Sachverhalt:
Bereits 2019 wurde
die Stadtverwaltung beauftragt eine Temporeduzierung von 30 km/h umzusetzen.
Die Anordnung gemäß § 45 II StVO verkehrsregelnde Maßnahmen im Stadtgebiet
Schwelm aufzunehmen und damit den parteiübergreifenden Ratsbeschluss (VO
242/2019) vom 28.22.2019 umzusetzen, wurde bereits im Dezember 2019 an den
Landesbetrieb Straßenbau NRW gesendet. Der Landesbetrieb hat der
Geschwindigkeitsreduzierung nicht zugestimmt, da er die Voraussetzungen nach
§45 (9), Nr. 6 StVO für die
Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung nicht gegeben sah. Aus diesem Grund
konnte der Ratsbeschluss nicht umgesetzt werden. Im Übrigen wurde die
angestrebte Geschwindigkeitsreduzierung auch von der Polizei nicht mitgetragen,
da keine entsprechende Gefahrenlage gesehen wurde.
Die zunehmende Verkehrsmenge und die dadurch ausgelösten Lärmimmissionen
und Schadstoffimmissionen im Bereich der B 483, insbesondere im Bereich der
Winterberger Straße, sind nun erneut Gegenstand unterschiedlicher Bürgeranträge
gemäß § 24 GO NRW und auch mehrerer Anträge verschiedener Fraktionen in den
vergangenen anderthalb Jahren. Da sich die Anfragen inhaltlich gleichen, werden
die Anträge in dieser Vorlage gemeinsam beantwortet.
Aufgrund dieser Anträge wurde die Rechtslage bezüglich einer Geschwindigkeitsreduzierung
nochmals durch die Verwaltung intensiv juristisch geprüft unter
Berücksichtigung aller denkbaren Aspekte wie Lärmbelästigung, des Kindergartens
in der Grothestraße, der Gefahrenlage aufgrund konkreter örtlicher Umstände und
der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen. Im Ergebnis bleibt es dabei, dass
eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung nur mit Zustimmung des
Straßenbaulastträgers und der Polizei angeordnet werden könnte.
Nachfolgend wird auf die Einzelfragen der Bürgeranträge sowie auf die Anträge der Fraktionen eingegangen werden.
Im letzten Abschnitt werden denkbare Optionen thematisiert, die sich als
mögliche Lösung realisieren lassen könnten.
Eingegangen sind
folgende Bürgeranträge bzw. Anträge der Fraktionen:
1)
Bürgerantrag
nach § 24 GO NRW vom 14.06.2021: Verkehrssituation an der
Obermauerstraße/Kölner Straße/Winterberger Straße - B 483 - in Schwelm
2)
Bürgerantrag
nach 24 GO NRW vom 25.07.2021: "Anregungen und Beschwerden" zur
Verkehrssituation an der Beyenburger Straße (L527) in Schwelm
3)
Bürgerantrag
nach § 24 GO NRW vom 21.08.2021: Verkehrssituation auf der B 483, Bereich
Winterberger Straße - in Schwelm
4)
Antrag
der Fraktion DIE LINKE. vom 28.09.2021: Verkehrsberuhigung Winterberger Straße
5)
Antrag
der Fraktionen von SPD und FDP vom 09.05.2022: Lauter als die Polizei erlaubt -
mehr Schutz gegen Motorradlärm in Schwelm
6)
Antrag
der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP, SWG.BFS, BIZ vom 18.08.2022:
Entlastung Schwerverkehr Kölner Straße und Innenstadt
Beantwortung der Bürgeranträge gemäß § 24 GO NRW
1)
Bürgerantrag
nach § 24 GO NRW vom 14.06.2021: Verkehrssituation an der
Obermauerstraße/Kölner Straße/Winterberger Straße - B 483 - in Schwelm
Der Bürgerantrag
wurde erstmalig am 30.09.2021 dem Rat der Stadt Schwelm zur Beratung vorgelegt
(VO 210/2021). Nachfolgend soll auf die vier Punkte des Antrages im Detail
eingegangen werden:
- Ein
neues Verkehrsgutachten für den Bereich der B 483 inkl. einer
Verkehrszählung und Messung der Lärm- und Schadstoffimmissionen ist
derzeit aufgrund des aktuellen Etats nicht geplant.
- Die
Beauftragung eines Lärmschutzkonzeptes ist derzeit aufgrund des aktuellen
Etats ebenfalls nicht möglich.
- Die
Überprüfung der Maut-Situation wurde bereits im vergangenen Jahr
thematisiert. Die Erhebung einer Maut-Gebühr wird nicht erfolgen.
- Die
Umsetzung der Umgehungsstraße B 483n obliegt nicht der Stadt Schwelm. Die
Planung ist Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030. Die Umsetzung muss
durch Straßen NRW erfolgen. Zwar hat das Projekt eine hohe Priorität, aber
aufgrund personeller Engpässe dort ist eine zeitnahe Umsetzung nicht zu
erwarten.
2)
Bürgerantrag
nach 24 GO NRW vom 25.07.2021: "Anregungen und Beschwerden" zur
Verkehrssituation an der Beyenburger Straße (L527) in Schwelm
Der Bürgerantrag
wurde erstmalig am 30.09.2021 dem Rat der Stadt Schwelm zur Beratung vorgelegt
(VO 213/2021). Nachfolgend soll auf das Anliegen des Antrages im Detail
eingegangen werden:
- Die Erhöhung der Verkehrssicherheit und
der Lärmreduzierung ist von besonderer Relevanz.
Mit dieser Vorlage soll die Temporeduzierung des Schwerlastverkehrs auf
30 km/h an Werktagen erzielt werden. Der Schwerlastverkehr ist für einen
erheblichen Teil der Lärmimmissionen verantwortlich. Mit der Umsetzung wird
eine wesentliche Lärmreduzierung erwartet. Die Stadtverwaltung sieht hiermit eine geeignete Maßnahme,
die nachhaltig zu einer Reduzierung von Lärmimmissionen und
Schadstoffimmissionen führen wird. Nähere Ausführungen hierzu und zu der
Erhöhung der Verkehrssicherheit weiter unten (vgl. S. 5).
- Mobile
oder festinstallierte Tempokontrollen werden dann zum Tragen kommen, wenn
eine Umsetzung der Temporeduzierung erfolgt ist.
3)
Bürgerantrag
nach § 24 GO NRW vom 21.08.2021: Verkehrssituation auf der B 483, Bereich
Winterberger Straße - in Schwelm
Der Bürgerantrag wurde
erstmalig am 30.09.2021 dem Rat der Stadt Schwelm zur Beratung vorgelegt (VO
211/2021). Nachfolgend soll auf die drei Punkte des Antrages im Detail
eingegangen werden:
- Eine
Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wurde bereits im Jahr 2019 vom Rat der Stadt Schwelm
beschlossen. Der Ratsbeschluss von 2019 konnte – wie bereits oben
erläutert (vgl. S. 1) - nicht umgesetzt werden, da die
Voraussetzungen nicht erfüllt waren
- Da
die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h nicht für alle
Verkehrsteilnehmer erfolgen kann, wurde auch die zur Kontrolle vorgesehen
Geschwindigkeitsmessanlage nicht weiterverfolgt.
- Grundsätzlich
sind seitens der Stadt keine gezielten Lärmschutzmaßnahmen geplant. Die
betroffenen Anwohner im Bereich der B 483, bei denen eine Überschreitung
der zulässigen Lärmpegel nachgewiesen ist, haben Anspruch auf die
Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen (Fenstern). Weitere
Informationen finden Sie in Anlage 01 dieser Vorlage.
Beantwortung der Anträge der Fraktionen
- Antrag
der Fraktion DIE LINKE. vom 28.09.2021: Verkehrsberuhigung Winterberger
Straße
Der Antrag wurde
erstmalig am 30.09.2021 dem Rat der Stadt Schwelm zur Beratung vorgelegt (VO
215/2021). Nachfolgend soll auf die drei Punkte des Antrages im Detail
eingegangen werden:
- Die Aufstellung einer
Beschilderung mit dem
Verkehrszeichen 253 ist derzeit nicht vorgesehen. Eine Reduzierung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h für den gesamten Verkehr ist nicht möglich –
wie bereits oben erläutert (vgl. S. 3, 3) b.)
- Eine Erhebung einer Mautgebühr ist nicht
vorgesehen.
- Aufgrund
des aktuellen Etats ist die Erarbeitung eines neuen Verkehrsgutachtens
nicht möglich.
- Antrag
der Fraktionen von SPD und FDP vom 09.05.2022: Lauter als die Polizei
erlaubt - mehr Schutz gegen Motorradlärm in Schwelm
Eine Reduzierung des
Motorradlärms ist nur indirekt durch häufigere Kontrollen möglich. Die
Stadtverwaltung wird die Bitte der häufigeren Kontrollen an den Landrat und die
Kreispolizei weiterleiten.
- Antrag
der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP, SWG.BFS, BIZ vom 18.08.2022:
Entlastung Schwerverkehr Kölner Straße und Innenstadt
Die Verwaltung hat
den Antrag für die Einführung einer Einbahnstraßenregelung umfassend geprüft.
Eine Einbahnstraßenregelung für den Schwerlastverkehr ist aus verkehrsplanerischer
Sicht schwer zu begründen und lässt sich in der Praxis auch schwierig
kontrollieren. Nach der erfolgten Prüfung sieht die Stadtverwaltung eine
mögliche Lösung in der Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit für den
Schwerlastverkehr auf 30 km/h auf der gesamten Strecke der B 483 (s.u.), um so
die Gesamtsituation zu verbessern. Die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung
wird in dieser Diskussion nochmals mit dem Straßenbaulastträger angesprochen
werden. Die Stadtverwaltung wird berichten.
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Lärmreduzierung im
Bereich der B 483
Aufgrund der Brisanz
der Thematik und der Vielzahl an
Bürgeranträgen/Anträge der Fraktionen wurde die Thematik in der Stadtverwaltung
vertieft geprüft. In vielen Bereichen sind die Handlungsmöglichkeiten der
Stadtverwaltung begrenzt, da es sich um eine Bundesstraße handelt und hier
Straßen.NRW Straßenbaulastträger ist. Für die Anordnung verkehrsrechtlicher
Regelungen ist die Stadtverwaltung zuständig, sie benötigt jedoch die
Zustimmung des Straßenbaulastträgers.
Aus Sicht der Verwaltung wären folgende Möglichkeiten denkbar:
·
Reduzierung der Geschwindigkeit für den
Schwerlastverkehr:
Geplant ist eine
Geschwindigkeitsreduzierung für den Schwerlastverkehr (Fahrzeuge über 7,5
Tonnen) im Bereich der B 483 vom Streckenabschnitt Obermauerstraße bis zum
Kreisverkehr Winterberger Str./Frankfurter Str.
Der
Schwerlastverkehr verursacht den Hauptanteil an den Lärmimmissionen und die
Fahrzeuge über 7,5 t stellen das größte Risiko für die Verkehrssicherheit dar.
Der notwendige Schwerlastanteil von mindestens 10% für eine Reduzierung der Geschwindigkeit
ist durch mehrere Messungen der Stadt Schwelm gegeben.
Eine
Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h bewirkt eine Senkung des
Schalldruckpegels um 2,7 dB(A). Diese spürbare Änderung entspricht dem Effekt
einer Halbierung des gesamten Verkehrsaufkommens, welcher aufgerundet 3,0 dB(A)
ausmacht.
Durch die
Lärmminderung sind deutliche Verbesserungen sichtbar, da einige Anwohner der
B483 tagsüber oder gar während des gesamten Tages Lärmwerten unterhalb der
Grenzwerte ausgesetzt sind, wenn die Geschwindigkeit auf maximal 30 km/h
abgesenkt wird.
Im Bereich der
„Weinbergkurve“ bergab oder in der
gesamten Gegenrichtung kann davon ausgegangen werden, das LKW dort generell
nicht schneller als 30 km/h fahren können und somit weniger zur Lärmbelastung
auf der B 483 beitragen. Die Verkehrsfunktion ist durch diese
Geschwindigkeitsreduzierung nicht beeinträchtigt. Dennoch ist auch in diesem
Bereich der B 483 die Zustimmung von Straßen.NRW erforderlich.
·
Maßnahmen
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
In den Einmündungen der Drosselstraße und Feldstraße zur
B483 (Winterberger Straße) sollten Veränderungen durchgeführt werden, um eine
höhere Verkehrssicherheit zu erzielen. Die Einmündungen im Bereich
Drosselstraße und Feldstraße sind relativ groß dimensioniert und verleiten zum
Falschparken zu Lasten der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Gefährdet werden dadurch insbesondere Fußgänger, da notwendige Sichtdreiecke
nicht eingehalten werden können.
In der Feldstraße können im Bereich den Einmündungen Sperrflächen markiert werden, um das vorhandene Haltverbot zu verdeutlichen und die Zuwegung der vorhandenen Querungshilfe zu verkürzen (s. Darstellung Anlage 02). In der Drosselstraße können Sperrflächen markiert werden und eine zusätzliche bauliche Querungshilfe für Fußgänger. Dadurch würde die Sicherheit für Fußgänger verbessert. Falschparker würden baulich zusätzlich abgeschreckt (s. Darstellung Anlage 03).
An der Bushaltestelle Flurstraße an der Winterberger Straße in Fahrtrichtung Radevormwald könnten ebenfalls Sperrflächen aufgetragen werden, um Falschparkern entgegen zu wirken.
Denkbar wäre, dass der Gehweg entlang der B 483 verbreitert wird. An einigen Abschnitten wäre es dafür notwendig, Grundstücke zu erwerben. Diese Grundstücke im Seitenbereich sind weitestgehend im Besitz des Bundes bzw. Straßen.NRW als Straßenbaulastträger.
- Maßnahmen
im Bereich Beyenburger Straße
Die Beyenburger Straße führt vom Kreisverkehr mit der B 483 in Richtung Wuppertal-Beyenburg. An der Straße gibt es auf den ersten Kilometern vereinzelte Gebäude, allerdings ohne eine zusammenhängende Siedlungsstruktur. Lediglich die ersten ca. 300 m vom Kreisverkehr an in Richtung W-Beyenburg befinden sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Danach ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Abschnitt eines Gefälles ausgewiesen.
Aufgrund der vereinzelten Wohnhäuser wäre es durchaus sinnvoll bis zum Ende der Bebauung auf maximal 70 Km/h zu begrenzen, sowohl berghoch als auch bergrunter in beide Fahrtrichtungen. Zuständig für eine solche Anordnung ist Straßen.NRW als Straßenbaulastträger.
Um die Sicherheit für Wandernde und weiteren zu Fußgehenden zu erhöhen, sollte der Kreisverkehr auch den Richtlinien der RASt 06 entsprechen und in einem innerörtlichen Kreisverkehr auch Fußgängerfurten aufweisen, welche zusätzliche als Fußgängerüberweg markiert sind und den zu Fußgehenden bevorrechtigen. Leider hat Straßen.NRW den Kreisverkehr wie außerörtlich markiert, nämlich ohne Fußgängerüberwege an den Furten.
Auch die bereits genannte Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h vor dem Ortseingangsschild in Richtung Kreisverkehr würde die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden in dieser Stelle erheblich erhöhen.
Die
aufgeführten Maßnahmen müssten jedoch mit den zuständigen Stellen abgestimmt
werden. Die Umsetzung obliegt dem Straßenbaulastträger.
Beschlussvorschlag:
1)
Die
nachfolgenden Bürgeranträge gemäß § 24 GO NRW sowie die Anträge der Fraktionen
werden dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung zur Beratung und dem Rat
der Stadt Schwelm zur Entscheidung vorgelegt.
2)
Der Rat
der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, mit Straßen.NRW als Straßenbaulastträger der B 483 Kontakt
aufzunehmen, um im Bereich der B 483 (Streckenabschnitt Obermauerstraße
bis Kreisverkehr Winterberger Straße/ Frankfurter Straße) die notwendigen
Maßnahmen für eine Geschwindigkeitsreduzierung für den Schwerlastverkehr
auf Tempo 30 km/h umzusetzen. Die Geschwindigkeitsreduzierung greift werktags
(von montags bis freitags) und jeweils in der Zeit von 7 Uhr bis 17 Uhr.
3)
Um eine
höhere Verkehrssicherheit im Bereich Drosselstraße / Feldstraße sowie
Beyenburger Straße zu erzielen, beauftragt der Rat der Stadt Schwelm die
Prüfung und Ausarbeitung von zusätzlichen Sperrflächen/eine Verbreiterung von
Gehwegen sowie Möglichkeiten der Verbesserung des Kreisverkehrs im Bereich der Beyenburger
Straße. Die Planungen sollen inkl. einer konkreten Kostenkalkulation in die
nächste Sitzungsfolge eingebracht werden.
4)
Die
Verwaltung erhält den Auftrag den Rat über den Stand der Umsetzung der Maßnahme
zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden aktuell keine
finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt erwartet. Für die
weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden Kosten entstehen,
die erst im weiteren Verfahren genau kalkuliert werden. Eine Umsetzung würde
frühestens 2023 erfolgen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |