Sachverhalt:

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 271/2021

Aus der Beratung der Vorlage im HA/LA hat die Verwaltung ganz konkret, aber auch zwischen den Zeilen den politischen Willen herausgehört, die Entwicklung der Flächen hin zu einem Mobilitätsknoten durch den Investor nach Kräften zu unterstützen.

Es wurde zudem deutlich, dass die große Mehrheit der Fraktionen die Entwicklung der Flächen gerade vor dem Hintergrund der laufenden Erarbeitung des Stellplatz- und Mobilitätskonzeptes als gemeinsames Konzept von Stadt und Investor versteht. Nach Auffassung der Verwaltung sollte dieser Aspekt noch deutlicher, über die Änderung des Beschlusses, herausgestellt werden.

Vor dem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Ziffer 4. des Beschlussvorschlags in diese Richtung weiter zu fassen.1.

 

Bisheriger Vorlagentext

  1. Ergänzungen/Erläuterungen zu den Beschlüssen 1-5

In der jetzigen Phase und der allgemeinen Diskussion um neue Mobilität in unserer Gesellschaft soll es vermieden werden, der Investorin abschließende Vorgaben über Art und Umfang der Entwicklung zu machen. Als Beispiel sei hier nur die Diskussion bezüglich der Elektromobilität oder Nutzung von Wasserstoff für Kraftfahrzeuge erwähnt.

Die Investorin ist jedoch zu verpflichten neben der Möglichkeit zum Laden von Elektro Kfz, auch Raum zu schaffen für das Abstellen und Laden von Elektrofahrrädern. Auch soll angestrebt werden, dass moderne und zukunftsweisende „Carsharing“ Konzepte berücksichtigt werden können. Darüber hinaus soll auch die Möglichkeit erhalten bleiben, auf den entsprechenden Flächen Stellplätze für sogenannte „on-demand-Verkehre“ vorzuhalten. Dies natürlich so lange bis geklärt ist, ob unter vergaberechtlichen Aspekten ein derartiges Konzept umgesetzt werden kann.

Die zurzeit im Bahnhofsumfeld befindlichen „kiss and ride“ Plätze sollen grundsätzlich dauerhaft abgesichert sein. Wobei der konkrete Standort sich aus der sonstigen Entwicklung ergeben muss.

Wie in der Anlage 1 (gelb) dargestellt ist auch vertraglich ein Wegerecht für die Allgemeinheit zu fixieren. Die genaue Verortung orientiert sich an der Entwicklung der Fläche.

Bezüglich des Beschlusspunktes 5 strebt die Verwaltung an, dass auf der Verkehrsfläche zwischen dem Bahnhof und den Parkplatz am Hallenbad ein Verkehrskonzept entwickelt wird, dass ein gedeihliches Nebeneinander von öffentlichen Personennahverkehr, Individualverkehr, Radfahrern und Fußgängern ermöglicht. Die konkrete Ausgestaltung dieser Fläche soll durch die Verkehrsplaner mit dem AUS und der Investorin erarbeitet werden und ggfs. z. B. um die Fläche vor dem Finanzamt ergänzt werden.

 

2. Historie der Entwicklung des Bahnhofs in Schwelm

Das zentrale Eingangstor der Stadt Schwelm, welches unstrittig das Bahnhofsempfangsgebäude ist, befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand. Dieser Zustand erstreckt sich nun schon annähernd über 15 Jahre hinweg.

Mit dem Bau des Zentralen Omnibusbahnhofes wurde ein erster nachhaltiger Schritt zu einem attraktiveren Bahnhofsumfeld gemacht. Gleichzeitig wurde hier bereits ein erster Schritt in Richtung Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs getan.

Mit dem Verkauf des Bahnhofsempfangsgebäudes ging die Erwartung einher, dass damit der nächste wichtige Schritt zur Gestaltung dieser zentralen Einrichtung getan würde. Aus den hinlänglich bekannten Gründen hat sich diese Entwicklung bedauerlicherweise nicht realisiert. Damit hat sich nicht nur das Gebäude als solches letztendlich zu einem Schandfleck entwickelt, sondern auch die Entwicklung im Umfeld hin zu einem modernen Mobilitätsknoten wurde nicht vorangetrieben.

Die Verwaltung hat über Jahre den AUS kontinuierlich über die Entwicklung informiert. Der AUS hat die Verwaltung nachdrücklich gebeten „alle Hebel in Bewegung zu setzen“, um eine positive Entwicklung auf den Weg zu bringen.

Seit nunmehr vier Jahren ist die neue Eigentümerin bemüht diesen Missstand zu beheben. Seit dem Spätsommer des Jahres 2021 befinden sich nun das eigentliche Gebäude und der Vorplatz im Besitz der neuen Eigentümerin. Ziel der Eigentümerin ist es immer gewesen neben den bereits feststehenden Parkplatzflächen (dies ergibt sich aus Verträgen DB/Stadt) gegenüber dem Finanzamt auch weitere Flächen im Bahnhofsumfeld zu erwerben. Auf diesen Flächen plant die neue Eigentümerin ein breit angelegtes Spektrum zur Attraktivitätssteigerung des Umfeldes in Richtung eines nachhaltigen, modernen und auf die Zukunft ausgerichteten Mobilitätsknotens.

So soll neben der Möglichkeit Elektrofahrzeuge aufzuladen auch die Möglichkeit entstehen, Fahrräder und hier auch Elektrofahrräder sicher abzustellen bzw. diese auch während der Abwesenheit warten und laden zu können. Auch Verkehre „on demand“ sollen zum Portfolio gehören

Darüber hinaus soll ein innovatives Fahrzeugvermiet-Geschäft angeboten werden, welches den Übergang von der Bahn auf die Straße sinnvoll ergänzt. Es ist konkret nach Angabe der Eigentümerin geplant eine Vermietstation für Selbstfahrervermietfahrzeuge oder eine automatisierte Fahrzeugvermietung mittels einer App (Car-Sharing, siehe Projekt Hegelstraße mit EN-Wohnen) zu etablieren.

Auch sollen die sog. Laternenparker die Möglichkeit erhalten, ihre E-Fahrzeuge nach vorheriger Reservierung im Bahnhofsumfeld laden zu können.

Darüber hinaus wird eine enge Kooperation mit der VER angestrebt, um die Verkehre zu bündeln und zu optimieren.

All diese Punkte sind nach Auffassung der Verwaltung geeignet den Bahnhof Schwelm als ein Alleinstellungsmerkmal unserer Stadt zu stärken. Ferner entsprechen sie auch der im AUS geäußerten Zielsetzung.

Wie bereits in Jugendhilfeausschuss im August 2021 dargestellt (vgl. Anlage 2), behindert die angedachte Stellplatzfläche hinter dem Zentralen Omnibusbahnhof –ZOB- nicht die Entwicklung dieser Freifläche und behindert keinesfalls den Jugendsportpark. Die Flächen sind aufeinander abgestimmt. Daher hat der JHA entsprechend über die Planungen zum Jugendsportpark unter Berücksichtigung der Flächenaufteilung zugestimmt.

Durch die Möglichkeit der Einrichtung qualifizierter Stellplätze entlang der Märkischen Straße wird es auch möglich sein Fußgänger in Richtung eines möglicherweise noch zu errichtenden Parkhauses zwischen der AOK und dem heutigen Hallenbad auf einer kombinierten Verkehrsfläche (vgl. Anlage 1) zu führen. Die derzeit vorhandenen Fußwege bedürfen einer dringenden Erneuerung. Aufgrund der Frequenz auf der Fahrbahnseite zur Bahnlinie erscheint eine Erneuerung dieses Fußweges nicht zielführend.

Die derzeitigen Planungen der neuen Eigentümerin behindern keinesfalls die Überlegungen im Rahmen des „integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“, sondern unterstützen dieses. Insbesondere wird der Mobilitätsknoten durch die noch weiter zu entwickelnden „Produkte“ für Radfahrer insgesamt die Ziele des ISEK unterstützen.

 

3. Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Rat und Verwaltung sich darüber im Klaren sind, dass hier bedeutende öffentliche Flächen veräußert werden. Vor dem Hintergrund, dass dadurch zukunftsfähige Mobilitätskonzepte auf dem Weg zur Verkehrswende erst möglich werden, ist der Verkauf mehr als gerechtfertigt. Da es sich bei dem Investor um einen Unternehmer mit Schwelmer Wurzeln handelt, der bereits jetzt erhebliche Mittel in das Projekt investiert hat und zudem vertragliche Regelungen zur Absicherung des Verkaufs vereinbart werden, erscheint die Umsetzung des Projektes für die Stadt Schwelm mit großen Vorteilen verbunden zu sein.


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Stadt Schwelm begrüßt die Entwicklung des Bereichs um den Busbahnhof und den Bahnhof durch einen privaten Investor hin zu einem modernen und zukunftsweisenden Mobilitätsknoten ausdrücklich.

2. Die in der Anlage 1 dargestellten Flächen werden an die Eigentümerin des Bahnhofs-Empfangsgebäudes zur Umsetzung des Konzepts „Mobilitätsknoten Bahnhof Schwelm“ veräußert.

3. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen des Kaufvertrages sicherzustellen, dass die Flächen ausschließlich für die Entwicklung des Mobilitätsknotens „Bahnhof Schwelm“ nach Maßgabe der im  Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen genutzt werden dürfen.

4. Als weitere Geschäftsgrundlage streben beide Parteien eine zeitnahe Entwicklung und Umsetzung des unter Ziff. 2. genannten gemeinsamen Konzeptes an und treffen die hierfür erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen. Bis dahin soll insbesondere der „Park“ der Allgemeinheit zugänglich bleiben.

5. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Gesamtentwicklung des erweiterten Bahnhofsumfelds ein Verkehrskonzept unter Berücksichtigung des in Erarbeitung befindlichen Mobilitätskonzeptes zu erstellen, welches entlang der Märkischen Straße ein gedeihliches Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer sichert.