Sachverhalt:
Der anhaltende
Angriffskrieg gegen die ukrainische Bevölkerung und das brutale Vorgehen
russischer Truppen gegen die Infrastruktur in der Ukraine ist darauf angelegt,
weitere Menschen aus ihrer Heimat zu vertreiben.
Die aktuellen Zuweisungszahlen
zeigen aber auch, dass insgesamt sehr viele Menschen in Deutschland Schutz
suchen und dass es mittlerweile nicht mehr nur die Geflüchteten aus der Ukraine
alleine sind, sondern zunehmend auch wieder Asylsuchende aus Syrien,
Afghanistan oder dem Irak.
Seit Kriegsbeginn
hielten sich rd. 360 ukrainische Flüchtlinge in Schwelm auf. Aufgrund von Aus-
bzw. Weiterreisen sind nach unseren Erkenntnissen derzeit noch rd. 310
Ukrainer*innen in Schwelm ansässig.
Entwicklung der Flüchtlingszahlen in den letzten Jahren
Stichtag Fälle Personenzahl
31.12.2013 60 91 (davon 16 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2014 80 146
(davon 26 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2015 279 530
(davon 37 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2016 177 357
(davon 87 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2017 116 214
(davon 73 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2018 84 162 (davon 94 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2019 73 143
(davon 66 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2020 66 121
(davon 65 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2021 59 103
(davon 67 geduldete Flüchtlinge)
31.12.2022 73 126
(davon 58 geduldete Flüchtlinge)
Die
Stichtagsbetrachtung gibt nur bedingt die Arbeitsbelastung im Asylbereich seit
Ausbruch des Krieges in der Ukraine wieder. Daher nachfolgend eine monatliche
Übersicht der laufenden Zahlfälle im Jahr 2022:
Monat |
Fälle |
Personen |
|
|
|
Januar |
68 |
118 |
Februar |
65 |
115 |
März |
116 |
239 |
April |
158 |
318 |
Mai |
173 |
336 |
Juni |
160 |
320 |
Juli |
128 |
256 |
August |
100 |
196 |
September |
87 |
153 |
Oktober |
83 |
147 |
November |
85 |
149 |
Dezember |
73 |
126 |
Aufgrund des extrem
hohen Zugangs von ukrainischen Flüchtlingen ab März 2022 wurden auch die
Sachbearbeiter*innen, die mit der Leistungsgewährung nach dem SGB XII betraut
sind, zur Antragsaufnahme und Bewilligung von Asylfällen eingebunden.
Daher haben sich im
Bereich der SGB XII-Bewilligungen dermaßen viele Rückstände angehäuft, die
aktuell nicht zu bewältigen sind; zumal hier auch noch eine Stellenvakanz zu
verzeichnen ist. Bürger*innen müssen daher mit Bearbeitungszeiten von mehreren
Monaten rechnen.
Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 31.12.2022
Ukraine
27 Personen
Irak 9 Personen
Tadschikistan 8
Personen
Afghanistan 7 Personen
Iran 7 Personen
Mazedonien 7 Personen
China
6 Personen
Ghana 6 Personen
Nigeria 6 Personen
Serbien
6 Personen
Die übrigen Asylbewerber und
Geduldeten kommen u.a. aus Albanien, Armenien, Burundi, Bosnien-Herzogowina,
Marokko, Libanon sowie Syrien.
Erfüllungsquote nach dem FlüAG und Zuweisungen
Wie in der letzten Berichtsvorlage Nr.204/ 2022 zur aktuellen Lage im
Bereich Asyl ausgeführt, werden seit November 2022 alle aus der Ukraine
Geflüchteten unabhängig von dem jeweiligen Aufenthaltsstatus in der
FlüAG-Verteilstatistik berücksichtigt. Von einer Vielzahl von Kommunen wurde
dieses Verfahren aber nicht sofort angewandt, so dass es zu großen Schwankungen
bei den wöchentlichen Aufnahmequoten im Dezember 2022 kam. Nunmehr sieht es so
aus, als würde das neue Verfahren von allen NRW-Kommunen umgesetzt.
Die Aufnahmequote für
Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren liegt in Schwelm (Stand 06.01.2023 ) bei
96,40 % ( = 369 Personen). Um die Aufnahmeverpflichtung zu 100 % (383 Personen)
zu erfüllen, sind 14 weitere Flüchtlinge aufzunehmen.
Bei der Aufnahme von bereits anerkannten Asylbewerbern
(Verteilstatistik Wohnsitzauflage Stand 18.12.2022) liegt die Erfüllungsquote
bei 114,81 %( = 426 Personen).
Bei den vorgenannten Zahlen
handelt es sich lediglich um Stichtagsbetrachtungen, die sich aufgrund der
weltpolitischen Lage kurzfristig ändern können.
Unterbringung
In der
städtischen Unterkunft stehen insgesamt 120 Plätze für die Unterbringung von
Flüchtlingen und Obdachlosen zur Verfügung. Von diesen 120 Plätzen werden 50
Plätze für Personen aus der Ukraine vorgehalten. Aktuell sind 44 Plätze belegt;
davon 6 Plätze mit ukrainischen Flüchtlingen.
Weitere
Option zur Unterbringung werden derzeit geprüft, da die Kommunen vom
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Migration
des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) aufgefordert wurden, ihre
Unterbringungsmöglichkeiten kritisch zu überprüfen und sich auf weitere
Aufnahmen vorzubereiten.
|
Der Bürgermeister i.V. gez.
Kauke |
|
|
|