Sachverhalt:
Seit dem 1. Januar
2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG NRW) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat
in das KAG NRW einen neuen § 8 a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung
von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“
eingefügt.
Gemäß § 8 a Absatz 1
KAG NRW hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen-
und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat,
wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante
Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige
Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.
Das Straßen- und
Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre
fortzuschreiben.
Das Straßen- und
Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine Straßenausbaumaßnahme.
Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über
geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.
Ab dem Jahr 2021
müssen Maßnahmen, für die Förderungen beantragt werden
sollen, im Straßen-
und Wegekonzept aufgeführt sein.
Das im Jahr 2020 für
die Stadt Schwelm erstmals aufgestellte Straßen- und Wegekonzept wurde bereits
dreimal fortgeschrieben. Inzwischen haben sich zeitliche Änderungen einiger
Maßnahmen ergeben, die im Straßen- und Wegekonzept berücksichtigt werden müssen
(gelb markiert).
Das Straßen- und
Wegekonzept wurde um eine Spalte mit der Maßnahmennummer der Haushaltsstelle
12.01.01 erweitert, so dass die Verbindung zum Haushalt transparenter wird.
Da es zurzeit noch
keine Kostenregelung zwischen den Technischen Betrieben Schwelm und der Stadt
Schwelm bezüglich der Oberflächenentwässerung gibt, konnten auch noch keine
Beträge im Etat veranschlagt und noch keine Maßnahmennummern vergeben werden.
Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, die beigefügte 4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a KAG NRW zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die, der Vorlage 216/2022 beigefügte vierte Fortschreibung des
Straßen- und
Wegekonzepts gem. § 8a KAG NRW.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |