Sachverhalt:
In ihrem Antrag vom
1.2.22 (eingegangen bei der Stadt Schwelm am 3.5.22) führt die Fraktion der
Linken u. a. das Thema „Außendarstellung und Attraktivitätssteigerung als Stadt
Schwelm durch kulturelle Veranstaltungen“ an.
Sie verweist hierzu
auf ein E-Mail vom 20.04.2022 eines Kreises engagierter BürgerInnen an die
Fraktionsvorsitzenden und Fraktionen, die mit einer Einladung zu einem
Gedankenaustausch verbunden war.
In dieser Mail
werden u. a. „Probleme der generellen Außendarstellung, der mangelnden
Unterstützung von kulturellen Angeboten seitens der Stadtverwaltung, fehlende
Identifikationsmöglichkeiten“ zur Diskussion gestellt.
Dieser
Gedankenaustausch hat in einem konstruktiven und wertschätzenden Diskurs
stattgefunden. Als ein Kernthema wurde festgehalten, dass die Vermarktung der
Attraktivität der Stadt Schwelm verbessert werden könnte.
Dabei wurde auch
diskutiert, wofür die Stadt Schwelm steht, was ihr Alleinstellungsmerkmal ist
und welche Zielgruppen angesprochen werden sollten. Auch zu berücksichtigen
ist, dass unterschiedliche Gruppen in der Stadt für sich andere Schwerpunkte
setzen könnten.
Der Grundgedanke des
Marketings im privatwirtschaftlichen Umfeld ist die konsequente Ausrichtung des
gesamten Unternehmens an den Bedürfnissen des Marktes. Übertragen auf das
Marketing einer Kommune bedeutet dies, dass eine klare Identität zu schaffen
und diese nach außen zu transportieren ist. Stadtmarketing dient damit dazu
eine Stadt oder Kommune zu vermarkten und erfolgreich darzustellen. Dabei soll
vor allem das Image der Stadt positiv nach außen dargestellt werden.
Um dies zu tun, ist
wie bereits ausgeführt zunächst Klarheit über die Ziele und Inhalte einer
Marketingkampagne zu gewinnen. Auch Kulturveranstaltungen können in diesem
Rahmen damit zur Stärkung eines Profils beitragen, wobei nachgelagert die Frage
zu klären ist, welche Arten von Kulturveranstaltungen geeignet sind, um welche
Attraktivität zu steigern.
Die Frage, ob eine
Marketingkampagne angestoßen werden soll, fällt allerdings nicht in die
Zuständigkeit des Kulturausschusses.
Beschlussvorschlag:
Die Vorlage der
Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |