Sachverhalt:
Diese Vorlage ersetzt die
Vorlage 271/2021
Aus der Beratung der Vorlage im
HA/LA hat die Verwaltung ganz konkret, aber auch zwischen den Zeilen den
politischen Willen herausgehört, die Entwicklung der Flächen hin zu einem
Mobilitätsknoten durch den Investor nach Kräften zu unterstützen.
Es wurde zudem deutlich, dass
die große Mehrheit der Fraktionen die Entwicklung der Flächen gerade vor dem
Hintergrund der laufenden Erarbeitung des Stellplatz- und Mobilitätskonzeptes
als gemeinsames Konzept von Stadt und Investor versteht. Nach Auffassung der
Verwaltung sollte dieser Aspekt noch deutlicher, über die Änderung des
Beschlusses, herausgestellt werden.
Vor dem Hintergrund schlägt die
Verwaltung vor, die Ziffer 4. des Beschlussvorschlags in diese Richtung weiter
zu fassen.1.
Bisheriger Vorlagentext
- Ergänzungen/Erläuterungen zu den
Beschlüssen 1-5
In der jetzigen Phase und der allgemeinen Diskussion um neue Mobilität in
unserer Gesellschaft soll es vermieden werden, der Investorin abschließende Vorgaben
über Art und Umfang der Entwicklung zu machen. Als Beispiel sei hier nur die
Diskussion bezüglich der Elektromobilität oder Nutzung von Wasserstoff für
Kraftfahrzeuge erwähnt.
Die Investorin ist jedoch zu verpflichten neben der Möglichkeit zum Laden
von Elektro Kfz, auch Raum zu schaffen für das Abstellen und Laden von
Elektrofahrrädern. Auch soll angestrebt werden, dass moderne und
zukunftsweisende „Carsharing“ Konzepte berücksichtigt werden können. Darüber
hinaus soll auch die Möglichkeit erhalten bleiben, auf den entsprechenden
Flächen Stellplätze für sogenannte „on-demand-Verkehre“ vorzuhalten. Dies
natürlich so lange bis geklärt ist, ob unter vergaberechtlichen Aspekten ein
derartiges Konzept umgesetzt werden kann.
Die zurzeit im Bahnhofsumfeld befindlichen „kiss and ride“ Plätze sollen
grundsätzlich dauerhaft abgesichert sein. Wobei der konkrete Standort sich aus
der sonstigen Entwicklung ergeben muss.
Wie in der Anlage 1 (gelb) dargestellt ist auch vertraglich ein Wegerecht
für die Allgemeinheit zu fixieren. Die genaue Verortung orientiert sich an der
Entwicklung der Fläche.
Bezüglich des Beschlusspunktes 5 strebt die Verwaltung an, dass auf der
Verkehrsfläche zwischen dem Bahnhof und den Parkplatz am Hallenbad ein
Verkehrskonzept entwickelt wird, dass ein gedeihliches Nebeneinander von
öffentlichen Personennahverkehr, Individualverkehr, Radfahrern und Fußgängern
ermöglicht. Die konkrete Ausgestaltung dieser Fläche soll durch die
Verkehrsplaner mit dem AUS und der Investorin erarbeitet werden und ggfs. z. B.
um die Fläche vor dem Finanzamt ergänzt werden.
2. Historie der Entwicklung des Bahnhofs in Schwelm
Das zentrale Eingangstor der Stadt Schwelm, welches unstrittig das
Bahnhofsempfangsgebäude ist, befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand.
Dieser Zustand erstreckt sich nun schon annähernd über 15 Jahre hinweg.
Mit dem Bau des Zentralen Omnibusbahnhofes wurde ein erster nachhaltiger
Schritt zu einem attraktiveren Bahnhofsumfeld gemacht. Gleichzeitig wurde hier
bereits ein erster Schritt in Richtung Stärkung des öffentlichen
Personennahverkehrs getan.
Mit dem Verkauf des Bahnhofsempfangsgebäudes ging die Erwartung einher,
dass damit der nächste wichtige Schritt zur Gestaltung dieser zentralen
Einrichtung getan würde. Aus den hinlänglich bekannten Gründen hat sich diese
Entwicklung bedauerlicherweise nicht realisiert. Damit hat sich nicht nur das
Gebäude als solches letztendlich zu einem Schandfleck entwickelt, sondern auch
die Entwicklung im Umfeld hin zu einem modernen Mobilitätsknoten wurde nicht
vorangetrieben.
Die Verwaltung hat über Jahre den AUS kontinuierlich über die Entwicklung
informiert. Der AUS hat die Verwaltung nachdrücklich gebeten „alle Hebel in
Bewegung zu setzen“, um eine positive Entwicklung auf den Weg zu bringen.
Seit nunmehr vier Jahren ist die neue Eigentümerin bemüht diesen
Missstand zu beheben. Seit dem Spätsommer des Jahres 2021 befinden sich nun das
eigentliche Gebäude und der Vorplatz im Besitz der neuen Eigentümerin. Ziel der
Eigentümerin ist es immer gewesen neben den bereits feststehenden
Parkplatzflächen (dies ergibt sich aus Verträgen DB/Stadt) gegenüber dem
Finanzamt auch weitere Flächen im Bahnhofsumfeld zu erwerben. Auf diesen
Flächen plant die neue Eigentümerin ein breit angelegtes Spektrum zur
Attraktivitätssteigerung des Umfeldes in Richtung eines nachhaltigen, modernen
und auf die Zukunft ausgerichteten Mobilitätsknotens.
So soll neben der Möglichkeit Elektrofahrzeuge aufzuladen auch die
Möglichkeit entstehen, Fahrräder und hier auch Elektrofahrräder sicher
abzustellen bzw. diese auch während der Abwesenheit warten und laden zu können.
Auch Verkehre „on demand“ sollen zum Portfolio gehören
Darüber hinaus soll ein innovatives Fahrzeugvermiet-Geschäft angeboten
werden, welches den Übergang von der Bahn auf die Straße sinnvoll ergänzt. Es
ist konkret nach Angabe der Eigentümerin geplant eine Vermietstation für
Selbstfahrervermietfahrzeuge oder eine automatisierte Fahrzeugvermietung
mittels einer App (Car-Sharing, siehe Projekt Hegelstraße mit EN-Wohnen) zu etablieren.
Auch sollen die sog. Laternenparker die Möglichkeit erhalten, ihre
E-Fahrzeuge nach vorheriger Reservierung im Bahnhofsumfeld laden zu können.
Darüber hinaus wird eine enge Kooperation mit der VER angestrebt, um die
Verkehre zu bündeln und zu optimieren.
All diese Punkte sind nach Auffassung der Verwaltung geeignet den Bahnhof
Schwelm als ein Alleinstellungsmerkmal unserer Stadt zu stärken. Ferner
entsprechen sie auch der im AUS geäußerten Zielsetzung.
Wie bereits in Jugendhilfeausschuss im August 2021 dargestellt (vgl.
Anlage 2), behindert die angedachte Stellplatzfläche hinter dem Zentralen
Omnibusbahnhof –ZOB- nicht die Entwicklung dieser Freifläche und behindert
keinesfalls den Jugendsportpark. Die Flächen sind aufeinander abgestimmt. Daher
hat der JHA entsprechend über die Planungen zum Jugendsportpark unter
Berücksichtigung der Flächenaufteilung zugestimmt.
Durch die Möglichkeit der Einrichtung qualifizierter Stellplätze entlang
der Märkischen Straße wird es auch möglich sein Fußgänger in Richtung eines
möglicherweise noch zu errichtenden Parkhauses zwischen der AOK und dem
heutigen Hallenbad auf einer kombinierten Verkehrsfläche (vgl. Anlage 1) zu
führen. Die derzeit vorhandenen Fußwege bedürfen einer dringenden Erneuerung.
Aufgrund der Frequenz auf der Fahrbahnseite zur Bahnlinie erscheint eine
Erneuerung dieses Fußweges nicht zielführend.
Die derzeitigen Planungen der neuen Eigentümerin behindern keinesfalls
die Überlegungen im Rahmen des „integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes“, sondern unterstützen dieses. Insbesondere wird der
Mobilitätsknoten durch die noch weiter zu entwickelnden „Produkte“ für
Radfahrer insgesamt die Ziele des ISEK unterstützen.
3. Fazit
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Rat und Verwaltung sich darüber im Klaren sind, dass hier bedeutende öffentliche Flächen veräußert werden. Vor dem Hintergrund, dass dadurch zukunftsfähige Mobilitätskonzepte auf dem Weg zur Verkehrswende erst möglich werden, ist der Verkauf mehr als gerechtfertigt. Da es sich bei dem Investor um einen Unternehmer mit Schwelmer Wurzeln handelt, der bereits jetzt erhebliche Mittel in das Projekt investiert hat und zudem vertragliche Regelungen zur Absicherung des Verkaufs vereinbart werden, erscheint die Umsetzung des Projektes für die Stadt Schwelm mit großen Vorteilen verbunden zu sein.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Schwelm begrüßt die Entwicklung des Bereichs um den
Busbahnhof und den Bahnhof durch einen privaten Investor hin zu einem modernen
und zukunftsweisenden Mobilitätsknoten ausdrücklich.
2. Die in der Anlage 1 dargestellten Flächen werden an die Eigentümerin
des Bahnhofs-Empfangsgebäudes zur Umsetzung des Konzepts „Mobilitätsknoten
Bahnhof Schwelm“ veräußert.
3. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen des Kaufvertrages
sicherzustellen, dass die Flächen ausschließlich für die Entwicklung des
Mobilitätsknotens „Bahnhof Schwelm“ nach Maßgabe der im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen
genutzt werden dürfen.
4. Als weitere
Geschäftsgrundlage streben beide Parteien eine zeitnahe Entwicklung und
Umsetzung des unter Ziff. 2. genannten gemeinsamen Konzeptes an und treffen die
hierfür erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen. Bis dahin soll
insbesondere der „Park“ der Allgemeinheit zugänglich bleiben.
5. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Gesamtentwicklung des
erweiterten Bahnhofsumfelds ein Verkehrskonzept unter Berücksichtigung des in
Erarbeitung befindlichen Mobilitätskonzeptes zu erstellen, welches entlang der
Märkischen Straße ein gedeihliches Nebeneinander der verschiedenen
Verkehrsteilnehmer sichert.