Sachverhalt:
Die 3.
Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2022 wird als Anlage 1 zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
Sie wurde am
15.02.2022 aufgestellt und bestätigt.
Die 3.
Änderungsliste weist für das Jahr 2022 einen Fehlbedarf im Ergebnisplan in Höhe von -516.902 € aus.
Dieser Fehlbedarf kann in voller Höhe durch die Ausgleichsrücklage gedeckt
werden, der Haushalt gilt damit formal nach § 75 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als ausgeglichen. Die Ausgleichsrücklage
beträgt rund 5,3 Millionen €. Die tatsächliche Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage wird sich erst im Jahresabschluss 2022 ergeben.
Schwerpunktmäßig enthält die Änderungsliste
folgende Veränderungen:
Ansatzerhöhung bei der Bauunterhaltung durch überarbeitete Maßnahmenplanung
für das Jahr 2022 .
Inanspruchnahme von Rückstellungen im Bereich der Bauunterhaltung für die
Jahre 2022 ff.
Rücknahme der Kostenreduzierung für die Integrationshelfer gemäß
JHA-Beschluss vom 14.02.2022
Diverse Hochbauinvestitionen im Bereich des zentralen Gebäudemanagements
Verschiedene kleinere
Änderungsmeldungen der Fachbereiche
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Mollenkott
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