Betreff
Vierte Fortschreibung Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW
Vorlage
216/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine ?nderung des Kommunalabgabengesetzes f?r das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG NRW) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das KAG NRW einen neuen ? 8 a ?Erg?nzende Vorschriften f?r die Durchf?hrung von Stra?enausbauma?nahmen und ?ber die Erhebung von Stra?enausbaubeitr?gen? eingef?gt.

Gem?? ? 8 a Absatz 1 KAG NRW hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Stra?en- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu ber?cksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Stra?enunterhaltungsma?nahmen m?glich sind und wann beitragspflichtige Stra?enausbauma?nahmen an kommunalen Stra?en erforderlich werden k?nnen.

Das Stra?en- und Wegekonzept ist ?ber den 5-j?hrigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

Das Stra?en- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung ?ber eine Stra?enausbauma?nahme. Ziel des Stra?en- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz ?ber geplante Stra?enunterhaltungsma?nahmen und Stra?enausbauma?nahmen herzustellen.

Ab dem Jahr 2021 m?ssen Ma?nahmen, f?r die F?rderungen beantragt werden

sollen, im Stra?en- und Wegekonzept aufgef?hrt sein.

Das im Jahr 2020 f?r die Stadt Schwelm erstmals aufgestellte Stra?en- und Wegekonzept wurde bereits dreimal fortgeschrieben. Inzwischen haben sich zeitliche ?nderungen einiger Ma?nahmen ergeben, die im Stra?en- und Wegekonzept ber?cksichtigt werden m?ssen (gelb markiert).

Das Stra?en- und Wegekonzept wurde um eine Spalte mit der Ma?nahmennummer der Haushaltsstelle 12.01.01 erweitert, so dass die Verbindung zum Haushalt transparenter wird.

Da es zurzeit noch keine Kostenregelung zwischen den Technischen Betrieben Schwelm und der Stadt Schwelm bez?glich der Oberfl?chenentw?sserung gibt, konnten auch noch keine Betr?ge im Etat veranschlagt und noch keine Ma?nahmennummern vergeben werden.

Die Verwaltung schl?gt dem Rat vor, die beigef?gte 4. Fortschreibung des Stra?en- und Wegekonzeptes gem?? ? 8a KAG NRW zu beschlie?en.


Beschlussvorschlag:

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Der Rat beschlie?t die, der Vorlage 216/2022 beigef?gte vierte Fortschreibung des

Stra?en- und Wegekonzepts gem. ? 8a KAG NRW.


Der B?rgermeister

gez. Langhard

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