Sachverhalt:
Mit der Vorlage Nr. 069/2022 wurde in der Sitzung des
Liegenschaftsausschusses beschlossen, unter anderem für den Standort des
Feuerwehrgerätehauses Winterberg das Ergebnis der Machbarkeitsstudie
umzusetzen.
Im Verlauf der Umsetzung wurde die Topographie (starke Hanglage) sowie
die derzeitige Nutzung (ökologische Ausgleichsfläche) nochmals intensiv in den
Fokus der Planung genommen. Die Verwaltung ist schlussendlich zu dem Ergebnis
gekommen, die Realisierung des Feuerwehrgerätehauses auf dieser Fläche nicht
weiter zu verfolgen. Die starke Hanglage würde eine Bebauung aufwendiger
machen. Zudem wäre es bei einer Entfernung der ökologischen Ausgleichspflanzung
notwendig, die Neupflanzung (dann im doppelten Umfang) auf einem anderen
Grundstück zu realisieren. Im Nahbereich gibt es keine weiteren städtischen
Flächen, sodass für die Neupflanzung und in Abstimmung mit dem
Ennepe-Ruhr-Kreis (Landschaftsschutzbehörde) der Erwerb eines privaten
Grundstückes in örtlicher Nähe des derzeitigen Grundstückes erforderlich wäre.
Bedingt durch die vorstehenden „Rahmenbedingungen“ konnte unter
Berücksichtigung der zu beachtenden Standortkriterien ein alternatives
Grundstück gefunden werden. Aus der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten
Machbarkeitsstudie ist der neue Standort erkennbar. Das Grundstück, welches
sich nicht im Eigentum der Stadt Schwelm befindet, weist keine großen
Höhendifferenzen auf, sodass sich die bauliche Realisierung bestenfalls
„einfacher“ gestalten sollte. Der Ennepe-Ruhr-Kreis (Landschaftsschutzbehörde)
sieht auf der Grundlage der vorhandenen Informationen keinen Hinderungsgrund
für das Projekt auf der beabsichtigten Fläche. Mit den Grundstückseigentümern
steht die Verwaltung in Kontakt. Die notwendige Grundstücksfläche kann von der
Stadt erworben werden. Bzgl. dieser Vertragsangelegenheit wird auf die
nichtöffentliche Vorlage Nr. 030/2023/1 verwiesen.
Parallel wird aktuell vom FB 310 in Zusammenarbeit mit einem
Ingenieurbüro die Aufstellung des Bebauungsplans umgesetzt. Die FB 330 und FB
310 tauschen sich hierzu regelmäßig aus, um eine parallele und zeitsparende
Projektarbeit zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte auf
Basis der in der Vorlage Nr. 030/2023 dargestellten Ergebnisse einzuleiten bzw.
umzusetzen.
|
Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |