Betreff
Stadtmarketing Schwelm GmbH
Vorlage
253/2021
Aktenzeichen
GB I/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  1. In der Sitzung des Rates am 22.3.2018 wurde beschlossen, dass die Wirtschaftsförderung als Stabsstelle in die Stadtverwaltung zurückgeführt wird. Ebenso wurde beschlossen, dass die Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung (GSWS) in ihrer bisherigen Gesellschaftsstruktur bestehen bleibt und über das Jahr 2018 hinaus jährlich einen städtischen Zuschuss in Höhe von 85.000 bis 90.000 € erhält.
    Zudem sollte im Jahr 2021 eine Evaluation durchgeführt werden.
  2. Diese Evaluation sollte die Vor- und Nachteile der Rechtsform GmbH & Co. KG und der Rechtsform „eingetragener Verein“ untersuchen. Hierbei sollten insbesondere wirtschaftliche und haftungsrechtliche Aspekte auch im Hinblick auf Erleichterungen zur Gewinnung neuer Mitglieder betrachtet werden.
    Mit dem o. a. Beschluss wurde auch das Aufgabenprofil des SMS konkretisiert, was hinsichtlich der Auswirkungen sicher auch Teil einer Evaluation werden sollte.
  3. Diese Evaluation ist bislang nicht erfolgt. Tatsächlich lag etwa die Hälfte des Betrachtungszeitraumes in der Phase der Corona-Pandemie, was eine Umsetzung des Aufgabenprofils erheblich erschwert hat. Vor dem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Jahre 2022 und 2023 in den Betrachtungszeitraum aufzunehmen und mit dem Aufsichtsrat des SMS zu vereinbaren, im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 ein Konzept und eine Zeitschiene zur Evaluation vorzustellen.
  4. Vor dem Hintergrund der erwarteten Evaluation ist der Zuschuss für das SMS ab dem Haushaltsjahr 2022 nicht in die Finanzplanung und den kommenden Etat aufgenommen worden.
    Aus dem Grund sollen die Mittel nunmehr in die Änderungsliste und die Finanzplanung aufgenommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Aufsichtsrat der Stadtmarketing Schwelm GmbH &Co. KG (SMS) ein Konzept und eine Zeitschiene zur Evaluation der Gesellschaft zu entwickeln und dies im Anschluss den politischen Gremien vorzustellen.

 

Der städtische Zuschuss in Höhe von 87.000 € soll in die Änderungsliste 2022 und die Planung der kommenden Haushalte aufgenommen werden

 


Der Bürgermeister

gez. Langhard