Betreff
Bildung von Eingangsklassen, Schuljahr 2023/24
Vorlage
201/2022
Aktenzeichen
FB 220/223 Pa
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 46 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW) in Verbindungmit § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen fest. Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Richtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl und ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet.

Für das Schuljahr 2023/24 ergibt sich folgende kommunale Klassenrichtzahl:

Anzumeldende Kinder gem. EMA           291: 23 = 12,65, gerundet 13 Klassen

Der Rat der Stadt Schwelm hat am 24.11.2016 den Schulentwicklungsplan und die dort enthaltenen Maßnahmen beschlossen. Eine Maßnahme ist die Deckelung der Eingangsklassen auf 25 SuS.
Gem. Beschluss des Schulausschusses vom 02.02.2021 wurde die Zügigkeit der Grundschule Nordstadt auf 3 Züge festgelegt.

Somit bestehend folgende Zügigkeiten:

 

 

 

Schule

Festgelegte Zügigkeit

Maximale Aufnahmekapazität bei einer Deckelung auf 25 SuS pro Eingangsklasse

Grundschule Nordstadt

3-zügig

75 SuS

Grundschule Engelbertstraße

3-zügig

75 SuS

Grundschule Ländchenweg

4-zügig

100 SuS

Katholische Grundschule St. Marien

2-zügig

50 SuS

Gesamt

12-zügig

300 SuS

Anzumeldende Kinder gem. EMA

 

291 SuS

 

Wie die u.a. Tabelle zeigt, gehen die Geburtenzahlen langsam zurück, so dass bei einer 12-Zügigkeit und einer Deckelung auf 25 SuS in den nächsten Jahren eine Klassenstärke von 22-24 Kindern angenommen werden kann.

Geburtenzeitraum

(Hauptwohnsitz Schwelm)

Jahr der Einschulung

Zahl der voraussichtlich anzumeldenden Kinder

Klassenricht-zahl

gem. Schulgesetz

Festgelegte Zügigkeit

Klassen-stärke

bei 12 -Zügigkeit

01.10.17 – 30.09.18

2024/25

281

 

13 Klassen

12-zügig

24

01.10.18 – 30.09.19

2025/26

258

 

12 Klassen

12-zügig

22

01.10.19 – 30.09.20

 

2026/27

289

 

13 Klassen

12-zügig

24

01.10.20 – 30.09.21

 

2027/28

284

 

13 Klassen

12-zügig

24

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

An den Schwelmer Grundschulen werden für das Schuljahr 2023/24 12 Eingangsklassen gebildet. Die Klassenstärke beträgt 25 Schüler*innen.

 

 


 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Kauke