Sachverhalt:
Mit der Vorlage Nr. 069/2022 wurde in der Sitzung des
Liegenschaftsausschusses beschlossen, unter anderem f?r den Standort des
Feuerwehrger?tehauses Winterberg das Ergebnis der Machbarkeitsstudie
umzusetzen.
Im Verlauf der Umsetzung wurde die Topographie (starke Hanglage) sowie
die derzeitige Nutzung (?kologische Ausgleichsfl?che) nochmals intensiv in den
Fokus der Planung genommen. Die Verwaltung ist schlussendlich zu dem Ergebnis
gekommen, die Realisierung des Feuerwehrger?tehauses auf dieser Fl?che nicht
weiter zu verfolgen. Die starke Hanglage w?rde eine Bebauung aufwendiger
machen. Zudem w?re es bei einer Entfernung der ?kologischen Ausgleichspflanzung
notwendig, die Neupflanzung (dann im doppelten Umfang) auf einem anderen
Grundst?ck zu realisieren. Im Nahbereich gibt es keine weiteren st?dtischen
Fl?chen, sodass f?r die Neupflanzung und in Abstimmung mit dem
Ennepe-Ruhr-Kreis (Landschaftsschutzbeh?rde) der Erwerb eines privaten
Grundst?ckes in ?rtlicher N?he des derzeitigen Grundst?ckes erforderlich w?re.
Bedingt durch die vorstehenden ?Rahmenbedingungen? konnte unter
Ber?cksichtigung der zu beachtenden Standortkriterien ein alternatives
Grundst?ck gefunden werden. Aus der dieser Vorlage als Anlage 1 beigef?gten
Machbarkeitsstudie ist der neue Standort erkennbar. Das Grundst?ck, welches
sich nicht im Eigentum der Stadt Schwelm befindet, weist keine gro?en
H?hendifferenzen auf, sodass sich die bauliche Realisierung bestenfalls
?einfacher? gestalten sollte. Der Ennepe-Ruhr-Kreis (Landschaftsschutzbeh?rde)
sieht auf der Grundlage der vorhandenen Informationen keinen Hinderungsgrund
f?r das Projekt auf der beabsichtigten Fl?che. Mit den Grundst?ckseigent?mern
steht die Verwaltung in Kontakt. Die notwendige Grundst?cksfl?che kann von der
Stadt erworben werden. Bzgl. dieser Vertragsangelegenheit wird auf die
nicht?ffentliche Vorlage Nr. 030/2023/1 verwiesen.
Parallel wird aktuell vom FB 310 in Zusammenarbeit mit einem
Ingenieurb?ro die Aufstellung des Bebauungsplans umgesetzt. Die FB 330 und FB
310 tauschen sich hierzu regelm??ig aus, um eine parallele und zeitsparende
Projektarbeit zu gew?hrleisten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte auf
Basis der in der Vorlage Nr. 030/2023 dargestellten Ergebnisse einzuleiten bzw.
umzusetzen.
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Der B?rgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |
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