Betreff
Zukunft der Schwelmer Feuerwehrstandorte / Feuerwehrgerätehaus Winterberg
Vorlage
030/2023
Aktenzeichen
FBL 330
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit der Vorlage Nr. 069/2022 wurde in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses beschlossen, unter anderem f?r den Standort des Feuerwehrger?tehauses Winterberg das Ergebnis der Machbarkeitsstudie umzusetzen.

Im Verlauf der Umsetzung wurde die Topographie (starke Hanglage) sowie die derzeitige Nutzung (?kologische Ausgleichsfl?che) nochmals intensiv in den Fokus der Planung genommen. Die Verwaltung ist schlussendlich zu dem Ergebnis gekommen, die Realisierung des Feuerwehrger?tehauses auf dieser Fl?che nicht weiter zu verfolgen. Die starke Hanglage w?rde eine Bebauung aufwendiger machen. Zudem w?re es bei einer Entfernung der ?kologischen Ausgleichspflanzung notwendig, die Neupflanzung (dann im doppelten Umfang) auf einem anderen Grundst?ck zu realisieren. Im Nahbereich gibt es keine weiteren st?dtischen Fl?chen, sodass f?r die Neupflanzung und in Abstimmung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis (Landschaftsschutzbeh?rde) der Erwerb eines privaten Grundst?ckes in ?rtlicher N?he des derzeitigen Grundst?ckes erforderlich w?re.

Bedingt durch die vorstehenden ?Rahmenbedingungen? konnte unter Ber?cksichtigung der zu beachtenden Standortkriterien ein alternatives Grundst?ck gefunden werden. Aus der dieser Vorlage als Anlage 1 beigef?gten Machbarkeitsstudie ist der neue Standort erkennbar. Das Grundst?ck, welches sich nicht im Eigentum der Stadt Schwelm befindet, weist keine gro?en H?hendifferenzen auf, sodass sich die bauliche Realisierung bestenfalls ?einfacher? gestalten sollte. Der Ennepe-Ruhr-Kreis (Landschaftsschutzbeh?rde) sieht auf der Grundlage der vorhandenen Informationen keinen Hinderungsgrund f?r das Projekt auf der beabsichtigten Fl?che. Mit den Grundst?ckseigent?mern steht die Verwaltung in Kontakt. Die notwendige Grundst?cksfl?che kann von der Stadt erworben werden. Bzgl. dieser Vertragsangelegenheit wird auf die nicht?ffentliche Vorlage Nr. 030/2023/1 verwiesen.

Parallel wird aktuell vom FB 310 in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurb?ro die Aufstellung des Bebauungsplans umgesetzt. Die FB 330 und FB 310 tauschen sich hierzu regelm??ig aus, um eine parallele und zeitsparende Projektarbeit zu gew?hrleisten.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte auf Basis der in der Vorlage Nr. 030/2023 dargestellten Ergebnisse einzuleiten bzw. umzusetzen.


Der B?rgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg

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