Sachverhalt:
Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr
2022 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten
Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt
wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 017/2022 vom 24.01.2022 die Haushalts-überschreitungen
für folgende Zeiträume bekannt gegeben:
Haushaltsjahr
2021 (für den Zeitraum 01.05.2021 bis zum 10.01.2022).
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe
von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt
Schwelm) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß
Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher
erläutert.
Ab dem 01.01.2022 wurden für das Haushaltsjahr 2021
(Nachlieferung) und für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt folgende
Haushaltsüberschreitungen genehmigt:
HHJ
|
Zeitraum
|
Ergebnisplan |
Finanzplan |
Gesamt |
Bemerkungen |
2021 |
11.01.2022 – 17.01.2022 |
1.035,03 € |
0,00 € |
1.035,03 € |
Anlage
1 |
2022 |
01.01.2022 – 13.01.2023 |
1.144.671,75 € |
224.971,78 € |
1.369.643,53
€ |
Anlage
2 |
Diese von der
Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Der Bürgermeister
gez. Langhard