Sachverhalt:
Auf die Vorlage der
Verwaltung Nr. 061/2021 über den Beitritt der Stadt Schwelm in die NRW.URBAN
Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN) und Erwerb eines entsprechenden
Gesellschafteranteils wird verwiesen. In der Vorlage sind die Gründe und die
Vorteile eines Beitritts und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten
ausführlich beschrieben. Der Rat der Stadt Schwelm hat dem Beitritt in seiner
Sitzung dann am 29.04.2021 zugestimmt.
In der Vorlage wird
u. a. auch dargestellt, dass die NRW.URBAN als eine 100-prozentige Tochter des
Landes Nordrhein-Westfalen interessierten Kommunen als
„Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite steht und sie im Wege der
Inhouse-Vergabe unkompliziert mit Dienstleistungen beauftragt werden kann. Auf
Synergieeffekte und das gesamte Dienstleistungsangebot von NRW.URBAN kann dabei
zugegriffen werden.
Weiterhin wird
ausgeführt, dass nach Streichung des Gewerbegebietes Linderhausen mit 20 ha aus
der Regionalplanung des RVR die Stadt nur noch einen Anspruch auf 18 ha Gewerbe-Reserveflächen
hat und diese nunmehr im Stadtgebiet neu zu verorten sind. Dazu ist eine
Untersuchung des gesamten Stadtgebietes erforderlich. NRW.URBAN hat dazu ein
Angebot zur Potentialflächen-Untersuchung zu Gewerbestandorten in Schwelm über
64.221,19 € vorgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, einen diesbezüglichen
Auftrag zu vergeben.
Haushaltsmittel sind
für den Haushaltsplan 2022 nicht eingeplant worden. Deshalb müssen
Haushaltsmittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung dieser
außerplanmäßigen Ausgabe soll über Mehrerträge bei der Haushaltsstelle
10.01.01.431100 „Baugebühren“ sichergestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
09.01.01 „Stadtentwicklungskonzepte“ werden im laufenden Haushaltsjahr
außerplanmäßige Haushaltsmittel bei der neu eingerichteten Haushaltsstelle
09.01.01.543160 „Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten“ in Höhe von
65.000 € für die Erstellung eines Gutachtens zu Gewerbeflächen in Schwelm durch
NRW.URBAN bereitgestellt. Die Deckung wird im laufenden Haushaltsjahr durch zu
erwartende Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 10.01.01.431100 „Baugebühren“
sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
65.000 € für die Erstellung eines Gutachtens zu Gewerbeflächen in Schwelm durch NRW.URBAN
Produkt Nr. 09.01.01.543160 |
Bezeichnung
Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 2022 |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
Die Deckung dieser
außerplanmäßigen Ausgabe soll über Mehrerträge bei der Haushaltsstelle
10.01.01.431100 „Baugebühren“ sichergestellt werden.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |