Betreff
Vierte Fortschreibung Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW
Vorlage
216/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG NRW) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das KAG NRW einen neuen § 8 a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

 

Gemäß § 8 a Absatz 1 KAG NRW hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.

Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.

 

Ab dem Jahr 2021 müssen Maßnahmen, für die Förderungen beantragt werden

sollen, im Straßen- und Wegekonzept aufgeführt sein.

 

Das im Jahr 2020 für die Stadt Schwelm erstmals aufgestellte Straßen- und Wegekonzept wurde bereits dreimal fortgeschrieben. Inzwischen haben sich zeitliche Änderungen einiger Maßnahmen ergeben, die im Straßen- und Wegekonzept berücksichtigt werden müssen (gelb markiert).

 

Das Straßen- und Wegekonzept wurde um eine Spalte mit der Maßnahmennummer der Haushaltsstelle 12.01.01 erweitert, so dass die Verbindung zum Haushalt transparenter wird.

 

Da es zurzeit noch keine Kostenregelung zwischen den Technischen Betrieben Schwelm und der Stadt Schwelm bezüglich der Oberflächenentwässerung gibt, konnten auch noch keine Beträge im Etat veranschlagt und noch keine Maßnahmennummern vergeben werden.

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, die beigefügte 4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a KAG NRW zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die, der Vorlage 216/2022 beigefügte vierte Fortschreibung des

Straßen- und Wegekonzepts gem. § 8a KAG NRW.

 


 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard