Betreff
Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für den Schulausschuss
Vorlage
021/2022
Aktenzeichen
FB 4.3 Pa
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat der Schulausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse Schriftführer*innen zu bestellen bzw. abzuberufen.

 

Aufgrund organisatorischer Veränderungen schlägt die Verwaltung vor, Frau Weidenbach zur Schriftführerin für den Schulausschuss zu bestellen.  

 

 


Beschlussvorschlag:

Frau Petra Weidenbach wird zur Schriftführerin für den Schulausschuss bestellt.

 


 

 

Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Schweinsberg