Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
18.03.2022 (Anlage 1) beantragte die
Werbegemeinschaft Schwelm e. V. (WGS) die Freigabe von drei Verkaufssonntagen
für das Jahr 2022.
Freigegeben
werden sollen die Sonntage 22.05.2022 und 09.10.2022 in Verbindung mit den dann stattfindenden Trödelmärkten, sowie der 11.12.2022
in Verbindung mit dem 3. Advent und dem dann stattfindenden Weihnachtsmarkt.
In ihrem
Antrag begründet die WGS ausführlich das Interesse an der Öffnung der
Verkaufsstellen aus Anlass der zeitgleich stattfindenden
Traditionsveranstaltungen.
Nach § 6
des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden im
öffentlichen Interesse jährlich acht Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche
Verordnung (Anlage 2) freigeben. Die Verkaufsstellen dürfen ab 13 Uhr
bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein und auf die Zeit des
Hauptgottesdienstes ist Rücksicht zu nehmen.
Ein
öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung
1. im
Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen erfolgt,
2. dem
Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebotes dient,
3. dem
Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der
Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die
überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das
Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne von Punkt 1 wird vermutet, wenn die
Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag
erfolgt.
Mit
Beschluss vom 10.12.2021 hat das
Oberverwaltungsgericht Arnsberg aufgrund einer Klage von Verdi bestätigt, dass
die in der Vergangenheit genutzten Parkflächen im Bereich Talstraße für den
Weihnachtsmarkt zu weit entfernt sind, um in diesem Bereich eine
Verkaufsöffnung zu begründen. Da die Trödelmärkte noch ein Stück weiter
entfernt sind und zurzeit nicht mit einer so großen Besucherzahl wie vor der
Corona-Pandemie gerechnet wird, kommen diese Parkflächen und die entsprechende
Verkaufsöffnung aktuell auch hierfür nicht in Betracht.
Die Ladenöffnung für
den Weihnachtsmarktsonntag wird daher auf den absoluten Innenstadtbereich
beschränkt, also nach Norden hin bis zum Bahnhof und nach Osten hin bis ans
Ende der Fußgängerzone.
Für die Trödelmärkte
soll der Öffnungsbereich nach
Norden hin ebenfalls am Bahnhof enden, nach Osten hin wegen der Größe und Lage
aber bis zum Möllenkotten reichen.
Im
Hinblick auf die mit der Freigabe verbundenen Eingriffe in den
Arbeitnehmerschutz und in die verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und
Feiertagsruhe wurden die Interessenverbände um Stellungnahme zu den Vorhaben
gebeten.
Die
Stellungnahme der Katholischen Kirche (St. Marien in Schwelm) liegt vor und ist
der Vorlage beigefügt (Anlage 5). Die Katholische Kirche hat keine
Einwände gegen die Sonntagsöffnung.
Eine
Stellungnahme der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen ist
nicht eingegangen. Von dort wurde die Sonntagsöffnung bisher regelmäßig
befürwortet.
Die
Stellungnahmen der Evangelischen Kirchengemeinde Schwelm und der Gewerkschaft
VER.DI liegen ebenfalls vor (Anlagen 6 und 7). Letztere lehnen die
beantragten Öffnungszeiten ab. Die Evangelische Kirchengemeinde beruft sich
hierbei auf einen Grundsatzbeschluss des Presbyteriums.
VER.DI
lehnt verkaufsoffene Sonntage ebenfalls aus
grundsätzlichen Erwägungen heraus ab und beruft sich auf einige einschlägige Gerichtsurteile. Von VER.DI wird
die Auffassung vertreten, dass der aktuell jeweils vorgesehene Öffnungsbereich
trotz Wegfalls der Flächen jenseits des Bahnhofs immer noch zu groß sei im
Verhältnis zu den geplanten Veranstaltungen und dass die erforderliche prägende
Wirkung der Veranstaltungsflächen nicht ausreichend gegeben sei.
Außerdem
bemängelt VER.DI die oberflächlich gehaltene Angabe von
Besucherzahlen und deren unklares Zustandekommen.
Aus Sicht der Stadt Schwelm gestaltet sich die Schätzung der Besucherzahlen
aufgrund der (Nach-)Pandemie-Situation nachvollziehbar schwierig. Jegliche
Erfahrungswerte haben ihre Aussagekraft mehr oder weniger verloren. Selbst wenn
die WGS z.B. eine Strichliste über die Besucher in Vorjahren vorgelegt hätte,
könnten daraus kaum Rückschlüsse gezogen werden. Es gibt große Anteile der
Bevölkerung mit „Nachholbedarf“, doch es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
andere Menschen die Öffentlichkeit aus Sorge vor Ansteckung weiterhin meiden
werden.
Die
Verwaltung schlägt im Ergebnis vor, die drei beantragten Verkaufssonntage
freizugeben, da aus mindestens drei Gründen ein öffentliches Interesse daran
besteht.
Die Trödelmärkte haben schon zu früheren Zeiten,
bevor die Geschäfte sonntags geöffnet wurden, immense Besucherströme ausgelöst.
Aktuell wird die zu erwartende Besucherzahl von der WGS auf 15.000 bis 20.000
beziffert. Auch der
Weihnachtsmarkt erfreut sich seit Jahren wachsender Beliebtheit und lockt
ebenfalls stets einige Tausend Besucher an (geschätzt ca. 8.000). Die Öffnung
der Verkaufsstellen stellt lediglich ein zusätzliches Angebot dar.
Um die
gesetzliche Vorgabe der räumlichen Nähe einzuhalten, wird die Ladenöffnung wie
oben geschildert nicht im gesamten Stadtgebiet erlaubt, siehe beigefügte Pläne (Anlagen
3 und 4).
Somit
ist der in Punkt 1 geforderte Zusammenhang für die Ladenöffnung mit den
Veranstaltungen gegeben.
Außerdem
dienen diese öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen der Stärkung des
Einzelhandels insbesondere gegenüber dem Onlinehandel, und die
Handlungsempfehlungen im Einzelhandelsgutachten der Stadt Schwelm aus 2018
sehen eine Fortführung dementsprechend ausdrücklich vor. Der Einzelhandel ist
darauf angewiesen den Kunden besondere Einkaufserlebnisse zu vermitteln, da er
nicht über den Preis konkurrieren kann.
Im
Hinblick auf die aktuell diskutierte Problematik steigender Leerstände in der
Innenstadt stellt die hier ausgeführte Sonntagsöffnung eine bereits bewährte
Methode der Lenkung von Besucherströmen und der Aufwertung des betroffenen
Bereiches dar. Zusätzliche Maßnahmen werden in Ergänzung hierzu in der
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes entwickelt.
Kaum ein
anderes Ereignis ist gleichermaßen geeignet, den vielen Besuchern die
Attraktivität der Stadt zu präsentieren. Sowohl für die Trödelmärkte als auch
für den Weihnachtsmarkt ist Schwelm überregional bekannt.
Nicht
zuletzt ist die Tatsache zu würdigen, dass die WGS mit Ihrem Antrag für drei
Sonntage weit unterhalb der möglichen acht Sonntage bleibt. Hier ist zu
erkennen, dass auch auf die Beschäftigten des Einzelhandels Rücksicht genommen
wird.
Die
Antragstellerin WGS beantragt den ersten Verkaufssonntag für den 22.05.2022 im
Zusammenhang mit dem 89. Trödelmarkt. Um das formelle Bekanntmachungsverfahren
bis zu diesem Zeitpunkt abschließen zu können, muss der Hauptausschuss in
seiner Sitzung am 05.05.2022 eine Entscheidung treffen; die Sitzung des Rates
am 19.05.2022 findet zu spät statt.
Beschlussvorschlag für den
Hauptausschuss:
Die
anliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von drei
verkaufsoffenen Sonntagen 2022“ wird beschlossen.
Diese
Entscheidung ergeht als Eilentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW und
ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Beschlussvorschlag für den
Rat:
Die
anliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von drei
verkaufsoffenen Sonntagen 2022“ wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
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Der Bürgermeister gez. Langhard |