Sachverhalt:
Die Verwaltung legt hiermit den
1. Controllingbericht zu den Produktergebnissen für das Haushaltsjahr 2022 mit
Stand 31.03.2022 vor. Hierbei wurden zusätzlich eine Prognose zu den
Corona-bedingten Auswirkungen und die Fortschreibung der Bilanzierungshilfe zum
Jahresende aufgenommen.
Für den vorliegenden Bericht
wurde eine Zusammenstellung aller HHST mit einer Abweichung zwischen Planansatz
und der Hochrechnung des Rechnungsergebnisses (statische Hochrechnung zum
Jahresende) ab +/- 10.000 € als Grundlage für die Auswertung erstellt.
Nach Auswertung sämtlicher
Daten ergibt sich folgender Stand (Anlage 1):
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PLAN |
PROGNOSE |
Abweichung |
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(=Ansatz + Veränderung) |
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Ansatz
Erträge |
84.988.950,00 € |
85.485.897,33 € |
496.947,33 € |
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Ansatz
Aufwand |
97.080.752,00 € |
98.652.132,52 € |
1.571.380,52 € |
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globaler
Minderaufwand |
-951.000,00 € |
-951.000,00 € |
0,00 € |
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Bilanzierungshilfe |
10.757.900,00 € |
10.866.999,59 € |
109.099,59 € |
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Jahresergebnis
2022 |
-382.902,00
€ |
-1.348.235,60
€ |
-965.333,60 € |
Bei dem vorliegenden Bericht
handelt es sich um eine Momentaufnahme, die nach derzeitigen Erkenntnissen in
fast allen Bereichen von der Einhaltung der Etatansätze ausgeht. Dadurch fallen
viele Haushaltsstellen aus dem vorgegebenen Raster heraus, da sich keine oder
nur geringe Abweichungen ergeben. Das gilt insbesondere für die Gewerbesteuer,
die nachfolgend nachrichtlich dargestellt ist:
Nachrichtlich:
Gewerbesteuer: HHST
16.01.01.401300
Ansatz |
18.640.000,00
€ |
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Prognose |
18.635.242,64 € |
Aktuelles Rechnungsergebnis
gem. Veranlagungsstand |
Abweichung |
-4.757,36 € |
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Gemeldeter Corona-Schaden lt. Etat |
-4.807.000,00
€ |
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Aktueller Corona-Schaden |
-4.811.757,36 € |
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Abweichung |
4.757,36
€ |
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Bei den zahlungswirksamen
Personalaufwendungen kann aktuell zum 31.03.2022 eine Unterschreitung der
Haushaltsansätze um rd. 500.000 € dargestellt werden.
In der Hochrechnung wird von
einer Besetzung freier Stellen zum 01.07.2022 ausgegangen. Die Abweichung liegt
damit in etwa in derselben Höhe wie im Controllingbericht des Vorjahres.
Im Bereich der
Rückstellungszuführungen für Pensions- und Beihilferückstellungen werden die
entsprechenden Buchungen erst im Jahresabschluss vorgenommen.
Zwischenzeitlich liegen
finanzmathematische Berechnungen (Heubeck-Tabellen) vor. Diese werden zurzeit
detailliert ausgewertet. Das Ergebnis wird in den Controllingbericht zum
30.06.2022 eingesteuert.
Im Bereich Asyl sind bisher nur
geringfügige Abweichungen dargestellt. In einem separaten Bericht (Stichwort
„Ukraine“) werden hierzu zur Sitzung aktuelle Informationen nachgereicht.
Der Finanzbericht mit Stand
31.03.2022 wird als Anlage 2 beigefügt.
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Mollenkott