Betreff
Zukunft der Schwelmer Feuerwehrstandorte / Feuerwehrgerätehaus Winterberg
Vorlage
030/2023
Aktenzeichen
FBL 330
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit der Vorlage Nr. 069/2022 wurde in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses beschlossen, unter anderem für den Standort des Feuerwehrgerätehauses Winterberg das Ergebnis der Machbarkeitsstudie umzusetzen.

 

Im Verlauf der Umsetzung wurde die Topographie (starke Hanglage) sowie die derzeitige Nutzung (ökologische Ausgleichsfläche) nochmals intensiv in den Fokus der Planung genommen. Die Verwaltung ist schlussendlich zu dem Ergebnis gekommen, die Realisierung des Feuerwehrgerätehauses auf dieser Fläche nicht weiter zu verfolgen. Die starke Hanglage würde eine Bebauung aufwendiger machen. Zudem wäre es bei einer Entfernung der ökologischen Ausgleichspflanzung notwendig, die Neupflanzung (dann im doppelten Umfang) auf einem anderen Grundstück zu realisieren. Im Nahbereich gibt es keine weiteren städtischen Flächen, sodass für die Neupflanzung und in Abstimmung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis (Landschaftsschutzbehörde) der Erwerb eines privaten Grundstückes in örtlicher Nähe des derzeitigen Grundstückes erforderlich wäre.

 

Bedingt durch die vorstehenden „Rahmenbedingungen“ konnte unter Berücksichtigung der zu beachtenden Standortkriterien ein alternatives Grundstück gefunden werden. Aus der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Machbarkeitsstudie ist der neue Standort erkennbar. Das Grundstück, welches sich nicht im Eigentum der Stadt Schwelm befindet, weist keine großen Höhendifferenzen auf, sodass sich die bauliche Realisierung bestenfalls „einfacher“ gestalten sollte. Der Ennepe-Ruhr-Kreis (Landschaftsschutzbehörde) sieht auf der Grundlage der vorhandenen Informationen keinen Hinderungsgrund für das Projekt auf der beabsichtigten Fläche. Mit den Grundstückseigentümern steht die Verwaltung in Kontakt. Die notwendige Grundstücksfläche kann von der Stadt erworben werden. Bzgl. dieser Vertragsangelegenheit wird auf die nichtöffentliche Vorlage Nr. 030/2023/1 verwiesen.

Parallel wird aktuell vom FB 310 in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro die Aufstellung des Bebauungsplans umgesetzt. Die FB 330 und FB 310 tauschen sich hierzu regelmäßig aus, um eine parallele und zeitsparende Projektarbeit zu gewährleisten.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte auf Basis der in der Vorlage Nr. 030/2023 dargestellten Ergebnisse einzuleiten bzw. umzusetzen.

 


 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg