Betreff
a) 18. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
226/2022
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat hat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2023 am 20.09.2022 zugestimmt. Detaillierte Berechnungen und Erläuterungen sind in der Vorlage 191/2022 ausgeführt.

Die der Beschlussfassung zugrunde gelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage 226/2022 erneut beigefügt:

·      Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2)

·      Gebührenkalkulation (Anlage 3)

·      Vergleichsübersicht einschl. Erläuterungen (Anlage 4)

 

Die ab 2023 geltenden Gebührensätze sind in den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet.

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 18. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 226/2022 wird beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte