Betreff
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Westfalendamm"
Vorlage
018/2008
Aktenzeichen
FB 5/N.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat am 25.10.2007 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Westfalendamm“ gefasst (SV 142/2007). Das Verfahren kann jedoch nicht in der beschlossenen Weise weiterverfolgt werden.

Entgegen der ersten nach der Änderung des BauGB 2007 vielfach entwickelten Rechtsauffassung sind bei Änderungen von Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB Flächenschwellenwerte anders zu interpretieren. Neue Gesetzeskommentierungen vertreten die Ansicht, dass die Schwelle von max. 20.000 qm zulässiger Grundfläche zur Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens auf den gesamten zu ändernden Bebauungsplan und nicht nur auf den zu ändernden Teilbereich bezogen werden muss.

 

Dies betrifft auch dieses Änderungsverfahren. Während im zu ändernde Teilbereich deutlich weniger als 20.000 qm zulässige Grundfläche festgesetzt werden sollten (etwa 800qm), setzt der Bebauungsplan Nr. 11 insgesamt eine zulässige Grundfläche von ca. 23.000 qm fest. Ein Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren ohne Vorprüfung des Einzelfalls nach §13a (1) S.2 Nr.1 BauGB, wie es der Aufstellungsbeschluss vom 25.10.2007 vorsieht, wäre somit aller Voraussicht nach rechtswidrig.

 

Weiteres Verfahren

Um das Verfahren ohne zeitliche Verzögerungen aber rechtssicher weiterzuführen, schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor:

Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Westfalendamm“ (diese SV)

Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan Nr. 79 „Zamenhofweg“ (ebenfalls im beschleunigten Verfahren) mit dem Geltungsbereich des bisherigen Änderungsbereichs bei gleichzeitigem Beschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. §3 (1) BauGB und §4 (1) BauGB (siehe SV 019/2008).

 

Für einen solchen neuen eigenständigen Bebauungsplan werden die Schwellenwerte deutlich unterschritten. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens mit den bekannten Vorzügen ist möglich.

Im räumlichen Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans würde der Bebauungsplan Nr. 11 „Westfalendamm“ ersetzt. Dabei muss der Bebauungsplan Nr. 11 „Westfalendamm nicht aufgehoben oder geändert werden, denn es gilt die jeweils jüngere Norm.

Da gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss der Beschluss zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gefasst werden kann und somit der in der Zwischenzeit erarbeitete Vorentwurf nahezu unverändert weiterverwendet werden kann, kommt es zu keiner zeitlichen Verzögerung und nur geringem Mehraufwand.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Westfalendamm“ des Rates der Stadt Schwelm vom 25.10.2007 wird aufgehoben.