Betreff
Dachsanierung der Grundschule Westfalendamm
Vorlage
007/2008
Aktenzeichen
GM St
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei dem Objekt Grundschule Westfalendamm handelt es sich um ein ca. 1915 errichtetes zweigeschossiges und denkmalgeschütztes Schulgebäude mit einem Mansard-Walm- bzw. Krüppelwalmdach. Dieses Dach weist erhebliche altersbedingte Schäden auf. Dachziegel sind zum Teil gerissen und dadurch undicht. Weiterhin sind Rinnen etc. beschädigt. Undichtigkeiten sind auch in den Kehlen und an den Kaminanschlüssen aufgetreten. Hierdurch wurden in letzter Zeit immer

wieder Feuchtigkeitsschäden registriert. Die Feuchtigkeitseinbrüche haben auch an der tragenden Konstruktion erhebliche Spuren hinterlassen. Zudem sind die Dachziegel nicht mehr windsicher.

 

Die Kosten für die Sanierung des Daches – die in zwei Bauabschnitten in 2008 und 2009 erfolgen soll, belaufen sich auf insgesamt rd. 249.000,00 €. Die Kosten des ersten Bauabschnittes werden mit rd. 125.000,00 € veranschlagt, die des zweiten Bauabschnittes mit rd. 124.000,00 €. Von der Bezirksregierung Arnsberg liegt für die Sanierungsmaßnahme ein Bewilligungsbescheid über eine Landeszuwendung aus dem Denkmalförderungsprogramms über 60.000,00 € für den 1. Bauabschnitt vor.

Bis zum spätestens 15.11.2008 ist der Bezirksregierung Arnsberg ein Verwendungsnachweis für die zugesicherte Landeszuwendung vorzulegen.

Der Bauzeitenplan der TBS AöR für den 1. Bauabschnitt sieht vor, dass mit der Einleitung des Ausschreibungsverfahrens Mitte Februar 2008 begonnen werden muss, um sicherzustellen, dass die Baumaßnahme bis zum Ende der Sommerferien 2008 am
08. August 2008 abgeschlossen werden kann.

Für den 2. Bauabschnitt im Jahre 2009 wurde bereits ein Antrag auf eine Landeszuwendung in Höhe von 59.500,00 € bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.

 

Vor dem Hintergrund der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum 01.01.2008 wurde in Zusammenarbeit mit der Fa. GMO/Düsseldorf die notwendige Dachsanierung als „unterlassene Instandhaltungsmaßnahme“ und demnach als Rückstellung in den Jahren 2008 und 2009 eingestuft. Für die Auszahlung der Rückstellung in 2008 wurde ein entsprechender Ausgabeansatz für 2008 im Finanzplan (Auszahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit) bei der Planungsstelle 01.01.13.721110 ( An TBS für Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) vorgesehen, ebenso für 2009. Die Landeszuwendung in Höhe von 60.000 € für den ersten Bauabschnitt wurde im Etat 2008 als Einzahlung im Finanzplan für 2008 unter der Planungsstelle 01.01.13.648100 (Einzahlungen aus Kostenerstattungen, -umlagen vom Land) erfasst.

 

Die Sanierungsmaßnahme ist zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und zur Vermeidung von Risiken für die Schulnutzer/Innen und das Schulgebäude unaufschiebbar, sodass die Voraussetzungen des § 82 Abs. 1 GO erfüllt sind. Demnach kann mit der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung begonnen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat ist damit einverstanden, dass mit der Maßnahme „Dachsanierung Grundschule Westfalendamm“ bereits vor der Beschlussentscheidung über den Etat-Entwurf 2008 begonnen wird.