Sachverhalt:
Für den Betrieb der
offenen Ganztagsgrundschule Nordstadt wurde für das Schuljahr 2021/22 von der
AWO der Verwendungsnachweis vorgelegt. Der Verwendungsnachweis liegt seit
September vor. Es gab noch verschiedene Nachfragen beim Träger. Aufgrund
personeller Engpässe konnte der Verwendungsnachweis erst jetzt abschließend
geprüft werden.
Nach Prüfung und
Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen für
die OGS Nordstadt ergibt sich folgender Fehlbetrag:
OGS Nordstadt |
-
41.219,45
€ |
8-13 Uhr GS Nordstadt |
-
19,20 € |
Gesamtfehlbetrag |
-
41.237,65 € |
Durch die Ausweitung
der OGS Nordstadt auf 4 Gruppen haben sich die Personalkosten und die
Overheadkosten entsprechend erhöht.
Um diesen Betrag an
die AWO zu erstatten wird bei der HHSt. 03.02.01.531800 eine
Haushaltsüberschreitung in Höhe von 33.300,52 € benötigt.
Sie ist durch
Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 03.02.07.531800 –
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke-gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Bei der
Haushaltsstelle 03.02.01.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an
übrige Bereiche – wird eine überplanmäßige Aufwendung/-auszahlung in Höhe von 33.300,52 € für
das Haushaltsjahr 2022 bewilligt.
Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 03.02.07.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke-sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 03.02.01.531800 |
Bezeichnung
Zuweisungen und
Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 2022 |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
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Deckungsvorschlag:
Minderaufwendungen/-auszahlungen
bei der Haushaltsstelle 03.02.07.531800 –
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – in Höhe von 33.300,52 €.
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Der Bürgermeister in Vertretung gez. Kauke |