Betreff
Verkehrssituation im Bereich der B 483
Vorlage
182/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bereits 2019 wurde die Stadtverwaltung beauftragt eine Temporeduzierung von 30 km/h umzusetzen. Die Anordnung gemäß § 45 II StVO verkehrsregelnde Maßnahmen im Stadtgebiet Schwelm aufzunehmen und damit den parteiübergreifenden Ratsbeschluss (VO 242/2019) vom 28.22.2019 umzusetzen, wurde bereits im Dezember 2019 an den Landesbetrieb Straßenbau NRW gesendet. Der Landesbetrieb hat der Geschwindigkeitsreduzierung nicht zugestimmt, da er die Voraussetzungen nach §45 (9), Nr. 6 StVO für die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung nicht gegeben sah. Aus diesem Grund konnte der Ratsbeschluss nicht umgesetzt werden. Im Übrigen wurde die angestrebte Geschwindigkeitsreduzierung auch von der Polizei nicht mitgetragen, da keine entsprechende Gefahrenlage gesehen wurde.

 

Die zunehmende Verkehrsmenge und die dadurch ausgelösten Lärmimmissionen und Schadstoffimmissionen im Bereich der B 483, insbesondere im Bereich der Winterberger Straße, sind nun erneut Gegenstand unterschiedlicher Bürgeranträge gemäß § 24 GO NRW und auch mehrerer Anträge verschiedener Fraktionen in den vergangenen anderthalb Jahren. Da sich die Anfragen inhaltlich gleichen, werden die Anträge in dieser Vorlage gemeinsam beantwortet.

 

Aufgrund dieser Anträge wurde die Rechtslage bezüglich einer Geschwindigkeitsreduzierung nochmals durch die Verwaltung intensiv juristisch geprüft unter Berücksichtigung aller denkbaren Aspekte wie Lärmbelästigung, des Kindergartens in der Grothestraße, der Gefahrenlage aufgrund konkreter örtlicher Umstände und der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen. Im Ergebnis bleibt es dabei, dass eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung nur mit Zustimmung des Straßenbaulastträgers und der Polizei angeordnet werden könnte.

 

Nachfolgend wird auf die Einzelfragen der Bürgeranträge sowie auf die Anträge der Fraktionen eingegangen werden. Im letzten Abschnitt werden denkbare Optionen thematisiert, die sich als mögliche Lösung realisieren lassen könnten.

 

Eingegangen sind folgende Bürgeranträge bzw. Anträge der Fraktionen:

 

1)      Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 14.06.2021: Verkehrssituation an der Obermauerstraße/Kölner Straße/Winterberger Straße - B 483 - in Schwelm

 

2)      Bürgerantrag nach 24 GO NRW vom 25.07.2021: "Anregungen und Beschwerden" zur Verkehrssituation an der Beyenburger Straße (L527) in Schwelm

 

3)      Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 21.08.2021: Verkehrssituation auf der B 483, Bereich Winterberger Straße - in Schwelm

 

4)      Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 28.09.2021: Verkehrsberuhigung Winterberger Straße

 

5)      Antrag der Fraktionen von SPD und FDP vom 09.05.2022: Lauter als die Polizei erlaubt - mehr Schutz gegen Motorradlärm in Schwelm

 

6)      Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP, SWG.BFS, BIZ vom 18.08.2022: Entlastung Schwerverkehr Kölner Straße und Innenstadt

 

 


Beantwortung der Bürgeranträge gemäß § 24 GO NRW

 

1)      Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 14.06.2021: Verkehrssituation an der Obermauerstraße/Kölner Straße/Winterberger Straße - B 483 - in Schwelm

 

Der Bürgerantrag wurde erstmalig am 30.09.2021 dem Rat der Stadt Schwelm zur Beratung vorgelegt (VO 210/2021). Nachfolgend soll auf die vier Punkte des Antrages im Detail eingegangen werden:

 

  1. Ein neues Verkehrsgutachten für den Bereich der B 483 inkl. einer Verkehrszählung und Messung der Lärm- und Schadstoffimmissionen ist derzeit aufgrund des aktuellen Etats nicht geplant.
  2. Die Beauftragung eines Lärmschutzkonzeptes ist derzeit aufgrund des aktuellen Etats ebenfalls nicht möglich.
  3. Die Überprüfung der Maut-Situation wurde bereits im vergangenen Jahr thematisiert. Die Erhebung einer Maut-Gebühr wird nicht erfolgen.
  4. Die Umsetzung der Umgehungsstraße B 483n obliegt nicht der Stadt Schwelm. Die Planung ist Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030. Die Umsetzung muss durch Straßen NRW erfolgen. Zwar hat das Projekt eine hohe Priorität, aber aufgrund personeller Engpässe dort ist eine zeitnahe Umsetzung nicht zu erwarten.

 

2)      Bürgerantrag nach 24 GO NRW vom 25.07.2021: "Anregungen und Beschwerden" zur Verkehrssituation an der Beyenburger Straße (L527) in Schwelm

 

Der Bürgerantrag wurde erstmalig am 30.09.2021 dem Rat der Stadt Schwelm zur Beratung vorgelegt (VO 213/2021). Nachfolgend soll auf das Anliegen des Antrages im Detail eingegangen werden:

 

  1. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Lärmreduzierung ist von besonderer Relevanz.

Mit dieser Vorlage soll die Temporeduzierung des Schwerlastverkehrs auf 30 km/h an Werktagen erzielt werden. Der Schwerlastverkehr ist für einen erheblichen Teil der Lärmimmissionen verantwortlich. Mit der Umsetzung wird eine wesentliche Lärmreduzierung erwartet. Die Stadtverwaltung sieht hiermit eine geeignete Maßnahme, die nachhaltig zu einer Reduzierung von Lärmimmissionen und Schadstoffimmissionen führen wird. Nähere Ausführungen hierzu und zu der Erhöhung der Verkehrssicherheit weiter unten (vgl. S. 5).

  1. Mobile oder festinstallierte Tempokontrollen werden dann zum Tragen kommen, wenn eine Umsetzung der Temporeduzierung erfolgt ist.

 

 

3)      Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 21.08.2021: Verkehrssituation auf der B 483, Bereich Winterberger Straße - in Schwelm

 

Der Bürgerantrag wurde erstmalig am 30.09.2021 dem Rat der Stadt Schwelm zur Beratung vorgelegt (VO 211/2021). Nachfolgend soll auf die drei Punkte des Antrages im Detail eingegangen werden:

 

  1. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wurde bereits im Jahr 2019 vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen. Der Ratsbeschluss von 2019 konnte – wie bereits oben erläutert (vgl. S. 1) - nicht umgesetzt werden, da die Voraussetzungen nicht erfüllt waren
  2. Da die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h nicht für alle Verkehrsteilnehmer erfolgen kann, wurde auch die zur Kontrolle vorgesehen Geschwindigkeitsmessanlage nicht weiterverfolgt.
  3. Grundsätzlich sind seitens der Stadt keine gezielten Lärmschutzmaßnahmen geplant. Die betroffenen Anwohner im Bereich der B 483, bei denen eine Überschreitung der zulässigen Lärmpegel nachgewiesen ist, haben Anspruch auf die Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen (Fenstern). Weitere Informationen finden Sie in Anlage 01 dieser Vorlage.

 

 

Beantwortung der Anträge der Fraktionen

 

  1. Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 28.09.2021: Verkehrsberuhigung Winterberger Straße

 

Der Antrag wurde erstmalig am 30.09.2021 dem Rat der Stadt Schwelm zur Beratung vorgelegt (VO 215/2021). Nachfolgend soll auf die drei Punkte des Antrages im Detail eingegangen werden:

 

  1. Die Aufstellung einer Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 253 ist derzeit nicht vorgesehen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h für den gesamten Verkehr ist nicht möglich – wie bereits oben erläutert (vgl. S. 3, 3) b.)
  2. Eine Erhebung einer Mautgebühr ist nicht vorgesehen.
  3. Aufgrund des aktuellen Etats ist die Erarbeitung eines neuen Verkehrsgutachtens nicht möglich.

 

  1. Antrag der Fraktionen von SPD und FDP vom 09.05.2022: Lauter als die Polizei erlaubt - mehr Schutz gegen Motorradlärm in Schwelm

 

Eine Reduzierung des Motorradlärms ist nur indirekt durch häufigere Kontrollen möglich. Die Stadtverwaltung wird die Bitte der häufigeren Kontrollen an den Landrat und die Kreispolizei weiterleiten.

 

  1. Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP, SWG.BFS, BIZ vom 18.08.2022: Entlastung Schwerverkehr Kölner Straße und Innenstadt

 

Die Verwaltung hat den Antrag für die Einführung einer Einbahnstraßenregelung umfassend geprüft. Eine Einbahnstraßenregelung für den Schwerlastverkehr ist aus verkehrsplanerischer Sicht schwer zu begründen und lässt sich in der Praxis auch schwierig kontrollieren. Nach der erfolgten Prüfung sieht die Stadtverwaltung eine mögliche Lösung in der Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit für den Schwerlastverkehr auf 30 km/h auf der gesamten Strecke der B 483 (s.u.), um so die Gesamtsituation zu verbessern. Die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung wird in dieser Diskussion nochmals mit dem Straßenbaulastträger angesprochen werden. Die Stadtverwaltung wird berichten.


Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Lärmreduzierung im Bereich der B 483

 

Aufgrund der Brisanz der Thematik und der Vielzahl an Bürgeranträgen/Anträge der Fraktionen wurde die Thematik in der Stadtverwaltung vertieft geprüft. In vielen Bereichen sind die Handlungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung begrenzt, da es sich um eine Bundesstraße handelt und hier Straßen.NRW Straßenbaulastträger ist. Für die Anordnung verkehrsrechtlicher Regelungen ist die Stadtverwaltung zuständig, sie benötigt jedoch die Zustimmung des Straßenbaulastträgers.

 

Aus Sicht der Verwaltung wären folgende Möglichkeiten denkbar:

 

·         Reduzierung der Geschwindigkeit für den Schwerlastverkehr:

 

Geplant ist eine Geschwindigkeitsreduzierung für den Schwerlastverkehr (Fahrzeuge über 7,5 Tonnen) im Bereich der B 483 vom Streckenabschnitt Obermauerstraße bis zum Kreisverkehr Winterberger Str./Frankfurter Str.

 

Der Schwerlastverkehr verursacht den Hauptanteil an den Lärmimmissionen und die Fahrzeuge über 7,5 t stellen das größte Risiko für die Verkehrssicherheit dar. Der notwendige Schwerlastanteil von mindestens 10% für eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist durch mehrere Messungen der Stadt Schwelm gegeben.

Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h bewirkt eine Senkung des Schalldruckpegels um 2,7 dB(A). Diese spürbare Änderung entspricht dem Effekt einer Halbierung des gesamten Verkehrsaufkommens, welcher aufgerundet 3,0 dB(A) ausmacht.

 

Durch die Lärmminderung sind deutliche Verbesserungen sichtbar, da einige Anwohner der B483 tagsüber oder gar während des gesamten Tages Lärmwerten unterhalb der Grenzwerte ausgesetzt sind, wenn die Geschwindigkeit auf maximal 30 km/h abgesenkt wird.

 

Im Bereich der „Weinbergkurve“ bergab oder in der gesamten Gegenrichtung kann davon ausgegangen werden, das LKW dort generell nicht schneller als 30 km/h fahren können und somit weniger zur Lärmbelastung auf der B 483 beitragen. Die Verkehrsfunktion ist durch diese Geschwindigkeitsreduzierung nicht beeinträchtigt. Dennoch ist auch in diesem Bereich der B 483 die Zustimmung von Straßen.NRW erforderlich.

 

·         Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

In den Einmündungen der Drosselstraße und Feldstraße zur B483 (Winterberger Straße) sollten Veränderungen durchgeführt werden, um eine höhere Verkehrssicherheit zu erzielen. Die Einmündungen im Bereich Drosselstraße und Feldstraße sind relativ groß dimensioniert und verleiten zum Falschparken zu Lasten der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Gefährdet werden dadurch insbesondere Fußgänger, da notwendige Sichtdreiecke nicht eingehalten werden können.

In der Feldstraße können im Bereich den Einmündungen Sperrflächen markiert werden, um das vorhandene Haltverbot zu verdeutlichen und die Zuwegung der vorhandenen Querungshilfe zu verkürzen (s. Darstellung Anlage 02). In der Drosselstraße können Sperrflächen markiert werden und eine zusätzliche bauliche Querungshilfe für Fußgänger. Dadurch würde die Sicherheit für Fußgänger verbessert. Falschparker würden baulich zusätzlich abgeschreckt (s. Darstellung Anlage 03).

 

An der Bushaltestelle Flurstraße an der Winterberger Straße in Fahrtrichtung Radevormwald könnten ebenfalls Sperrflächen aufgetragen werden, um Falschparkern entgegen zu wirken.

 

Denkbar wäre, dass der Gehweg entlang der B 483 verbreitert wird. An einigen Abschnitten wäre es dafür notwendig, Grundstücke zu erwerben. Diese Grundstücke im Seitenbereich sind weitestgehend im Besitz des Bundes bzw. Straßen.NRW als Straßenbaulastträger.

 

  • Maßnahmen im Bereich Beyenburger Straße

 

Die Beyenburger Straße führt vom Kreisverkehr mit der B 483 in Richtung Wuppertal-Beyenburg. An der Straße gibt es auf den ersten Kilometern vereinzelte Gebäude, allerdings ohne eine zusammenhängende Siedlungsstruktur. Lediglich die ersten ca. 300 m vom Kreisverkehr an in Richtung W-Beyenburg befinden sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Danach ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Abschnitt eines Gefälles ausgewiesen.

 

Aufgrund der vereinzelten Wohnhäuser wäre es durchaus sinnvoll bis zum Ende der Bebauung auf maximal 70 Km/h zu begrenzen, sowohl berghoch als auch bergrunter in beide Fahrtrichtungen. Zuständig für eine solche Anordnung ist Straßen.NRW als Straßenbaulastträger.

 

Um die Sicherheit für Wandernde und weiteren zu Fußgehenden zu erhöhen, sollte der Kreisverkehr auch den Richtlinien der RASt 06 entsprechen und in einem innerörtlichen Kreisverkehr auch Fußgängerfurten aufweisen, welche zusätzliche als Fußgängerüberweg markiert sind und den zu Fußgehenden bevorrechtigen. Leider hat Straßen.NRW den Kreisverkehr wie außerörtlich markiert, nämlich ohne Fußgängerüberwege an den Furten.

 

Auch die bereits genannte Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h vor dem Ortseingangsschild in Richtung Kreisverkehr würde die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden in dieser Stelle erheblich erhöhen.

 

Die aufgeführten Maßnahmen müssten jedoch mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden. Die Umsetzung obliegt dem Straßenbaulastträger.

 


Beschlussvorschlag:

 

1)      Die nachfolgenden Bürgeranträge gemäß § 24 GO NRW sowie die Anträge der Fraktionen werden dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung zur Beratung und dem Rat der Stadt Schwelm zur Entscheidung vorgelegt.

 

2)      Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, mit Straßen.NRW als Straßenbaulastträger der B 483 Kontakt aufzunehmen, um im Bereich der B 483 (Streckenabschnitt Obermauerstraße bis Kreisverkehr Winterberger Straße/ Frankfurter Straße) die notwendigen Maßnahmen für eine Geschwindigkeitsreduzierung für den Schwerlastverkehr auf Tempo 30 km/h umzusetzen. Die Geschwindigkeitsreduzierung greift werktags (von montags bis freitags) und jeweils in der Zeit von 7 Uhr bis 17 Uhr.

 

3)      Um eine höhere Verkehrssicherheit im Bereich Drosselstraße / Feldstraße sowie Beyenburger Straße zu erzielen, beauftragt der Rat der Stadt Schwelm die Prüfung und Ausarbeitung von zusätzlichen Sperrflächen/eine Verbreiterung von Gehwegen sowie Möglichkeiten der Verbesserung des Kreisverkehrs im Bereich der Beyenburger Straße. Die Planungen sollen inkl. einer konkreten Kostenkalkulation in die nächste Sitzungsfolge eingebracht werden.

 

4)      Die Verwaltung erhält den Auftrag den Rat über den Stand der Umsetzung der Maßnahme zu informieren.

 

 



Finanzielle Auswirkungen:

 

Es werden aktuell keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt erwartet. Für die weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden Kosten entstehen, die erst im weiteren Verfahren genau kalkuliert werden. Eine Umsetzung würde frühestens 2023 erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard