Sachverhalt:
Die für den Betrieb der bebauten Grundstücke (z. B. Verwaltungsgebäude,
Schulen) anfallenden konsumtiven Aufwendungen werden im Produkt 01.01.13 über
verschiedene Haushaltsstellen abgewickelt. Da im Rahmen der Etatplanungen die
zukünftig tatsächlich anfallenden Kosten nie exakt planbar sind und aus
unterschiedlichen Gründen immer Schwankungen unterworfen sind (z. B.
Witterungsverhältnisse, Anmietung neuer Liegenschaften, unvorhersehbare
Schadensereignisse), sind die wesentlichsten Haushaltsstellen seit jeher in
einem sog. Deckungskreis mit der Nr. 101132 zusammengefasst. Hierdurch wird
über das Instrument der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze
auch bei notwendigen Ansatzüberschreitungen auf einzelnen Haushaltsstellen im Laufe
des Haushaltsjahres weiterhin die Liquidität des Fachbereichs sichergestellt.
Die Beantragung zusätzlicher Haushaltsmittel ist damit erst dann
erforderlich (in der Regel zum Jahresende), wenn sich abzeichnet, dass das noch
zur Verfügung stehende Restbudget des Deckungskreises nicht ausreichen wird, um
die noch bis zum Jahresende zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen zu decken.
So verhält es sich aktuell zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage
(16.12.2021). Nach der im FB 2 verwendeten Buchungssoftware (infoma FM-Tools)
hat der vorerwähnte Deckungskreis noch verfügbare Mittel in Höhe von 5.878,71
EUR. Dieser Betrag wird nicht ausreichen, um die in den nächsten Wochen noch
mit Bezug zum Haushaltsjahr 2021 bestehenden Zahlungsverpflichtungen decken zu
können. Beispiele hierfür sind:
- Ausstehende Handwerkerrechnungen für in 2021 ausgeführte Arbeiten
- In 01/2022 eingehende AVU-Abrechnungen für den Monat 12/2021
- In 01/2022 eingehende Rechnungen der in 12/2021 erfolgten
Gebäudereinigung
- In 01/2022 eingehende Rechnungen der in 12/2021 erfolgten
Winterdienstleistungen
Um daher die Liquidität des FB 2 für das Haushaltsjahr 2021 in den
nächsten Wochen sicherzustellen, wurde anhand vorliegender Erfahrungswerte bzw.
im Wege der Schätzung eine Prognose erstellt, wie hoch der noch benötigte
Mittelbedarf auf einzelnen Haushaltsstellen des betreffenden Deckungskreises
101132 sein wird. Insgesamt haben sich folgende Beträge ergeben, die als
überplanmäßige Mittel bereitgestellt
werden müssten:
Haushaltsstelle 01.01.13. …. |
Mehrbedarf / EUR |
|
a) 521505
- Bauunterhaltung |
40.000,-- |
|
b) 521520
- Wartung technischer Anlagen |
5.000,-- |
|
c) 524110
- Energie und Wasser |
40.000,-- |
|
d) 524190
- Sonstige Bewirtschaftung |
10.000,-- |
|
e) 524193
- Gebäudereinigung |
60.000,-- |
|
f) 543160
- Sachverständigen-,
Gerichts- u.ä. Kosten |
10.000,-- |
|
|
Gesamt: |
165.000,-- |
Zu a) - 01.01.13.521505 - "Bauunterhaltung"
Der Mehrbedarf von rd. 40.000,-- EUR ist einerseits in den normal
üblichen Abweichungen bei einzelnen Baumaßnahmen zwischen den Kostenschätzungen
zum Zeitpunkt der Etatplanung und den tatsächlichen Kosten zum Zeitpunkt der
Bauausführung begründet. Darüber hinaus lässt sich auch die Gesamthöhe der im
Laufe eines Jahres entstehenden unvorhersehbaren Reparaturen nur bedingt im
Rahmen der Etatplanung einschätzen.
Zu b) - 01.01.13.521520 - "Wartung technischer Anlagen"
Die Wartung der technischen Anlagen in 2021 ist grundsätzlich
abgeschlossen. Da aber bereits noch zu bezahlende Rechnungen (in kleinerer
Summe) für 2021 vorliegen und nicht auszuschließen ist, dass noch weitere
Unternehmerrechnungen ausstehen, wird auf dieser Haushaltsstelle nur ein
relativ geringfügiger Mehrbedarf (5.000,-- EUR) erwartet.
Zu c) - 01.01.13.524110 - "Energie und Wasser"
Bei den Kosten für die Versorgung der städtischen Immobilien mit Strom,
Gas und Wasser sind Verbrauchsschwankungen – insbesondere bedingt durch
Witterungseinflüsse – in der Regel zu erwarten. Weitere mögliche Faktoren für
Kostenschwankungen sind Preisänderungen der Versorgungsunternehmen,
Nutzungsänderung von Räumen / Gebäuden oder bautechnische Maßnahmen. Eine
Ansatzkalkulation kann daher nur mit eingeschränkter Genauigkeit erfolgen. Je
nach Ausprägung der vorbeschriebenen Schwankungen ergeben sich daher stets mehr
oder minder deutliche Ansatzunter- oder Ansatzüberschreitungen. Ergänzend kommt
hinzu, dass wegen Beendigung der bisherigen Contracting-Verträge zum 31.08.
2021 die Kosten der Gasversorgung der betreffenden Gebäude in den Monaten 09 -
12/2021 nicht mehr aus der Haushaltsstelle 01.01.13.524160 -
"Contracting", sondern aus der o.g. Haushaltsstelle finanziert werden
mussten. Die bei 01.01.13.524160 - "Contracting" im Gegenzug
eingetretene Ersparnis konnte hier nicht ausgleichen, da die dort ersparten
Mittel für die Sanierung des Hallenbades eingesetzt wurden (siehe Vorlagen
082/2021 und 082/2021/1).
Zu d) - 01.01.13.524190 - "Sonstige Bewirtschaftung"
Über diese Haushaltsstelle werden im Wesentlichen vermischte Aufwendungen
für diverse Zwecke (z.B. Schädlingsbekämpfung, Aufschaltungsgebühren für
Brandmeldeanlagen, Einkäufe von Elektro- und Werkzeugbedarf, Anfertigung von
Beschilderungen, etc.) abgewickelt. Insofern kann nicht gesichert beurteilt
werden, ob und in welcher Höhe hier noch Aufwendungen für 2021 entstehen
werden. Der beantragte Betrag von 10.000,-- EUR wurde daher im Wege der
Schätzung ermittelt.
Zu e) - 01.01.13.524193 - "Gebäudereinigung"
Auch der Etatansatz zur Gebäudereinigung enthält Anteile, die nur
eingeschränkt planbar sind (z. B. Kosten für Materialeinkauf, Vertretungskosten
für erkrankte städtische Reinigungskräfte). In 2021 kommt erschwerend der
erhöhte Reinigungs- und Desinfektionsaufwand wegen der Corona-Pandemie zum
Tragen. Im Ergebnis sind zum jetzigen Zeitpunkt die Etatmittel 2021 bereits
verbraucht, es werden aber noch die in 01/2022 eingehenden Rechnungen für die
Gebäudereinigung in 12/2021 zu begleichen sein. Hierfür ist ein Betrag von rd.
60.000,-- EUR erforderlich.
Zu f) - 01.01.13.543160 - "Sachverständigen-, Gerichts- u. ä.
Kosten"
Über diese Haushaltsstelle werden neben Beratungskosten durch
Rechtsanwälte, Gutachter und Sachverständige auch die Kosten für die
vorgeschriebenen sog. "wiederkehrenden Prüfungen" der technischen
Gebäudeanlagen abgewickelt. Insofern können auch hier noch durch verspätet
eingehende Rechnungen Aufwendungen für das Jahr 2021 entstehen.
Zusammenfassend wird daher vorgeschlagen, den
vorstehend erläuterten zusätzlichen Mittelbedarf für das Jahr 2021 in Höhe von
insgesamt 165.000,-- EUR durch die Bewilligung von Haushaltsüberschreitungen
gemäß vorbeschriebener Aufteilung sicherzustellen. In Relation zu den gesamten
ordentlichen Aufwendungen des FB 2 im Produkt 01.01.13 im Etat 2021 von
9.223.349,-- EUR entspricht dies einer Überschreitung von rd. 1,78 %. Die
Deckung der vorstehenden Haushalts-überschreitungen ist durch Mehrerträge /
Mehreinzahlungen bzw. Minder-aufwendungen / Minderauszahlungen bei folgenden
Haushaltsstellen sichergestellt:
Haushaltsstelle |
||
01.01.13.441100 - Mieten und Pachten |
28.000,-- |
|
13.01.04.459100 - sonstige ordentliche
Erträge |
21.700,-- |
|
12.01.05.414200 - VRR Umlage |
91.900,-- |
|
16.01.02.551701 - Zinsaufwendungen
Liquiditätskredite |
23.400,-- |
|
|
Gesamt: |
165.000,-- |
Da nicht bis zu einer Mittelbewilligung durch den Rat bzw. durch den
Hauptausschuss (nächste Sitzungen in 02/2022) abgewartet werden kann, ist eine
Dringlichkeits-entscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO durch den
Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied erforderlich.
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein
weiteres Ratsmitglied:
Im Produkt
01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr
2021 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt
165.000,-- EUR bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die
nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:
Haushaltsstelle 01.01.13. …. |
||
…521505 - Bauunterhaltung |
40.000,-- |
|
…521520 - Wartung technischer Anlagen |
5.000,-- |
|
…524110 - Energie und Wasser |
40.000,-- |
|
…524190 - Sonstige Bewirtschaftung |
10.000,-- |
|
…524193 - Gebäudereinigung |
60.000,-- |
|
…543160 - Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten |
10.000,-- |
|
|
Gesamt: |
165.000,-- |
Die Deckung ist durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen bzw.
Minderaufwendungen / Minderauszahlungen bei folgenden Haushaltsstellen
sichergestellt:
Haushaltsstelle |
||
01.01.13.441100 - Mieten und Pachten |
28.000,-- |
|
13.01.04.459100 - sonstige ordentliche
Erträge |
21.700,-- |
|
12.01.05.414200 - VRR Umlage |
91.900,-- |
|
16.01.02.551701 - Zinsaufwendungen
Liquiditätskredite |
23.400,-- |
|
|
Gesamt: |
165.000,-- |
Datum: 20.12.2021
_______________________ _______________________
Stephan Langhard Thorsten Kirschner
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat
genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied gemäß Vorlage
266/2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO
zur Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von
165.000,00 EUR im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement".
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 165.000,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge /
Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen / Minderauszahlungen bei folgenden
Haushaltsstellen:
Haushaltsstelle |
||
01.01.13.441100 - Mieten und Pachten |
28.000,-- |
|
13.01.04.459100 - sonstige ordentliche
Erträge |
21.700,-- |
|
12.01.05.414200 - VRR Umlage |
91.900,-- |
|
16.01.02.551701 – Zinsaufwendungen
Liquiditätskredite |
23.400,-- |
|
|
Gesamt: |
165.000,-- |
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |