Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2023 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
191/2022
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Im Rahmen der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2023 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebühren-satz 2022

Gebühren-satz 2023

Veränderung

 

€ / m

€ / m

€ / m

%

Winterdienst

 

 

 

 

Klasse A

0,46

0,23

- 0,23

- 50,0

Klasse B

0,32

0,28

- 0,04

- 12,5

Klasse C

0,33

0,31

- 0,02

- 6,1

Sommerreinigung
(sonstige Straßenreinigung)

 

 

 

 

Klasse A

1,73

1,69

- 0,04

- 2,3

Klasse B

2,78

2,71

- 0,07

- 2,5

Klasse C

3,13

3,05

- 0,08

- 2,6

 


Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Für Winterdienst und Sommerreinigung werden separate Gebührensätze mit Einteilung in die Reinigungsklassen A, B und C berechnet. Die Entwicklung der Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C (Anliegerstraßen) dargestellt.

 

Kosten / Erlöse

 

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf  657.600 €. Im Vergleich zum Vorjahr (656.550 €) haben sich die Kosten nur geringfügig um 0,2 % erhöht. Bei gleichzeitig höheren Erlösen (Allgemeininteressenanteil = + 2.250 €, Überdeckungsausgleich = + 17.750 €) werden die Gebührensätze für den Winterdienst in allen Klassen (A = - 50%, B = -13%, C = - 6 %) gesenkt. Für die Sommerreinigung ergeben sich Reduzierungen der Gebührensätze um jeweils rd. 2% in allen Klassen.

 

Im Bereich des Winterdienstes unterliegt die Kostenermittlung den Wetterverhältnissen. In 2021 war im Gegensatz zum Vergleichszeitraum 2014 – 2020 eine höhere Anzahl von Streueinsätzen zu verzeichnen. Insgesamt ergeben sich für 2023 Mehrkosten von 20.000 € (+ 16%). Hiervon entfallen jeweils 11.000 € auf Personal- und KFZ-Einsatz.

Die höheren Kosten verursachen auf der Erlösseite einen höheren Allgemeininteresseanteil (+ 6.000 €). Darüber hinaus führt die Einrechnung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren in Höhe von 59.000 € zur Reduzierung des Gebührenbedarfs um 9.000 €.

Bei der Sommerreinigung reduzieren sich die Kosten um 19.000 € (- 3%). Die Senkung ergibt sich primär aus Minderaufwendungen für Personal- und KFZ-Einsätze (- 17.000 €). Demgegenüber führt ein verringerter Allgemeininteressenanteil (-3.000 €) zu einer Reduzierung der Erlöse; Überdeckungsbeträge sind nicht auszugleichen.

 

In der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).

 

Bemessungsgrundlagen

 

Aufgrund von Korrekturen bei der Zuordnung zu Reinigungsklassen reduzieren sich die Frontmeter in der Klasse A um 7 Meter; in der Klasse B ist eine Erhöhung um 26 Meter zu verzeichnen. In der Klasse C werden gemäß durchschnittlicher Veranlagung des laufenden Jahres Zugänge von 124 Metern erwartet.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße.

 

 

2022

2023

Veränderung

Winterdienst Klasse C

6,60 €

6,20 €

- 0,40 €

Sommerreinigung Klasse C

62,60 €

61,00 €

- 1,60 €

Straßenreinigung gesamt

69,20 €

67,20 €

- 2,00 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2023 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte