Betreff
Ordentliche Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs - Unternehmen am 23.06.2022 (Genehmigung einer) Eilentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) NRW
Vorlage
112/2022
Aktenzeichen
FB 110 Lac
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen hat zu der am 23.06.2022 um 17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:

 

1.       Vorlage des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, der Lageberichte der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

 

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss nach § 172 Abs. 1 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb nach den gesetzlichen Bestimmungen keinen Beschluss zu fassen.

 

Der Geschäftsbericht der AVU AG für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Konzernabschluss sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.

 

2.       Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 11.520.000,00 € zur Zahlung einer Dividende von 0,80 € je Aktie auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden.

                                                                                                                            

3.       Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

4.       Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

5.       Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und des Konzernabschlusses 2022 zu bestellen.

 

6.       Anpassung der Satzung der AVU

 

In der Vergangenheit hatten die Satzungsregelungen ausgereicht, um kurzfristig notwendige Entscheidungen des Aufsichtsrates einholen zu können. Die letzten Entwicklungen auf den Energiemärkten in Verbindung mit gesetzgeberischen Vorhaben lassen erwarten, dass einzelne Entscheidungen, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, kurzfristiger getroffen werden müssen, als es die Satzung bislang ermöglicht.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

 

§ 9 Ziffern 1 + 2 erhalten folgende Fassung:

 

1.    Der Aufsichtsrat und die Ausschüsse werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von 2 Wochen eingeladen. In Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf 3 Tage verkürzt werden. Bei der Einberufung muss die Tagesordnung mitgeteilt und in den wesentlichen Punkten erläutert werden.

 

2.    Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens acht Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Ausschuss ist bei Teilnahme von mindestens vier seiner Mitglieder beschlussfähig. Jede nach dieser Satzung oder der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zugelassene Form der Stimmabgabe gilt dabei als Teilnahme an der Beschlussfassung. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich bei der Abstimmung der Stimme enthält.

 

In § 11 Ziffer 1 wird nach lit. h) neu eingefügt:

 

Wenn zustimmungsbedürftige Geschäfte nach dem Buchstaben f) dieser Bestimmung bei Dringlichkeit keinen Aufschub dulden und eine rechtzeitige Beschlussfassung des Aufsichtsrates nicht möglich ist, darf der Vorstand das Geschäft vornehmen, wenn zuvor ein Ausschuss des Aufsichtsrates, dem diese Aufgabe zuvor vom Aufsichtsrat übertragen wurde, zugestimmt hat. Die Gründe für die Dringlichkeit und die Art der Erledigung sind dem Aufsichtsrat in seiner nächsten Sitzung bekannt zu geben.

 

In § 9 Ziffer 5 Satz 1 wird folgender Schreibfehler korrigiert:

 

Beschlüsse des Aufsichtsrates können auch ohne Zusammentritt zu einer Sitzung im Wege der Abstimmung durch Brief, Telefax oder E-Mail schriftlich, in Textform, fernmündlich oder in anderer vergleichbarer Form sowie durch eine beliebigen Kombination der genannten Kommunikationsmedien gefasst werden, falls kein Mitglied bis zu dem in der Anfrage anzugebenden Beschlusszeitpunkt diesem Verfahren widerspricht.

 

Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen muss in diesem Fall ein Verfahren nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW eingeleitet werden. Die planmäßige Ratssitzung findet zeitgleich mit der ordentlichen Hauptversammlung der AVU am 23.06.2022 statt.

Herr Andreas Saßenscheid, Kämmerer der Stadt Gevelsberg, hat sich daher  bereit erklärt, die Stadt Schwelm in der Hauptversammlung der AVU  zu vertreten. Es soll entsprechend bevollmächtigt werden.

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 23.06.2022 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die vom Hauptausschuss am 09.06.2022 getroffene Eilentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW zur Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen.

 


 

 

 

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Mollenkott