Betreff
Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung fürj die offene Ganztagsgrundschule Nordstadt im Produkt 03.02.01.
Vorlage
249/2022
Aktenzeichen
FB 220/223 Pa
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für den Betrieb der offenen Ganztagsgrundschule Nordstadt wurde für das Schuljahr 2021/22 von der AWO der Verwendungsnachweis vorgelegt. Der Verwendungsnachweis liegt seit September vor. Es gab noch verschiedene Nachfragen beim Träger. Aufgrund personeller Engpässe konnte der Verwendungsnachweis erst jetzt abschließend geprüft werden.

 

Nach Prüfung und Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen für die OGS Nordstadt ergibt sich folgender Fehlbetrag:

 

OGS Nordstadt

-       41.219,45 €

8-13 Uhr GS Nordstadt

-              19,20 €

Gesamtfehlbetrag

-       41.237,65 €

 

Durch die Ausweitung der OGS Nordstadt auf 4 Gruppen haben sich die Personalkosten und die Overheadkosten entsprechend erhöht.

 

Um diesen Betrag an die AWO zu erstatten wird bei der HHSt. 03.02.01.531800 eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 33.300,52 € benötigt.

 

Sie ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 03.02.07.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke-gedeckt.


Beschlussvorschlag:

 

Bei der Haushaltsstelle 03.02.01.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche – wird eine überplanmäßige Aufwendung/-auszahlung in Höhe von 33.300,52 € für das Haushaltsjahr 2022 bewilligt.

 

Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 03.02.07.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke-sichergestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

03.02.01.531800

Bezeichnung

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

2022

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 03.02.07.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – in Höhe von 33.300,52 €.

 

 

 

Der Bürgermeister

in Vertretung

gez. Kauke