Betreff
Einbringung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
008/2023
Aktenzeichen
FB 3 Mo/Gi
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

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Der Entwurf der Haushaltssatzung f?r das Haushaltsjahr 2023 einschlie?lich des Haushaltsplanes mit Stellenplan und den weiteren Anlagen? wurde am 05.12.2022? von der K?mmerin aufgestellt und vom B?rgermeister best?tigt.

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Im Ergebnisplan sieht der Entwurf f?r 2023 einen Gesamtbetrag der Ertr?ge in H?he von 108.152.249 ?, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in H?he von 107.268.226 ? vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes bel?uft sich f?r 2023? somit auf + 884.023 ?.

Darin enthalten sind au?erordentliche Ertr?ge in H?he von 13.718.100 ?. Hierbei handelt es sich um die Bilanzierungshilfe nach dem ?NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz ? NKF-CUIG?. Auf den Anteil Corona entf?llt ein Betrag in H?he von 8.061.500 ?, auf den Anteil Ukraine ein Betrag in H?he von 5.656.600 ?.

Nach ? 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Ertr?ge die H?he des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder ?bersteigt.

Dies ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben.?

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 sieht daher in ? 4 keine? Inanspruchnahme des Eigenkapitals vor.

F?r die Folgejahre 2024 -2025 ergibt sich aktuell ebenfalls kein negatives Jahresergebnis, das Jahresergebnis in 2026 in H?he von -1.285.524 ? kann durch Entnahme aus der Ausgleichsr?cklage aufgefangen werden. Es ist daher kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich.

Als zentrale ?nderung gegen?ber dem Vorjahr enth?lt der Haushaltsplanentwurf die R?ckf?hrung des Dienstleistungsbereiches der Technischen Betriebe Schwelm zur?ck zur Stadt Schwelm.

Im Bereich des Haushalts wurden in den betroffenen Dienstleistungsbereichen die Ans?tze f?r Zahlungen an TBS umgewandelt in differenzierte eigene Ans?tze f?r Personal ? und Sachkosten. Der Deckungskreis TBS wurde aufgel?st und die Ans?tze aufkommensneutral ?berf?hrt.

Durch Beschluss des Verwaltungsrats der Technischen Betriebe Schwelm, Anstalt des ?ffentlichen Rechts, vom 15. November 2022 und des Rates vom 24. November 2022 wird die R?ckf?hrung des Dienstleistungsbereichs und des Friedhofswesens zum 1. Januar 2023 wirksam.

Die R?ckf?hrung betrifft im Einzelnen:

?         Betrieb und Unterhaltung des st?dtischen Friedhofswesens

?         Stra?enbau und Stra?enbeleuchtung

?         Pflege der st?dtischen Gr?nfl?chen, Spielpl?tze, Sportanlagen und Forste

?         Wartung und Instandsetzung st?dtischer Fahrzeuge und Ger?te und die Vorhaltung der entsprechenden notwendigen Infrastrukturen.

Der Haushaltsplanentwurf sieht im Bereich der Steuern keine Hebesatzerh?hungen vor.

Der Entwurf der Haushaltssatzung f?r das Haushaltsjahr 2023 einschlie?lich des Haushaltsplanes mit Stellenplan und den weiteren Anlagen wird hiermit eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigef?gt. Papierexemplare k?nnen auf Wunsch zur Verf?gung gestellt werden.

Der B?rgermeister

gezeichnet

Langhard


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung f?r das Haushaltsjahr 2023 einschlie?lich des Haushaltsplanes mit Stellenplan und den weiteren Anlagen wird zur Beratung an die zust?ndigen Aussch?sse verwiesen.