Sachverhalt:
Am 18.01.2022 haben
sich der Schulausschussvorsitzende, die stellvertretenden
Schulausschussvorsitzenden, Verwaltung und Elternvertreterinnen zum Thema
L?ften zusammengesetzt. Die Elternvertretungen berichteten ?ber die Sorgen der
Eltern,? die Kinder den ganzen Tag bei
ge?ffneten Fenstern in den Klassen sitzen zu lassen.
In diesem Gespr?ch
wurde Einigkeit ?ber folgende Punkte erzielt:
- L?ftungsanlagen entbinden die Lehrerinnen und Lehrer nicht, zu
l?ften
Gem. Stellungnahme des Gesundheitsamtes hat zum Schutz vor infekti?sen Partikeln pro Stunde ein dreifacher Luftwechsel zu erfolgen. Das bedeutet, dass die Raumluft 3 x in der Stunde gegen Frischluft ausgetauscht wird. Dies wird dadurch erreicht, dass w?hrend des Unterrichts alle 20 Minuten mit weit ge?ffneten Fenstern gel?ftet wird. Bei kalten Au?entemperaturen reicht ein L?ften von 3-5 Minuten aus. An warmen Tagen muss l?nger gel?ftet werden, ca. 10-20 Minuten. Gem. Corona-Betreuungs-Verordnung kann das Vorhandensein einer L?ftungsanlage bei der Bemessung der L?ftungsintervalle ber?cksichtigt werden. Einen v?lligen Verzicht der L?ftungsintervalle schlie?t die Verordnung jedoch aus. Ein st?ndiges L?ften w?hrend der Unterrichtzeit, so dass die Kinder die ganze Zeit in der K?lte sitzen, war nie notwendig.
- Die Klassen sind nach den o.g. Regeln zu l?ften
- Die Schulleitungen sind verantwortlich, die L?ftungsvorgaben
einzuhalten und entsprechend zu kommunizieren.
- Die F?rderbedingungen haben sich nicht ge?ndert.
Die Kategorien, die vom Umweltbundesamt nach L?ftungsm?glichkeiten festgelegt wurden, sind weiterhin Grundlage der F?rderrichtlinien des Bundes und des Landes.
Kategorie 1: R?ume mit guter L?ftungsm?glichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu ?ffnen)
Kategorie 2: R?ume mit eingeschr?nkter L?ftungsm?glichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. L?ftungsklappen mit minimalen Querschnitt)
Kategorie 3: Nicht zu bel?ftende R?ume
Gef?rdert werden mittlerweile auch mobile Luftfilteranlagen f?r R?ume der Kategorie. 2. Die Antragsfrist hat sich auf den 10.03.2022 verl?ngert.
- Es gibt in den Schwelmer Schulen keine R?ume, die der Kategorie 2
in den F?rderrichtlinien entsprechen.
R?ume der Kategorie 2 wurden in den Schwelmer Schulen bereits ver?ndert und f?r R?ume der Kategorie 3 wurden bzw. werden Luftfilterger?te beschafft.
Trotz der Tatsache,
dass keine R?ume der Kategorie 2 in Schwemer Schulen bestehen, erkl?rt sich die
Stadt Schwelm bereit, jeder Schule entsprechend der heutigen Beratung mobile
L?ftungsger?te auf freiwilliger Basis zur Verf?gung stellen, soweit damit
konkrete Problemstellungen im Hinblick auf besondere Raumsituationen,
Klausurphasen etc. verbessert werden k?nnen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Schwelm
stellt insgesamt? 32.000,00 ?? zur Verf?gung, um die Schulen entsprechend
der heutigen Beratung mit mobilen Luftfilterger?ten auszustatten.
Finanzielle Auswirkungen:
In die 2. ?nderungsliste wurden verwaltungsseitig zun?chst 32.000? bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0001.783100 (Erwerb von Verm?gensgenst?nden ?ber 800 ?) eingestellt.
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Der B?rgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |
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