Betreff
a) 8. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
227/2022
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 der Gebührenbedarfs-berechnung und –kalkulation der Abfallgebühren zugestimmt.

 

Im Rahmen der Kalkulation wurden die an den Kreis zu entrichtenden Abfall-entsorgungsgebühren für Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie die Elektroschrottgebühren und Grundgebühren für Serviceleistungen des laufenden Jahres zugrunde gelegt. Da bis zur Veröffentlichung der Vorlage 227/2022 keine Informationen über eine Änderung der Gebührensätze des Kreises vorlagen, werden die durch den Verwaltungsrat beschlossenen Gebührensätze in den als Anlage 1 eingefügten Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

Die der Beschlussfassung zu Vorlage 190/2022 zugrunde liegende Gebühren-bedarfsberechnung und –kalkulation (anlagen 2 und 3) sowie die Vergleichsüber-sicht 2022 / 2023 mit Erläuterungen (Anlage 4) sind der Vorlage 227/2022 erneut beigefügt.

 

Sofern sich bis zur Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat Änderungen der Gebührensätze des Kreises ergeben, erfolgt zunächst eine Überarbeitung der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. Sollte eine Änderung der bereits beschlossenen Gebührensätze erforderlich sein, werden die Berechnungsgrundlagen und ein angepasster Satzungsentwurf in der Sitzung des Verwaltungsrates als Tischvorlage eingebracht.

 

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 8. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallsatzung in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 227/2022 beigefügten Entwurf beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 2. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte