Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
038/2023
Aktenzeichen
111/Bc
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2022 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 017/2022 vom 24.01.2022 die Haushalts-überschreitungen für folgende Zeiträume bekannt gegeben:

 

Haushaltsjahr 2021 (für den Zeitraum 01.05.2021 bis zum 10.01.2022).

 

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher erläutert.

 

 

Ab dem 01.01.2022 wurden für das Haushaltsjahr 2021 (Nachlieferung) und für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:

 

 

HHJ

Zeitraum

Ergebnisplan

Finanzplan

Gesamt

Bemerkungen

2021

11.01.2022 –

17.01.2022

1.035,03 €

0,00 €

1.035,03 €

Anlage 1

2022

01.01.2022 –

13.01.2023

1.144.671,75 €

224.971,78 €

1.369.643,53 €

Anlage 2

 

 

 

 

Diese von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 


Der Bürgermeister

gez. Langhard