Sachverhalt:
Gebührensätze
Im Rahmen der
Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2023 folgende Gebührensätze:
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Gebühren-satz 2022 |
Gebühren-satz
2023 |
Veränderung |
|
|
€ / m |
€ / m |
€ / m |
% |
Winterdienst |
|
|
|
|
Klasse A |
0,46 |
0,23 |
- 0,23 |
- 50,0 |
Klasse B |
0,32 |
0,28 |
- 0,04 |
- 12,5 |
Klasse C |
0,33 |
0,31 |
- 0,02 |
- 6,1 |
Sommerreinigung |
|
|
|
|
Klasse A |
1,73 |
1,69 |
- 0,04 |
- 2,3 |
Klasse B |
2,78 |
2,71 |
- 0,07 |
- 2,5 |
Klasse C |
3,13 |
3,05 |
- 0,08 |
- 2,6 |
Entwicklung der
Gebührensätze:
Für Winterdienst und
Sommerreinigung werden separate Gebührensätze mit Einteilung in die
Reinigungsklassen A, B und C berechnet. Die Entwicklung der Gebührensätze ist
zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C (Anliegerstraßen)
dargestellt.
Kosten / Erlöse
Die Gesamtkosten der
Straßenreinigung belaufen sich auf
657.600 €. Im Vergleich zum Vorjahr (656.550 €) haben sich die Kosten
nur geringfügig um 0,2 % erhöht. Bei gleichzeitig höheren Erlösen
(Allgemeininteressenanteil = + 2.250 €, Überdeckungsausgleich = + 17.750 €)
werden die Gebührensätze für den Winterdienst in allen Klassen (A = - 50%, B =
-13%, C = - 6 %) gesenkt. Für die Sommerreinigung ergeben sich Reduzierungen
der Gebührensätze um jeweils rd. 2% in allen Klassen.
Im Bereich des
Winterdienstes unterliegt die Kostenermittlung den Wetterverhältnissen. In 2021
war im Gegensatz zum Vergleichszeitraum 2014 – 2020 eine höhere Anzahl von
Streueinsätzen zu verzeichnen. Insgesamt ergeben sich für 2023 Mehrkosten von
20.000 € (+ 16%). Hiervon entfallen jeweils 11.000 € auf Personal- und
KFZ-Einsatz.
Die höheren Kosten
verursachen auf der Erlösseite einen höheren Allgemeininteresseanteil (+ 6.000
€). Darüber hinaus führt die Einrechnung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren
in Höhe von 59.000 € zur Reduzierung des Gebührenbedarfs um 9.000 €.
Bei der
Sommerreinigung reduzieren sich die Kosten um 19.000 € (- 3%). Die Senkung
ergibt sich primär aus Minderaufwendungen für Personal- und KFZ-Einsätze (-
17.000 €). Demgegenüber führt ein verringerter Allgemeininteressenanteil
(-3.000 €) zu einer Reduzierung der Erlöse; Überdeckungsbeträge sind nicht
auszugleichen.
In der als Anlage
3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den Vorjahresbeträgen der
einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich Erläuterungen dargestellt.
Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung
der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und Sommerreinigung
(sonstige Straßenreinigung).
Bemessungsgrundlagen
Aufgrund von
Korrekturen bei der Zuordnung zu Reinigungsklassen reduzieren sich die
Frontmeter in der Klasse A um 7 Meter; in der Klasse B ist eine Erhöhung um 26
Meter zu verzeichnen. In der Klasse C werden gemäß durchschnittlicher
Veranlagung des laufenden Jahres Zugänge von 124 Metern erwartet.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt
bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in
einer Anliegerstraße.
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2022 |
2023 |
Veränderung |
Winterdienst
Klasse C |
6,60 € |
6,20 € |
- 0,40 € |
Sommerreinigung
Klasse C |
62,60 € |
61,00 € |
- 1,60 € |
Straßenreinigung
gesamt |
69,20 € |
67,20 € |
- 2,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2023 für die Straßenreinigung in der
Stadt Schwelm wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |