b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat
hat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der
Straßenreinigungsgebühren 2023 am 20.09.2022 zugestimmt. Detaillierte
Berechnungen und Erläuterungen sind in der Vorlage 191/2022 ausgeführt.
Die der
Beschlussfassung zugrunde gelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage
226/2022 erneut beigefügt:
·
Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 2)
·
Gebührenkalkulation
(Anlage 3)
·
Vergleichsübersicht
einschl. Erläuterungen (Anlage 4)
Die ab 2023
geltenden Gebührensätze sind in den als Anlage 1 beigefügten
Satzungsentwurf eingearbeitet.
Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der 18.
Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 226/2022 wird beschlossen.
2.
Der
Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende
Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt
Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |