Sachverhalt:
Im September 2021 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Rahmen des Corona-Kulturstärkungsfonds eine Digitalisierungsoffensive für die Musikschulen in NRW mit einem Fördervolumen von 6,2 Millionen Euro bekannt gegeben. Die Mittel sollen den flächendeckenden Aufbau digitaler Unterrichtsangebote vorantreiben. Die Einrichtungen sollen so befähigt werden, ihre musikpädagogische Arbeit im Zuge des digitalen Wandels weiterzuentwickeln. Die Abwicklung des Programms hat der Landesverband der Musikschulen (LVdM) in NRW übernommen.
Die Stadt Schwelm erhält laut Mitteilung des LVdM 17.000 Euro Fördergelder zzgl. eines 20-prozentigen Eigenanteils i.H.v. 4.250 Euro.
Das Förderprogramm des Landes umfasst zwei Gruppen digitaler Geräte, die teilweise in Paketen zusammengefasst sind und Zubehör miteinschließen:
1. Für das mobile Arbeiten können unterschiedlich ausgestattete Tablets, USB-Mikrofone und Bluetooth-Boxen beantragt werden.
2. Um digitale Raumsituationen auszugestalten, kann man Smartboards, Laptops, Set-Top-Boxen und Videostudios inklusive Zubehör zu sog. digitalen Setups kombinieren.
Bis zum Ende der bereits am 15.10.2021 endenden Frist zur Einreichung von Förderanträgen hat die Stadt Schwelm einen Förderantrag beim LVdM gestellt, der die vollständige Verausgabung der Schwelm zustehenden Fördermittel vorsieht. Jeder Schwelmer Musikschullehrer wird zukünftig ein iPad erhalten und die Unterrichtsräume der Musikschule im neuen Kulturzentrum werden Smartboards sowie digitale Aufnahmetechnik erhalten, zudem wird dort ein Videostudio eingerichtet.
Da auch für die Verausgabung der Fördermittel seitens des Landes eine kurze Frist bis Anfang 2022 gesetzt wurde, die Fördermittel sowie der Eigenanteil naturgemäß jedoch bisher nicht im Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 eingeplant gewesen sind, ist eine Bewilligung überplanmäßiger Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 im Produkt 01.01.08 - "Technikunterstützte Informationsverarbeitung" notwendig.
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
01.01.08 - "Technikunterstützte Informationsverarbeitung" werden für
das Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 21.250 EUR bei
der Haushaltsstelle 01.01.08/0325.783100 „Digitalisierungsoffensive
Musikschule“ bewilligt.
Die Deckung
dieser Haushaltsüberschreitung ist durch Fördermittel vom Land auf der
Haushaltsstelle 01.01.08/0325.681100 „Zuweisungen u. Zuschüsse vom Land“
(17.000 EUR) sowie Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0301.785100 „Auszahlungen Hochbauinvestitionen an Schulen“ (4.250 EUR)
sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.08 |
Bezeichnung
Technikunterstütze Informationsverarbeitung |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 21.000,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
Fördermittel vom
Land in Höhe von 17.000 EUR auf der Haushaltsstelle 01.01.08/0325.681100
„Zuweisungen u. Zuschüsse vom Land“ sowie Minderauszahlungen in Höhe von 4.250
EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 „Auszahlungen
Hochbauinvestitionen an Schulen“.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |