Sachverhalt:
1. Ergänzungen/Erläuterungen zu den
Beschlüssen 1-5
In der jetzigen Phase und der allgemeinen
Diskussion um neue Mobilität in unserer Gesellschaft soll es vermieden werden,
der Investorin abschließende Vorgaben über Art und Umfang der Entwicklung zu
machen. Als Beispiel sei hier nur die Diskussion bezüglich der Elektromobilität
oder Nutzung von Wasserstoff für Kraftfahrzeuge erwähnt.
Die Investorin ist jedoch zu verpflichten
neben der Möglichkeit zum Laden von Elektro Kfz, auch Raum zu schaffen für das
Abstellen und Laden von Elektrofahrrädern. Auch soll angestrebt werden, dass
moderne und zukunftsweisende „Carsharing“ Konzepte berücksichtigt werden
können. Darüber hinaus soll auch die Möglichkeit erhalten bleiben, auf den
entsprechenden Flächen Stellplätze für sogenannte „on-demand-Verkehre“
vorzuhalten. Dies natürlich so lange bis geklärt ist, ob unter
vergaberechtlichen Aspekten ein derartiges Konzept umgesetzt werden kann.
Die zurzeit im Bahnhofsumfeld befindlichen
„kiss and ride“ Plätze sollen grundsätzlich dauerhaft abgesichert sein. Wobei
der konkrete Standort sich aus der sonstigen Entwicklung ergeben muss.
Wie in der Anlage 1 (gelb) dargestellt ist
auch vertraglich ein Wegerecht für die Allgemeinheit zu fixieren. Die genaue
Verortung orientiert sich an der Entwicklung der Fläche.
Bezüglich des Beschlusspunktes 5 strebt die
Verwaltung an, dass auf der Verkehrsfläche zwischen dem Bahnhof und den
Parkplatz am Hallenbad ein Verkehrskonzept entwickelt wird, dass ein
gedeihliches Nebeneinander von öffentlichen Personennahverkehr,
Individualverkehr, Radfahrern und Fußgängern ermöglicht. Die konkrete
Ausgestaltung dieser Fläche soll durch die Verkehrsplaner mit dem AUS und der
Investorin erarbeitet werden und ggfs. z. B. um die Fläche vor dem Finanzamt
ergänzt werden.
2. Historie der Entwicklung des Bahnhofs in
Schwelm
Das zentrale Eingangstor der Stadt Schwelm,
welches unstrittig das Bahnhofsempfangsgebäude ist, befindet sich in einem
unbefriedigenden Zustand. Dieser Zustand erstreckt sich nun schon annähernd
über 15 Jahre hinweg.
Mit dem Bau des Zentralen Omnibusbahnhofes
wurde ein erster nachhaltiger Schritt zu einem attraktiveren Bahnhofsumfeld
gemacht. Gleichzeitig wurde hier bereits ein erster Schritt in Richtung
Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs getan.
Mit dem Verkauf des Bahnhofsempfangsgebäudes
ging die Erwartung einher, dass damit der nächste wichtige Schritt zur
Gestaltung dieser zentralen Einrichtung getan würde. Aus den hinlänglich
bekannten Gründen hat sich diese Entwicklung bedauerlicherweise nicht
realisiert. Damit hat sich nicht nur das Gebäude als solches letztendlich zu
einem Schandfleck entwickelt, sondern auch die Entwicklung im Umfeld hin zu
einem modernen Mobilitätsknoten wurde nicht vorangetrieben.
Die Verwaltung hat über Jahre den AUS
kontinuierlich über die Entwicklung informiert. Der AUS hat die Verwaltung
nachdrücklich gebeten „alle Hebel in Bewegung zu setzen“, um eine positive
Entwicklung auf den Weg zu bringen.
Seit nunmehr vier Jahren ist die neue Eigentümerin
bemüht diesen Missstand zu beheben. Seit dem Spätsommer des Jahres 2021
befinden sich nun das eigentliche Gebäude und der Vorplatz im Besitz der neuen
Eigentümerin. Ziel der Eigentümerin ist es immer gewesen neben den bereits
feststehenden Parkplatzflächen (dies ergibt sich aus Verträgen DB/Stadt)
gegenüber dem Finanzamt auch weitere Flächen im Bahnhofsumfeld zu erwerben. Auf
diesen Flächen plant die neue Eigentümerin ein breit angelegtes Spektrum zur
Attraktivitätssteigerung des Umfeldes in Richtung eines nachhaltigen, modernen
und auf die Zukunft ausgerichteten Mobilitätsknotens.
So soll neben der Möglichkeit
Elektrofahrzeuge aufzuladen auch die Möglichkeit entstehen, Fahrräder und hier
auch Elektrofahrräder sicher abzustellen bzw. diese auch während der
Abwesenheit warten und laden zu können. Auch Verkehre „on demand“ sollen zum
Portfolio gehören
Darüber hinaus soll ein innovatives
Fahrzeugvermiet-Geschäft angeboten werden, welches den Übergang von der Bahn
auf die Straße sinnvoll ergänzt. Es ist konkret nach Angabe der Eigentümerin
geplant eine Vermietstation für Selbstfahrervermietfahrzeuge oder eine
automatisierte Fahrzeugvermietung mittels einer App (Car-Sharing, siehe Projekt
Hegelstraße mit EN-Wohnen) zu etablieren.
Auch sollen die sog. Laternenparker die
Möglichkeit erhalten, ihre E-Fahrzeuge nach vorheriger Reservierung im
Bahnhofsumfeld laden zu können.
Darüber hinaus wird eine enge Kooperation mit
der VER angestrebt, um die Verkehre zu bündeln und zu optimieren.
All diese Punkte sind nach Auffassung der
Verwaltung geeignet den Bahnhof Schwelm als ein Alleinstellungsmerkmal unserer
Stadt zu stärken. Ferner entsprechen sie auch der im AUS geäußerten
Zielsetzung.
Wie bereits in Jugendhilfeausschuss im August
2021 dargestellt (vgl. Anlage 2), behindert die angedachte Stellplatzfläche
hinter dem Zentralen Omnibusbahnhof –ZOB- nicht die Entwicklung dieser
Freifläche und behindert keinesfalls den Jugendsportpark. Die Flächen sind
aufeinander abgestimmt. Daher hat der JHA entsprechend über die Planungen zum
Jugendsportpark unter Berücksichtigung der Flächenaufteilung zugestimmt.
Durch die Möglichkeit der Einrichtung
qualifizierter Stellplätze entlang der Märkischen Straße wird es auch möglich
sein Fußgänger in Richtung eines möglicherweise noch zu errichtenden Parkhauses
zwischen der AOK und dem heutigen Hallenbad auf einer kombinierten
Verkehrsfläche (vgl. Anlage 1) zu führen. Die derzeit vorhandenen Fußwege
bedürfen einer dringenden Erneuerung. Aufgrund der Frequenz auf der
Fahrbahnseite zur Bahnlinie erscheint eine Erneuerung dieses Fußweges nicht
zielführend.
Die derzeitigen Planungen der neuen
Eigentümerin behindern keinesfalls die Überlegungen im Rahmen des „integrierten
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“, sondern unterstützen dieses. Insbesondere
wird der Mobilitätsknoten durch die noch weiter zu entwickelnden „Produkte“ für
Radfahrer insgesamt die Ziele des ISEK unterstützen.
3. Fazit
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Rat und Verwaltung sich darüber im Klaren sind, dass hier bedeutende öffentliche Flächen veräußert werden. Vor dem Hintergrund, dass dadurch zukunftsfähige Mobilitätskonzepte auf dem Weg zur Verkehrswende erst möglich werden, ist der Verkauf mehr als gerechtfertigt. Da es sich bei dem Investor um einen Unternehmer mit Schwelmer Wurzeln handelt, der bereits jetzt erhebliche Mittel in das Projekt investiert hat und zudem vertragliche Regelungen zur Absicherung des Verkaufs vereinbart werden, erscheint die Umsetzung des Projektes für die Stadt Schwelm mit großen Vorteilen verbunden zu sein.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Schwelm begrüßt die
Entwicklung des Bereichs um den Busbahnhof und den Bahnhof durch einen privaten
Investor hin zu einem modernen und zukunftsweisenden Mobilitätsknoten
ausdrücklich.
2. Die in der Anlage 1 dargestellten Flächen
werden an die Eigentümerin des Bahnhofs-Empfangsgebäudes zur Umsetzung des
Konzepts „Mobilitätsknoten Bahnhof Schwelm“ veräußert.
3. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen
des Kaufvertrages sicherzustellen, dass die Flächen ausschließlich für die
Entwicklung des Mobilitätsknotens „Bahnhof Schwelm“ nach Maßgabe der im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen
genutzt werden dürfen.
4. Sofern die Umsetzung nicht in einer
angemessenen Frist erfolgt, ist eine Rückabwicklung vertraglich zu fixieren.
Bis zur Umsetzung soll insbesondere der „Park“ der Allgemeinheit zugänglich
bleiben.
5. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen
der Gesamtentwicklung des erweiterten Bahnhofsumfelds ein Verkehrskonzept unter
Berücksichtigung des in Erarbeitung befindlichen Mobilitätskonzeptes zu
erstellen, welches entlang der Märkischen Straße ein gedeihliches Nebeneinander
der verschiedenen Verkehrsteilnehmer sichert.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
|
Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |