Betreff
Lüften in Schulen
Vorlage
034/2022
Aktenzeichen
FB 4.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 18.01.2022 haben sich der Schulausschussvorsitzende, die stellvertretenden Schulausschussvorsitzenden, Verwaltung und Elternvertreterinnen zum Thema Lüften zusammengesetzt. Die Elternvertretungen berichteten über die Sorgen der Eltern,  die Kinder den ganzen Tag bei geöffneten Fenstern in den Klassen sitzen zu lassen.

In diesem Gespräch wurde Einigkeit über folgende Punkte erzielt:

 

  1. Lüftungsanlagen entbinden die Lehrerinnen und Lehrer nicht, zu lüften
    Gem. Stellungnahme des Gesundheitsamtes hat zum Schutz vor infektiösen Partikeln pro Stunde ein dreifacher Luftwechsel zu erfolgen. Das bedeutet, dass die Raumluft 3 x in der Stunde gegen Frischluft ausgetauscht wird. Dies wird dadurch erreicht, dass während des Unterrichts alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern gelüftet wird. Bei kalten Außentemperaturen reicht ein Lüften von 3-5 Minuten aus. An warmen Tagen muss länger gelüftet werden, ca. 10-20 Minuten. Gem. Corona-Betreuungs-Verordnung kann das Vorhandensein einer Lüftungsanlage bei der Bemessung der Lüftungsintervalle berücksichtigt werden. Einen völligen Verzicht der Lüftungsintervalle schließt die Verordnung jedoch aus. Ein ständiges Lüften während der Unterrichtzeit, so dass die Kinder die ganze Zeit in der Kälte sitzen, war nie notwendig.

  2. Die Klassen sind nach den o.g. Regeln zu lüften

  3. Die Schulleitungen sind verantwortlich, die Lüftungsvorgaben einzuhalten und entsprechend zu kommunizieren.

  4. Die Förderbedingungen haben sich nicht geändert.
    Die Kategorien, die vom Umweltbundesamt nach Lüftungsmöglichkeiten festgelegt wurden, sind weiterhin Grundlage der Förderrichtlinien des Bundes und des Landes.
    Kategorie 1: Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen)
    Kategorie 2: Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalen Querschnitt)
    Kategorie 3: Nicht zu belüftende Räume
    Gefördert werden mittlerweile auch mobile Luftfilteranlagen für Räume der Kategorie. 2. Die Antragsfrist hat sich auf den 10.03.2022 verlängert.

  5. Es gibt in den Schwelmer Schulen keine Räume, die der Kategorie 2 in den Förderrichtlinien entsprechen.
    Räume der Kategorie 2 wurden in den Schwelmer Schulen bereits verändert und für Räume der Kategorie 3 wurden bzw. werden Luftfiltergeräte beschafft.

 

Trotz der Tatsache, dass keine Räume der Kategorie 2 in Schwemer Schulen bestehen, erklärt sich die Stadt Schwelm bereit, jeder Schule entsprechend der heutigen Beratung mobile Lüftungsgeräte auf freiwilliger Basis zur Verfügung stellen, soweit damit konkrete Problemstellungen im Hinblick auf besondere Raumsituationen, Klausurphasen etc. verbessert werden können.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Schwelm stellt insgesamt  32.000,00 €  zur Verfügung, um die Schulen entsprechend der heutigen Beratung mit mobilen Luftfiltergeräten auszustatten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

In die 2. Änderungsliste wurden verwaltungsseitig zunächst 32.000€ bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0001.783100 (Erwerb von Vermögensgenständen über 800 €) eingestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg