Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Schwelm hat am 27.06.2019 beschlossen, mit dem Deutschen Kinderschutzbund als
Träger der Schulsozialarbeit eine zunächst auf 3,5 befristete
Kooperationsvereinbarung abzuschließen, um die Schulsozialarbeit an den vier Grundschulen,
an der Realschule und dem Märkischen Gymnasium zu verstetigen Die Vereinbarung
läuft bis zum 31.12.2022.
Der DKSB hat nun
die Entscheidung getroffen, die Schulsozialarbeit über den 31.12.2022 nicht
mehr fortzuführen.
Laut Kooperationsvereinbarung erhielt der DKSB für
die Jahre 2020-2022 jährlich einen Gesamtbetrag von 80.000 € (Landes- und
Eigenmittel).
Das Budget für die
Schulsozialarbeit wurde durch
Spendenmittel der Grünewald Stiftung in Höhe von 20.000€ - 25.000 € pro
Jahr sowie weitere Spenden aufgestockt.
Der DKSB führte die Schulsozialarbeit im Umfang von 87 Stunden pro Woche an den
sechs Schwelmer Schulen durch.
Das
Stundenkontingent von 87 Stunden konnte dank des Förderprogramms „Aufholen nach
Corona“ in Höhe von rund 72.300 € vorübergehend auf 126 Stunden aufgestockt
werden.
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Stundenkontingent
ohne Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ |
Stundenkontingent
mit Förderprogramm „Aufholen
nach Corona“ |
GS
Nordstadt |
10
Stunden |
18
Stunden |
GS
Engelbertstraße |
13
Stunden |
19
Stunden |
GS
Ländchenweg |
13
Stunden |
19
Stunden |
Kath
GS St. Marien |
10
Stunden |
18
Stunden |
Realschule |
20
Stunden |
25
Stunden |
Gymnasium |
20
Stunden |
25
Stunden |
Teamleitung |
1
Stunde |
2
Stunden |
Gesamt |
87 Stunden |
126 Stunden |
Da die
Corona-Fördermittel im Jahr 2023 nicht mehr zur Verfügung stehen, muss das
Stundenkontingent wieder reduziert werden.
Durch das Auslaufen
der Vereinbarung zum 31.12.2022 ist nun eine Entscheidung zu treffen, wie die
Schulsozialarbeit ab dem 01.01.2023 an den Schulen weitergeführt werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufgabe
Schulsozialarbeit wieder in eigener Trägerschaft durchzuführen. Vor Übertragung
der Schulsozialarbeit an den Deutschen Kinderschutzbund war diese Aufgabe schon
einmal bei der Stadt Schwelm angesiedelt.
Der Einsatz von Fachkräften der
Schulsozialarbeit erfolgt in der präventiven und intervenierenden
Schulsozialarbeit gemäß § 13 a SGB VIII in Zusammenarbeit von Schule und
Jugendhilfe (§ 5 Absatz 2 SchulG).
Laut der Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in
Nordrhein-Westfalen vom 22.09.2021 umfasst die Schulsozialarbeit folgende
Zielsetzungen:
- Stärkung des Sozialverhaltens durch
sozialpädagogische Gruppenarbeit,
- Persönlichkeitsstärkung durch
Einzelfallhilfe sowie durch systemische Beratung,
- Mitarbeit erfolgreicher inner- und
außerschulischer Netzwerkarbeit (sogenannte Lotsen-Funktion),
- konzeptionelle Arbeit im Bereich der
Schulentwicklung
Durch eine organisatorische Anbindung der
Schulsozialarbeit im Team Prävention und Freizeit/Jugendzentrum des Fachbereichs
Familie, Bildung, Sport können wichtige Synergieeffekte erzielt werden, da die
Zielgruppen sich teilweise überschneiden. Es ist erforderlich, das Konzept der
Schulsozialarbeit entsprechend den geänderten Rahmenbedingungen
weiterzuentwickeln.
Finanzrahmen
Ab 2022 bemisst sich die Landesförderung
nach den Richtlinien vom Stand 22.09.2021. Gefördert werden bis zu 80 % der
förderfähigen Ausgaben (bisher 60%ige Landesförderung).
Die
Verteilung der Fördermittel im ERK auf Grundlage gewichteter Schülerzahl unter
Berücksichtigung des schulscharfen Sozialindexes ergibt für Schwelm folgende Kalkulation:
Landesmittel Schulsozialarbeit für Schwelm
Landesmittel (80%): 54.483,37
€
Eigenmittel (20%): 13.620,84 €
Summe zuwendungs-
fähiger Ausgaben: 68.104,21
€
In den letzten Jahren wurden für die
Schulsozialarbeit über den 40%igen bzw. 20%igen Eigenanteil hinaus rund 31.000
€ als freiwillige Leistung zusätzlich bereitgestellt.
Dies sieht auch die Finanzplanung des
Haushalts 2022 für die Folgejahre vor.
Unter Berücksichtigung der erhöhten
Förderung durch das Land ergibt sich ein Gesamtbetrag der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel von 99.000 €.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen
Finanzrahmen auch für das Jahr 2023 beizubehalten. Dies würde auf Basis von KGST-
Personalkosten einem Stundenkontingent von 55 Stunden entsprechen.
Zur kontinuierlichen Weiterführung der
Schulsozialarbeit müssen bereits jetzt Festlegungen getroffen werden, um
entsprechend befristete Stellenausschreibungen zu veranlassen.
Bei einem Budget
von 68.104,21 € können laut KGST-Tabelle lediglich rund 38 Std. vergeben
werden. Bei 38 Stunden pro Woche stehen jeder Schule im Durchschnitt nur 6,3
Stunden wöchentlich zur Verfügung, so dass eine Beratung nur rudimentär
stattfinden kann. Die Zielsetzung der Persönlichkeitsstärkung und der Stärkung
des Sozialverhaltens ist mit diesem Stundenkontingent nicht zu erreichen.
In den anderthalb Jahren sollen darüber hinaus mit Anbietern Gespräche
geführt werden, ob diese die Aufgabe der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr
2024/2025 übernehmen.
Beschlussvorschlag für den JHA:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Schulsozialarbeit an den Schwelmer
Schulen ab dem 01.01.2023 zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 in
städtischer Trägerschaft durchgeführt wird. Der Ansatz der mittelfristig
eingesetzten Haushaltsmittel, zuzüglich der erhöhten bereitgestellten Förderung
durch das Land NRW in Höhe von insgesamt 99.000,00 € wird nicht an Dritte
ausgezahlt, sondern für die damit verbundenen eigenen Personalkosten verwendet.
Beschlussvorschlag für den Schulausschuss:
Der Schulausschuss
beschließt, dass die Schulsozialarbeit an den Schwelmer Schulen ab dem
01.01.2023 zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 in städtischer
Trägerschaft durchgeführt wird. Der Ansatz der mittelfristig eingesetzten
Haushaltsmittel, zuzüglich der erhöhten bereitgestellten Förderung durch das
Land NRW in Höhe von insgesamt 99.000,00 € wird nicht an Dritte ausgezahlt,
sondern für die damit verbundenen eigenen Personalkosten verwendet.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergibt sich aus dem geschilderten Sachverhalt.
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Der Bürgermeister In Vertretung Gez. Kauke |
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