Sachverhalt:
Gemäß § 4 Abs. 2
KJHG werden die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die
Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft von dieser gewählt. Scheidet ein
Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist ein Ersatzmitglied für den Rest
der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied
vorgeschlagen hatte, zu wählen.
Der Kinderschutzbund
Schwelm teilt am 25. April 2022 mit, dass das stimmberechtigtes Mitglied „Frau
Susanne Fischer“ das Mandat im
Jugendhilfe-ausschuss für den Kinderschutzbund Schwelm nicht mehr wahrnehmen
kann.
Als Ersatz wird Frau
Marianne Rindermann mit sofortiger
Wirkung als neues Mitglied benannt. Die Vertretung durch Frau Claudia Haar
bleibt unverändert.
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 02. Mai 2022 der Umbesetzung
zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Als Vertretung für
den Kinderschutzbund Schwelm wird Frau Marianne Rindermann mit sofortiger
Wirkung als neues stimmberechtigtes Mitglied für Frau Susanne Fischer gewählt.
Die persönliche Vertretung durch Frau Claudia Haar bleibt unverändert.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |