Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 26.04.2022 (fristgerechter Eingang: 29.04.2022) stellte der VfB Schwelm e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Schwelm zunächst u.a. zum Umbau des Vereinsheims zwecks Energieeinsparung und Erfüllung brandschutztechnischer Notwendigkeiten. Aufgrund des baulichen Zustandes muss die Sanierung des Daches des Umkleidetraktes des Vereinsheims der zunächst beabsichtigten Sanierung des energetischen Umbaus vorgezogen werden. Der Verein bat daraufhin, den Antrag entsprechend um deklarieren zu dürfen.
Der VfB Schwelm e.V. ist seit 1997 über einen Pacht- und Nutzungsvertrag Pächter des Rasenplatzes inklusive des Vereinsheims. Er erhält von der Stadt Schwelm für die Pflege und Bewirtschaftung einen jährlichen Zuschuss. Aufgrund des bestehenden Pacht- und Nutzungsvertrags werden die Kosten für die Sanierung von der Stadt nicht übernommen. Daraufhin hat der Verein einen Antrag auf Zuschuss nach Ziffer 3.3 der Sportförderrichtlinien eingereicht.
Gem. Ziffer 3.3 der Sportförderrichtlinien wird die Höhe des Zuschusses im Einzelfall von den zuständigen städtischen Gremien beschlossen. Über die angemessene Höhe eines städtischen Zuschusses für die Dachsanierung des Umkleidetraktes des Vereinsheims in der Hauptstraße 156 in Schwelm hat somit der Sportausschuss zu beraten und zu entscheiden.
Von Seiten des Landes besteht für die Förderung „Moderne Sportstätte 2022“ eine Zuschusszusage über 27.977,98 €. Eine entsprechende Antragstellung des VfB Schwelm e.V. musste spätestens bis zum 14.12.2022 erfolgen. Damit hat der Verein alle in Frage kommenden Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Nach Ziffer 3.3 der Sportförderrichtlinien sind dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, Finanzierungsplan etc. vorzulegen.
Verwaltungsseitig wurde aufgrund der schwierigen Haushaltslage und im Hinblick darauf, dass es sich bei der Förderung um eine freiwillige Leistung handelt, ein Betrag in Höhe von 10.000,00 € vorgeschlagen.
Gem. vorliegendem Kostenvoranschlag stellt sich die Finanzierung der Dachsanierung dann wie folgt dar:
Gesamtkosten
gem. Kostenvoranschlag |
62.317,31 € |
Förderung
durch „Moderne Sportstätten 2022“ |
27.977,98 € |
Förderung
durch die Stadt Schwelm |
10.000,00.€ |
Demnach
verbleibender Eigenanteil des Vereins |
24.339,33 € |
Der Verein hat bereits darauf hingewiesen, dass die nach Abzug der Landesförderung verbleibenden Kosten auch im Hinblick steigender Energiekosten die Rücklagen des Vereins auf jeden Fall aufzehren würden. Ob ein Restbetrag in Höhe von 24.339,33 € für den VfB Schwelm e.V. letztendlich tragbar ist, kann von Seiten der Verwaltung nicht beantwortet werden, wobei es dem Verein freisteht, ggf. z. B. Spendengelder o.ä. zu generieren.
Für den Fall der Förderung der Maßnahme wird angeregt, die bewilligten Mittel mit einem Sperrvermerk zu versehen, dass diese konkret für diese Sanierungsmaßnahme ausgezahlt werden, sofern die abschließende Finanzierung sichergestellt ist und nachgewiesen werden kann.
Beschlussvorschlag:
In den Haushaltsplan 2023 soll ein städtischer Zuschuss gem. Ziffer 3.3 der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Schwelm in Höhe von 10.000,00 € an den VfB Schwelm e.V. für die Sanierung des Daches des Umkleidetraktes des Vereins auf dem Gelände der Hauptstraße 156 in Schwelm aufgenommen werden.
Die bewilligten Mittel sollen mit einem Sperrvermerk zu Gunsten des Sportausschusses versehen werden, dass diese konkret für diese Sanierungsmaßnahme ausgezahlt werden, sofern die abschließende Finanzierung nachgewiesen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 08.01.01. 531700 |
Bezeichnung
Zuweisungen und
Zuschüsse für lfd. Zwecke an private Unternehmen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig
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Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 10.000,00 |
Folgekosten 0,00 |
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Im Etat enthalten: |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Kauke |