Betreff
Verstetigung der Schulsozialarbeit
Vorlage
183/2022
Aktenzeichen
FB 220/223 Pa
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Schwelm hat am 27.06.2019 beschlossen, mit dem Deutschen Kinderschutzbund als Träger der Schulsozialarbeit eine zunächst auf 3,5 befristete Kooperationsvereinbarung abzuschließen, um die Schulsozialarbeit an den vier Grundschulen, an der Realschule und dem Märkischen Gymnasium zu verstetigen Die Vereinbarung läuft bis zum 31.12.2022.

 

Der DKSB hat nun die Entscheidung getroffen, die Schulsozialarbeit über den 31.12.2022 nicht mehr fortzuführen.

 

Laut Kooperationsvereinbarung erhielt der DKSB für die Jahre 2020-2022 jährlich einen Gesamtbetrag von 80.000 € (Landes- und Eigenmittel).
Das Budget für die Schulsozialarbeit wurde durch  Spendenmittel der Grünewald Stiftung in Höhe von 20.000€ - 25.000 € pro Jahr sowie weitere Spenden aufgestockt.


Der DKSB führte die Schulsozialarbeit im Umfang von 87 Stunden pro Woche an den sechs Schwelmer Schulen durch.

Das Stundenkontingent von 87 Stunden konnte dank des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ in Höhe von rund 72.300 € vorübergehend auf 126 Stunden aufgestockt werden.

 

 

Stundenkontingent ohne Förderprogramm „Aufholen nach Corona“

Stundenkontingent mit  Förderprogramm „Aufholen nach Corona“

GS Nordstadt

10 Stunden

18 Stunden

GS Engelbertstraße

13 Stunden

19 Stunden

GS Ländchenweg

13 Stunden

19 Stunden

Kath GS St. Marien

10 Stunden

18 Stunden

Realschule

20 Stunden

25 Stunden

Gymnasium

20 Stunden

25 Stunden

Teamleitung

1 Stunde

2 Stunden

Gesamt

87 Stunden

126 Stunden

 

 

Da die Corona-Fördermittel im Jahr 2023 nicht mehr zur Verfügung stehen, muss das Stundenkontingent wieder reduziert werden.

 

Durch das Auslaufen der Vereinbarung zum 31.12.2022 ist nun eine Entscheidung zu treffen, wie die Schulsozialarbeit ab dem 01.01.2023 an den Schulen weitergeführt werden kann.

Die Verwaltung schlägt vor, die Aufgabe Schulsozialarbeit wieder in eigener Trägerschaft durchzuführen. Vor Übertragung der Schulsozialarbeit an den Deutschen Kinderschutzbund war diese Aufgabe schon einmal bei der Stadt Schwelm angesiedelt.

Der Einsatz von Fachkräften der Schulsozialarbeit erfolgt in der präventiven und intervenierenden Schulsozialarbeit gemäß § 13 a SGB VIII in Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe (§ 5 Absatz 2 SchulG).
Laut der Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen vom 22.09.2021 umfasst die Schulsozialarbeit folgende Zielsetzungen:

  • Stärkung des Sozialverhaltens durch sozialpädagogische Gruppenarbeit,
  • Persönlichkeitsstärkung durch Einzelfallhilfe sowie durch systemische Beratung,
  • Mitarbeit erfolgreicher inner- und außerschulischer Netzwerkarbeit (sogenannte Lotsen-Funktion),
  • konzeptionelle Arbeit im Bereich der Schulentwicklung

Durch eine organisatorische Anbindung der Schulsozialarbeit im Team Prävention und Freizeit/Jugendzentrum des Fachbereichs Familie, Bildung, Sport können wichtige Synergieeffekte erzielt werden, da die Zielgruppen sich teilweise überschneiden. Es ist erforderlich, das Konzept der Schulsozialarbeit entsprechend den geänderten Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln.

 

Finanzrahmen

 

Ab 2022 bemisst sich die Landesförderung nach den Richtlinien vom Stand 22.09.2021. Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben (bisher 60%ige Landesförderung).

Die Verteilung der Fördermittel im ERK auf Grundlage gewichteter Schülerzahl unter Berücksichtigung des schulscharfen Sozialindexes ergibt für Schwelm folgende Kalkulation:

 

Landesmittel Schulsozialarbeit für Schwelm

Landesmittel (80%):                       54.483,37 €

Eigenmittel (20%):                                          13.620,84 €

Summe zuwendungs-
fähiger Ausgaben:                                          68.104,21 €

In den letzten Jahren wurden für die Schulsozialarbeit über den 40%igen bzw. 20%igen Eigenanteil hinaus rund 31.000 € als freiwillige Leistung zusätzlich bereitgestellt.

Dies sieht auch die Finanzplanung des Haushalts 2022 für die Folgejahre vor.

Unter Berücksichtigung der erhöhten Förderung durch das Land ergibt sich ein Gesamtbetrag der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 99.000 €.

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Finanzrahmen auch für das Jahr 2023 beizubehalten. Dies würde auf Basis von KGST- Personalkosten einem Stundenkontingent von 55 Stunden entsprechen.

Zur kontinuierlichen Weiterführung der Schulsozialarbeit müssen bereits jetzt Festlegungen getroffen werden, um entsprechend befristete Stellenausschreibungen zu veranlassen.

Bei einem Budget von 68.104,21 € können laut KGST-Tabelle lediglich rund 38 Std. vergeben werden. Bei 38 Stunden pro Woche stehen jeder Schule im Durchschnitt nur 6,3 Stunden wöchentlich zur Verfügung, so dass eine Beratung nur rudimentär stattfinden kann. Die Zielsetzung der Persönlichkeitsstärkung und der Stärkung des Sozialverhaltens ist mit diesem Stundenkontingent nicht zu erreichen.

In den anderthalb Jahren sollen darüber hinaus mit Anbietern Gespräche geführt werden, ob diese die Aufgabe der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2024/2025 übernehmen.


Beschlussvorschlag für den JHA:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Schulsozialarbeit an den Schwelmer Schulen ab dem 01.01.2023 zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 in städtischer Trägerschaft durchgeführt wird. Der Ansatz der mittelfristig eingesetzten Haushaltsmittel, zuzüglich der erhöhten bereitgestellten Förderung durch das Land NRW in Höhe von insgesamt 99.000,00 € wird nicht an Dritte ausgezahlt, sondern für die damit verbundenen eigenen Personalkosten verwendet.

 

Beschlussvorschlag für den Schulausschuss:

Der Schulausschuss beschließt, dass die Schulsozialarbeit an den Schwelmer Schulen ab dem 01.01.2023 zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 in städtischer Trägerschaft durchgeführt wird. Der Ansatz der mittelfristig eingesetzten Haushaltsmittel, zuzüglich der erhöhten bereitgestellten Förderung durch das Land NRW in Höhe von insgesamt 99.000,00 € wird nicht an Dritte ausgezahlt, sondern für die damit verbundenen eigenen Personalkosten verwendet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergibt sich aus dem geschilderten Sachverhalt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

Gez. Kauke