1.
Rechtlicher Hintergrund:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im April 2022 die Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von
anlässlich des Krieges in der
Ukraine eingereisten Personen in den
Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO
UA-Schutzsuchendenaufnahme) erlassen.
Gemäß § 6 Absatz 1 KommunalhaushaltsrechtsänderungsVO UA-Schutzsuchende
hat die Kämmerin dem Rat zum Ende jeden Quartals, erstmals zum Stichtag
30.06.2022, über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und
Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der
Schutzsuchenden zu berichten. Als Schutzsuchende gelten die anlässlich des
Krieges in der Ukraine in den Kommunen eingereisten Personen.
Die Verordnung tritt am 31.12.2022 außer Kraft.
Nachdem mit Sitzungsvorlage 097/2022 ein erster Vorbericht
vorgelegt wurde, wird hiermit erstmalig der Bericht gem. § 6 der vorgenannten
Verordnung zum 30.06.2022 eingebracht.
2.
Allgemeine Hintergrundinformationen
a)
Anzahl Flüchtlinge
Am 18.07.2022 hielten sich in Schwelm 226 Flüchtlinge aus der Ukraine
auf.
Von diesen wurden 23 Personen zugewiesen, die anderen gelangten über private
Kontakte nach Schwelm. Seit Beginn des Krieges haben 50 zunächst eingereiste
Personen Schwelm wieder verlassen. Für die 29. KW wurden weitere 5 Personen im
Rahmen einer Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg angekündigt.
Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden
Asylverfahren insgesamt liegt in Schwelm bei
89,67 % (das sind 275 Personen; Stand 01.07.2022)
Um die Aufnahmeverpflichtung zu 100 % zu erfüllen, sind noch 32
weitere Flüchtlinge aufzunehmen.
b)
Unterbringung (Stand 18.07.2022)
Die meisten Ukraine-Flüchtlinge wurden von
Privatpersonen aufgenommen
(Verwandte, Bekannte oder Kirchengemeinden). Ein Teil von ihnen konnte
inzwischen Wohnungen anmieten.
In der städtischen Übergangseinrichtung Kaiserstr. 69 halten sich
aktuell keine Flüchtlinge aus der Ukraine auf. Es stehen dort 50 Plätze zur
Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung.
Die Verwaltung steht mit
verschiedenen Vermietern in Verhandlungen zur Anmietung weiterer
Räumlichkeiten, um die Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der
Ukraine zu erweitern.
c)
Leistungen nach dem AsylbLG/ Rechtskreiswechsel in das SGB II oder XII
(Stand 18.07.2022)
164 Personen aus der Ukraine haben im Juli Leistungen nach dem AsylbLG
erhalten. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach und nach im Rahmen der
personellen Möglichkeiten. Aufgrund der Zunahme der Arbeitsbelastungen
im Bereich 222 (Soziales) wurden für 5 Mitarbeiter/-innen die möglichen
Zeitguthaben von 50 auf 100 Stunden aufgestockt. Für eine weitere Teilzeitkraft
wurde eine Erhöhung auf 50 Stunden angeordnet. Konkrete Auszahlungen haben sich
aus diesen Sachverhalten aber bisher nicht ergeben.
Aufgrund des Übergangs des Leistungsbezugs der
ukrainischen Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung
(SGB II oder XII) hat das Jobcenter bereits 42 Fälle, die vor dem 13.06.2022
bei der Ausländerbehörde registriert wurden, in seine Zuständigkeit übernommen.
Solange jedoch noch kein Rechtskreiswechsel aufgrund fehlender Registrierung
erfolgen kann, werden weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
gezahlt.
d) Besuch von Schulen und
Kindertageseinrichtungen
Zur Gruppe der Flüchtlinge aus der Ukraine gehören 89 Kinder und
Jugendliche, 60 davon im schulpflichtigen Alter (Grundschule: 18 Kinder; Sek I:
32; Sek II: 10).
Zum neuen Schuljahr kommen 6 weitere Kinder dazu.
Laut Rückmeldung der Schulleitungen werden von den 60 Kindern im
schulpflichtigen Alter zurzeit 31 Kinder an Schwelmer Schulen beschult (Stand
21.06.2022).
Für die jüngeren Kinder unter 6 Jahren wird eine Kindertagesbetreuung
von den Eltern nach wie vor nur sehr sporadisch angefragt. Es werden weniger
als 10 Kinder in Schwelmer Kitas und in der Kindertagespflege betreut.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Bisher erhielten die aus der Ukraine geflüchteten Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Seit dem 01.06.2022 hat der genannte Personenkreis Anspruch auf Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII.
Der sogenannte Rechtskreiswechsel bietet den Kriegsgeflüchteten große Chancen, weil ihnen neben höheren Geldleistungen und der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nunmehr auch alle Instrumente der Arbeitsförderung und Integration zur Verfügung stehen.
Da die neuen gesetzlichen Regelungen sehr kurzfristig in Kraft getreten sind, werden die Fälle erst nach und nach an das Jobcenter des Ennepe-Ruhr-Kreises abgegeben, so dass bisher der Großteil der Geflüchteten noch städtische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat.
Zum Berichtsstand 30.06.2022 weist die Stadt Schwelm in Bezug auf die Ergebnissituation im Zusammenhang mit den aus der Ukraine geflüchteten Personen einen Ertragsüberschuss in Höhe von T€ 280 aus.
Produkt |
Bezeichnung |
Posten |
30.06.2022 |
05.03.01 |
Hilfen für Asylbewerber |
Erträge aus der FlüAG-Pauschale |
487.375,00 € |
05.03.01 |
Hilfen für Asylbewerber |
Erträge aus Erstattungen durch das
Jobcenter |
11.617,91 € |
05.03.01 |
Hilfen für Asylbewerber |
Bundesmittel |
229.203,92 € |
|
|
Erträge gesamt |
728.196,83 € |
05.03.01 |
Hilfen für Asylbewerber |
Sozialtransferaufwand (inkl.
Zahlungslauf Juli) |
435.932,55 € |
01.01.13 |
Zentrales Gebäudemanagement |
Herrichtung Wohnraum/ Reinigung |
12.704,13 € |
|
|
Aufwendungen gesamt |
448.636,68 € |
|
|
Ertragsüberschuss |
279.560,15 € |
Der aktuell dargestellte Ertragsüberschuss stellt allerdings
lediglich eine Momentaufnahme dar, da zurzeit noch geprüft wird, welche
weiteren Aufwendungen (z.B. Kinderbetreuung, Beschulung) zusätzlich aus der
Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten gegenfinanziert werden können. Falls die Bundesmittel nicht vollständig
verausgabt werden, sind diese gegebenenfalls zurückzuerstatten.
Der nächste Bericht gemäß § 6 Absatz 1
KommunalhaushaltsrechtsänderungsVO UA-Schutzsuchende erfolgt zum Stichtag
30.09.2022.
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Der Bürgermeister Im Auftrag |