Sachverhalt:
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Der Entwurf der
Haushaltssatzung f?r das Haushaltsjahr 2023 einschlie?lich des Haushaltsplanes
mit Stellenplan und den weiteren Anlagen?
wurde am 05.12.2022? von der
K?mmerin aufgestellt und vom B?rgermeister best?tigt.
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Im Ergebnisplan sieht
der Entwurf f?r 2023 einen Gesamtbetrag der Ertr?ge in H?he von 108.152.249 ?,
sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in H?he von 107.268.226 ? vor.
Das Jahresergebnis
des Ergebnisplanes bel?uft sich f?r 2023?
somit auf + 884.023 ?.
Darin enthalten sind
au?erordentliche Ertr?ge in H?he von 13.718.100 ?. Hierbei handelt es sich um
die Bilanzierungshilfe nach dem ?NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz ?
NKF-CUIG?. Auf den Anteil Corona
entf?llt ein Betrag in H?he von 8.061.500 ?, auf den Anteil Ukraine ein Betrag
in H?he von 5.656.600 ?.
Nach ? 75 GO NRW
muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn
der Gesamtbetrag der Ertr?ge die H?he des Gesamtbetrages der Aufwendungen im
Ergebnisplan erreicht oder ?bersteigt.
Dies ist im
aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben.?
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2023 sieht daher in ? 4 keine?
Inanspruchnahme des Eigenkapitals vor.
F?r die Folgejahre
2024 -2025 ergibt sich aktuell ebenfalls kein negatives Jahresergebnis, das
Jahresergebnis in 2026 in H?he von -1.285.524 ? kann durch Entnahme aus der
Ausgleichsr?cklage aufgefangen werden. Es ist daher kein
Haushaltssicherungskonzept erforderlich.
Als zentrale ?nderung gegen?ber dem Vorjahr enth?lt der
Haushaltsplanentwurf die R?ckf?hrung des Dienstleistungsbereiches der
Technischen Betriebe Schwelm zur?ck zur Stadt Schwelm.
Im Bereich des Haushalts wurden in den betroffenen
Dienstleistungsbereichen die Ans?tze f?r Zahlungen an TBS umgewandelt in
differenzierte eigene Ans?tze f?r Personal ? und Sachkosten. Der Deckungskreis
TBS wurde aufgel?st und die Ans?tze aufkommensneutral ?berf?hrt.
Durch Beschluss des
Verwaltungsrats der Technischen Betriebe Schwelm, Anstalt des ?ffentlichen
Rechts, vom 15. November 2022 und des Rates vom 24. November 2022 wird die
R?ckf?hrung des Dienstleistungsbereichs und des Friedhofswesens zum 1. Januar
2023 wirksam.
Die R?ckf?hrung betrifft im
Einzelnen:
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Betrieb und Unterhaltung des
st?dtischen Friedhofswesens
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Stra?enbau und
Stra?enbeleuchtung
?
Pflege der st?dtischen
Gr?nfl?chen, Spielpl?tze, Sportanlagen und Forste
?
Wartung und Instandsetzung
st?dtischer Fahrzeuge und Ger?te und die Vorhaltung der entsprechenden
notwendigen Infrastrukturen.
Der Haushaltsplanentwurf sieht im Bereich der Steuern keine
Hebesatzerh?hungen vor.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung f?r das Haushaltsjahr 2023 einschlie?lich des Haushaltsplanes
mit Stellenplan und den weiteren Anlagen wird hiermit eingebracht. Er ist
dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigef?gt.
Papierexemplare k?nnen auf Wunsch zur Verf?gung gestellt werden.
Der B?rgermeister
gezeichnet
Langhard
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung f?r das Haushaltsjahr 2023
einschlie?lich des Haushaltsplanes mit Stellenplan und den weiteren Anlagen
wird zur Beratung an die zust?ndigen Aussch?sse verwiesen.
