Sachverhalt:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Haushaltsplanes
mit Stellenplan und den weiteren Anlagen
wurde am 05.12.2022 von der
Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Im Ergebnisplan sieht
der Entwurf für 2023 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 108.152.249 €,
sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 107.268.226 € vor.
Das Jahresergebnis
des Ergebnisplanes beläuft sich für 2023
somit auf + 884.023 €.
Darin enthalten sind
außerordentliche Erträge in Höhe von 13.718.100 €. Hierbei handelt es sich um
die Bilanzierungshilfe nach dem „NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz –
NKF-CUIG“. Auf den Anteil Corona
entfällt ein Betrag in Höhe von 8.061.500 €, auf den Anteil Ukraine ein Betrag
in Höhe von 5.656.600 €.
Nach § 75 GO NRW
muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn
der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im
Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.
Dies ist im
aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2023 sieht daher in § 4 keine
Inanspruchnahme des Eigenkapitals vor.
Für die Folgejahre
2024 -2025 ergibt sich aktuell ebenfalls kein negatives Jahresergebnis, das
Jahresergebnis in 2026 in Höhe von -1.285.524 € kann durch Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage aufgefangen werden. Es ist daher kein
Haushaltssicherungskonzept erforderlich.
Als zentrale Änderung gegenüber dem Vorjahr enthält der
Haushaltsplanentwurf die Rückführung des Dienstleistungsbereiches der
Technischen Betriebe Schwelm zurück zur Stadt Schwelm.
Im Bereich des Haushalts wurden in den betroffenen
Dienstleistungsbereichen die Ansätze für Zahlungen an TBS umgewandelt in
differenzierte eigene Ansätze für Personal – und Sachkosten. Der Deckungskreis
TBS wurde aufgelöst und die Ansätze aufkommensneutral überführt.
Durch Beschluss des
Verwaltungsrats der Technischen Betriebe Schwelm, Anstalt des öffentlichen
Rechts, vom 15. November 2022 und des Rates vom 24. November 2022 wird die
Rückführung des Dienstleistungsbereichs und des Friedhofswesens zum 1. Januar
2023 wirksam.
Die Rückführung betrifft im
Einzelnen:
·
Betrieb und Unterhaltung des
städtischen Friedhofswesens
·
Straßenbau und
Straßenbeleuchtung
·
Pflege der städtischen
Grünflächen, Spielplätze, Sportanlagen und Forste
·
Wartung und Instandsetzung
städtischer Fahrzeuge und Geräte und die Vorhaltung der entsprechenden
notwendigen Infrastrukturen.
Der Haushaltsplanentwurf sieht im Bereich der Steuern keine
Hebesatzerhöhungen vor.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Haushaltsplanes
mit Stellenplan und den weiteren Anlagen wird hiermit eingebracht. Er ist
dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt.
Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Der Bürgermeister
gezeichnet
Langhard
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
einschließlich des Haushaltsplanes mit Stellenplan und den weiteren Anlagen
wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.