Sachverhalt:
Seit dem 1. Januar
2020 ist eine ?nderung des Kommunalabgabengesetzes f?r das Land
Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG NRW) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat
in das KAG NRW einen neuen ? 8 a ?Erg?nzende Vorschriften f?r die Durchf?hrung
von Stra?enausbauma?nahmen und ?ber die Erhebung von Stra?enausbaubeitr?gen?
eingef?gt.
Gem?? ? 8 a Absatz 1
KAG NRW hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Stra?en-
und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu ber?cksichtigen hat,
wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante
Stra?enunterhaltungsma?nahmen m?glich sind und wann beitragspflichtige
Stra?enausbauma?nahmen an kommunalen Stra?en erforderlich werden k?nnen.
Das Stra?en- und
Wegekonzept ist ?ber den 5-j?hrigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre
fortzuschreiben.
Das Stra?en- und
Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung ?ber eine Stra?enausbauma?nahme.
Ziel des Stra?en- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz ?ber
geplante Stra?enunterhaltungsma?nahmen und Stra?enausbauma?nahmen herzustellen.
Ab dem Jahr 2021
m?ssen Ma?nahmen, f?r die F?rderungen beantragt werden
sollen, im Stra?en-
und Wegekonzept aufgef?hrt sein.
Das im Jahr 2020 f?r
die Stadt Schwelm erstmals aufgestellte Stra?en- und Wegekonzept wurde bereits
dreimal fortgeschrieben. Inzwischen haben sich zeitliche ?nderungen einiger
Ma?nahmen ergeben, die im Stra?en- und Wegekonzept ber?cksichtigt werden m?ssen
(gelb markiert).
Das Stra?en- und
Wegekonzept wurde um eine Spalte mit der Ma?nahmennummer der Haushaltsstelle
12.01.01 erweitert, so dass die Verbindung zum Haushalt transparenter wird.
Da es zurzeit noch
keine Kostenregelung zwischen den Technischen Betrieben Schwelm und der Stadt
Schwelm bez?glich der Oberfl?chenentw?sserung gibt, konnten auch noch keine
Betr?ge im Etat veranschlagt und noch keine Ma?nahmennummern vergeben werden.
Die Verwaltung schl?gt dem Rat vor, die beigef?gte 4. Fortschreibung des Stra?en- und Wegekonzeptes gem?? ? 8a KAG NRW zu beschlie?en.
Beschlussvorschlag:
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Der Rat beschlie?t
die, der Vorlage 216/2022 beigef?gte vierte Fortschreibung des
Stra?en- und
Wegekonzepts gem. ? 8a KAG NRW.
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Der B?rgermeister gez. Langhard |
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