Betreff
Einbringung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
008/2023
Aktenzeichen
FB 3 Mo/Gi
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Haushaltsplanes mit Stellenplan und den weiteren Anlagen  wurde am 05.12.2022  von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

 

Im Ergebnisplan sieht der Entwurf für 2023 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 108.152.249 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 107.268.226 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft sich für 2023  somit auf + 884.023 €.

Darin enthalten sind außerordentliche Erträge in Höhe von 13.718.100 €. Hierbei handelt es sich um die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG“. Auf den Anteil Corona entfällt ein Betrag in Höhe von 8.061.500 €, auf den Anteil Ukraine ein Betrag in Höhe von 5.656.600 €.

 

 

Nach § 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.

Dies ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 sieht daher in § 4 keine  Inanspruchnahme des Eigenkapitals vor.

 

Für die Folgejahre 2024 -2025 ergibt sich aktuell ebenfalls kein negatives Jahresergebnis, das Jahresergebnis in 2026 in Höhe von -1.285.524 € kann durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage aufgefangen werden. Es ist daher kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich.

 

 

 

Als zentrale Änderung gegenüber dem Vorjahr enthält der Haushaltsplanentwurf die Rückführung des Dienstleistungsbereiches der Technischen Betriebe Schwelm zurück zur Stadt Schwelm.

Im Bereich des Haushalts wurden in den betroffenen Dienstleistungsbereichen die Ansätze für Zahlungen an TBS umgewandelt in differenzierte eigene Ansätze für Personal – und Sachkosten. Der Deckungskreis TBS wurde aufgelöst und die Ansätze aufkommensneutral überführt.

 

 

Durch Beschluss des Verwaltungsrats der Technischen Betriebe Schwelm, Anstalt des öffentlichen Rechts, vom 15. November 2022 und des Rates vom 24. November 2022 wird die Rückführung des Dienstleistungsbereichs und des Friedhofswesens zum 1. Januar 2023 wirksam.

 

Die Rückführung betrifft im Einzelnen:

·         Betrieb und Unterhaltung des städtischen Friedhofswesens

·         Straßenbau und Straßenbeleuchtung

·         Pflege der städtischen Grünflächen, Spielplätze, Sportanlagen und Forste

·         Wartung und Instandsetzung städtischer Fahrzeuge und Geräte und die Vorhaltung der entsprechenden notwendigen Infrastrukturen.

 

 

 

Der Haushaltsplanentwurf sieht im Bereich der Steuern keine Hebesatzerhöhungen vor.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Haushaltsplanes mit Stellenplan und den weiteren Anlagen wird hiermit eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

Der Bürgermeister

 

gezeichnet

 

Langhard

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Haushaltsplanes mit Stellenplan und den weiteren Anlagen wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.