Betreff
Freigabe von drei verkaufsoffenen Sonntagen 2022 (Genehmigung einer) Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
Vorlage
084/2022
Aktenzeichen
212 Wie
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 18.03.2022 (Anlage 1) beantragte die Werbegemeinschaft Schwelm e. V. (WGS) die Freigabe von drei Verkaufssonntagen für das Jahr 2022.

 

Freigegeben werden sollen die Sonntage 22.05.2022 und 09.10.2022 in Verbindung mit den dann stattfindenden Trödelmärkten, sowie der 11.12.2022 in Verbindung mit dem 3. Advent und dem dann stattfindenden Weihnachtsmarkt.

 

In ihrem Antrag begründet die WGS ausführlich das Interesse an der Öffnung der Verkaufsstellen aus Anlass der zeitgleich stattfindenden Traditionsveranstaltungen.

 

Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden im öffentlichen Interesse jährlich acht Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung (Anlage 2) freigeben. Die Verkaufsstellen dürfen ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein und auf die Zeit des Hauptgottesdienstes ist Rücksicht zu nehmen.

 

 

Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung

 

1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,

2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dient,

3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,

4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder

5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne von Punkt 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt.

 

Mit Beschluss vom 10.12.2021 hat das Oberverwaltungsgericht Arnsberg aufgrund einer Klage von Verdi bestätigt, dass die in der Vergangenheit genutzten Parkflächen im Bereich Talstraße für den Weihnachtsmarkt zu weit entfernt sind, um in diesem Bereich eine Verkaufsöffnung zu begründen. Da die Trödelmärkte noch ein Stück weiter entfernt sind und zurzeit nicht mit einer so großen Besucherzahl wie vor der Corona-Pandemie gerechnet wird, kommen diese Parkflächen und die entsprechende Verkaufsöffnung aktuell auch hierfür nicht in Betracht.

 

Die Ladenöffnung für den Weihnachtsmarktsonntag wird daher auf den absoluten Innenstadtbereich beschränkt, also nach Norden hin bis zum Bahnhof und nach Osten hin bis ans Ende der Fußgängerzone.

Für die Trödelmärkte soll der Öffnungsbereich nach Norden hin ebenfalls am Bahnhof enden, nach Osten hin wegen der Größe und Lage aber bis zum Möllenkotten reichen.

 

Im Hinblick auf die mit der Freigabe verbundenen Eingriffe in den Arbeitnehmerschutz und in die verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe wurden die Interessenverbände um Stellungnahme zu den Vorhaben gebeten.

 

Die Stellungnahme der Katholischen Kirche (St. Marien in Schwelm) liegt vor und ist der Vorlage beigefügt (Anlage 5). Die Katholische Kirche hat keine Einwände gegen die Sonntagsöffnung.

 

Eine Stellungnahme der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen ist nicht eingegangen. Von dort wurde die Sonntagsöffnung bisher regelmäßig befürwortet.

 

Die Stellungnahmen der Evangelischen Kirchengemeinde Schwelm und der Gewerkschaft VER.DI liegen ebenfalls vor (Anlagen 6 und 7). Letztere lehnen die beantragten Öffnungszeiten ab. Die Evangelische Kirchengemeinde beruft sich hierbei auf einen Grundsatzbeschluss des Presbyteriums.

VER.DI lehnt verkaufsoffene Sonntage ebenfalls aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab und beruft sich auf einige einschlägige Gerichtsurteile. Von VER.DI wird die Auffassung vertreten, dass der aktuell jeweils vorgesehene Öffnungsbereich trotz Wegfalls der Flächen jenseits des Bahnhofs immer noch zu groß sei im Verhältnis zu den geplanten Veranstaltungen und dass die erforderliche prägende Wirkung der Veranstaltungsflächen nicht ausreichend gegeben sei.

 

Außerdem bemängelt VER.DI die oberflächlich gehaltene Angabe von Besucherzahlen und deren unklares Zustandekommen.

Aus Sicht der Stadt Schwelm gestaltet sich die Schätzung der Besucherzahlen aufgrund der (Nach-)Pandemie-Situation nachvollziehbar schwierig. Jegliche Erfahrungswerte haben ihre Aussagekraft mehr oder weniger verloren. Selbst wenn die WGS z.B. eine Strichliste über die Besucher in Vorjahren vorgelegt hätte, könnten daraus kaum Rückschlüsse gezogen werden. Es gibt große Anteile der Bevölkerung mit „Nachholbedarf“, doch es kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Menschen die Öffentlichkeit aus Sorge vor Ansteckung weiterhin meiden werden.

 

 

Die Verwaltung schlägt im Ergebnis vor, die drei beantragten Verkaufssonntage freizugeben, da aus mindestens drei Gründen ein öffentliches Interesse daran besteht.

 

Die Trödelmärkte haben schon zu früheren Zeiten, bevor die Geschäfte sonntags geöffnet wurden, immense Besucherströme ausgelöst. Aktuell wird die zu erwartende Besucherzahl von der WGS auf 15.000 bis 20.000 beziffert. Auch der Weihnachtsmarkt erfreut sich seit Jahren wachsender Beliebtheit und lockt ebenfalls stets einige Tausend Besucher an (geschätzt ca. 8.000). Die Öffnung der Verkaufsstellen stellt lediglich ein zusätzliches Angebot dar.

Um die gesetzliche Vorgabe der räumlichen Nähe einzuhalten, wird die Ladenöffnung wie oben geschildert nicht im gesamten Stadtgebiet erlaubt, siehe beigefügte Pläne (Anlagen 3 und 4).

 

Somit ist der in Punkt 1 geforderte Zusammenhang für die Ladenöffnung mit den Veranstaltungen gegeben.

 

Außerdem dienen diese öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen der Stärkung des Einzelhandels insbesondere gegenüber dem Onlinehandel, und die Handlungsempfehlungen im Einzelhandelsgutachten der Stadt Schwelm aus 2018 sehen eine Fortführung dementsprechend ausdrücklich vor. Der Einzelhandel ist darauf angewiesen den Kunden besondere Einkaufserlebnisse zu vermitteln, da er nicht über den Preis konkurrieren kann.

 

Im Hinblick auf die aktuell diskutierte Problematik steigender Leerstände in der Innenstadt stellt die hier ausgeführte Sonntagsöffnung eine bereits bewährte Methode der Lenkung von Besucherströmen und der Aufwertung des betroffenen Bereiches dar. Zusätzliche Maßnahmen werden in Ergänzung hierzu in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes entwickelt.

 

Kaum ein anderes Ereignis ist gleichermaßen geeignet, den vielen Besuchern die Attraktivität der Stadt zu präsentieren. Sowohl für die Trödelmärkte als auch für den Weihnachtsmarkt ist Schwelm überregional bekannt.

 

Nicht zuletzt ist die Tatsache zu würdigen, dass die WGS mit Ihrem Antrag für drei Sonntage weit unterhalb der möglichen acht Sonntage bleibt. Hier ist zu erkennen, dass auch auf die Beschäftigten des Einzelhandels Rücksicht genommen wird.

 

Die Antragstellerin WGS beantragt den ersten Verkaufssonntag für den 22.05.2022 im Zusammenhang mit dem 89. Trödelmarkt. Um das formelle Bekanntmachungsverfahren bis zu diesem Zeitpunkt abschließen zu können, muss der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 05.05.2022 eine Entscheidung treffen; die Sitzung des Rates am 19.05.2022 findet zu spät statt.

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

Die anliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von drei verkaufsoffenen Sonntagen 2022“ wird beschlossen.

Diese Entscheidung ergeht als Eilentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die anliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von drei verkaufsoffenen Sonntagen 2022“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard