Betreff
Bericht nach § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme (30.06.2022)
Vorlage
174/2022
Aktenzeichen
FB 111
Art
Berichtsvorlage

 

 


 

1.    Rechtlicher Hintergrund:

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im April 2022 die Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) erlassen.

 

Gemäß § 6 Absatz 1 KommunalhaushaltsrechtsänderungsVO UA-Schutzsuchende hat die Kämmerin dem Rat zum Ende jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30.06.2022, über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zu berichten. Als Schutzsuchende gelten die anlässlich des Krieges in der Ukraine in den Kommunen eingereisten Personen.

Die Verordnung tritt am 31.12.2022 außer Kraft.

 

Nachdem mit Sitzungsvorlage 097/2022 ein erster Vorbericht vorgelegt wurde, wird hiermit erstmalig der Bericht gem. § 6 der vorgenannten Verordnung zum 30.06.2022 eingebracht. 

 

 

2.    Allgemeine Hintergrundinformationen

 

 

a)    Anzahl Flüchtlinge

 

Am 18.07.2022 hielten sich in Schwelm 226 Flüchtlinge aus der Ukraine auf.
Von diesen wurden 23 Personen zugewiesen, die anderen gelangten über private Kontakte nach Schwelm. Seit Beginn des Krieges haben 50 zunächst eingereiste Personen Schwelm wieder verlassen. Für die 29. KW wurden weitere 5 Personen im Rahmen einer Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg angekündigt.

Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren insgesamt liegt in Schwelm bei  89,67 % (das sind 275 Personen; Stand 01.07.2022)
Um die Aufnahmeverpflichtung zu 100 % zu erfüllen, sind
noch 32 weitere Flüchtlinge aufzunehmen.

 

b)    Unterbringung (Stand 18.07.2022)

 

Die meisten Ukraine-Flüchtlinge wurden von Privatpersonen aufgenommen (Verwandte, Bekannte oder Kirchengemeinden). Ein Teil von ihnen konnte inzwischen Wohnungen anmieten.

 

In der städtischen Übergangseinrichtung Kaiserstr. 69 halten sich aktuell keine Flüchtlinge aus der Ukraine auf. Es stehen dort 50 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung.

Die Verwaltung steht mit verschiedenen Vermietern in Verhandlungen zur Anmietung weiterer Räumlichkeiten, um die Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine zu erweitern.

 

c)    Leistungen nach dem AsylbLG/ Rechtskreiswechsel in das SGB II oder XII (Stand 18.07.2022)

 

164 Personen aus der Ukraine haben im Juli Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach und nach im Rahmen der personellen Möglichkeiten. Aufgrund der Zunahme der Arbeitsbelastungen im Bereich 222 (Soziales) wurden für 5 Mitarbeiter/-innen die möglichen Zeitguthaben von 50 auf 100 Stunden aufgestockt. Für eine weitere Teilzeitkraft wurde eine Erhöhung auf 50 Stunden angeordnet. Konkrete Auszahlungen haben sich aus diesen Sachverhalten aber bisher nicht ergeben.

 

Aufgrund des Übergangs des Leistungsbezugs der ukrainischen Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung (SGB II oder XII) hat das Jobcenter bereits 42 Fälle, die vor dem 13.06.2022 bei der Ausländerbehörde registriert wurden, in seine Zuständigkeit übernommen. Solange jedoch noch kein Rechtskreiswechsel aufgrund fehlender Registrierung erfolgen kann, werden weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt.

 

 

d)    Besuch von Schulen und Kindertageseinrichtungen

 

Zur Gruppe der Flüchtlinge aus der Ukraine gehören 89 Kinder und Jugendliche, 60 davon im schulpflichtigen Alter (Grundschule: 18 Kinder; Sek I: 32; Sek II: 10).
Zum neuen Schuljahr kommen 6 weitere Kinder dazu.

Laut Rückmeldung der Schulleitungen werden von den 60 Kindern im schulpflichtigen Alter zurzeit 31 Kinder an Schwelmer Schulen beschult (Stand 21.06.2022).

Für die jüngeren Kinder unter 6 Jahren wird eine Kindertagesbetreuung von den Eltern nach wie vor nur sehr sporadisch angefragt. Es werden weniger als 10 Kinder in Schwelmer Kitas und in der Kindertagespflege betreut.

 

 

 

 

3.    Finanzielle Auswirkungen

 

Bisher erhielten die aus der Ukraine geflüchteten Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Seit dem 01.06.2022 hat der genannte Personenkreis Anspruch auf Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII.

Der sogenannte Rechtskreiswechsel bietet den Kriegsgeflüchteten große Chancen, weil ihnen neben höheren Geldleistungen und der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nunmehr auch alle Instrumente der Arbeitsförderung und Integration zur Verfügung stehen.

 

Da die neuen gesetzlichen Regelungen sehr kurzfristig in Kraft getreten sind, werden die Fälle erst nach und nach an das Jobcenter des Ennepe-Ruhr-Kreises abgegeben, so dass bisher der Großteil der Geflüchteten noch städtische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat.

 

Zum Berichtsstand 30.06.2022 weist die Stadt Schwelm in Bezug auf die Ergebnissituation im Zusammenhang mit den aus der Ukraine geflüchteten Personen einen Ertragsüberschuss in Höhe von T€ 280 aus.

 

Produkt

Bezeichnung

Posten

30.06.2022

05.03.01

Hilfen für Asylbewerber

Erträge aus der FlüAG-Pauschale

487.375,00 €

05.03.01

Hilfen für Asylbewerber

Erträge aus Erstattungen durch das Jobcenter

11.617,91 €

05.03.01

Hilfen für Asylbewerber

Bundesmittel

229.203,92 €

 

 

Erträge gesamt

728.196,83 €

05.03.01

Hilfen für Asylbewerber

Sozialtransferaufwand (inkl. Zahlungslauf Juli)

435.932,55 €

01.01.13

Zentrales Gebäudemanagement

Herrichtung Wohnraum/ Reinigung

12.704,13 €

 

 

Aufwendungen gesamt

448.636,68 €

 

 

Ertragsüberschuss

279.560,15 €

 

Der aktuell dargestellte Ertragsüberschuss stellt allerdings lediglich eine Momentaufnahme dar, da zurzeit noch geprüft wird, welche weiteren Aufwendungen (z.B. Kinderbetreuung, Beschulung) zusätzlich aus der Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten gegenfinanziert werden können.  Falls die Bundesmittel nicht vollständig verausgabt werden, sind diese gegebenenfalls zurückzuerstatten. 

 

Der nächste Bericht gemäß § 6 Absatz 1 KommunalhaushaltsrechtsänderungsVO UA-Schutzsuchende erfolgt zum Stichtag 30.09.2022.

 


 

 

Der Bürgermeister

Im Auftrag
gez. Mollenkott