter verhindert eine ausreichende (Ersatz-)Besetzung und ist aus
Betriebssicht auf Dauer nicht tragbar. Eine Trennung – sofern vor dem Hintergrund
der langjährigen Zugehörigkeit und Schwerbehinderung überhaupt möglich – kommt
aus sozialen Erwägungen nicht in Betracht.
Vor diesem Hintergrund wird als Einzelfalllösung eine zusätzliche Stelle „manuelle Straßenreinigung“ in Betracht gezogen. Die Einsatzgebiete und Aufgaben werden vom zuständigen Abteilungsleiter festgelegt. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf etwa 50 T€.
Beschlussvorschlag:
Es wird eine zusätzlichen Stelle „manuelle Straßenreinigung“ für die
Weiterbeschäftigung eines leistungsgeminderten Beschäftigten eingerichtet.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |