Sachverhalt:
Nach Ziffer 4.1 des gemeinsamen Runderlasses des Justizministeriums (3221 – I.2), des Innenministeriums (31-43.02.01/02-2-5892/06) und d. Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration (111/313 – 6153) vom 20.09.2007 tritt bei jedem Amtsgericht in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus einer von den Gemeinden zu erstellenden Vorschlagsliste wählt.
Der
Ausschuss besteht aus der Richterin/dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz),
einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten und sieben
Vertrauenspersonen als
Beisitzern
(§ 40 GVG).
Der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises
hat die Stadt Schwelm darum gebeten, ihm zwei (bisher drei)
Vertrauenspersonen zur Wahl durch den Kreistag in den beim Amtsgericht Schwelm
zu bildenden Schöffenwahlausschuss zu benennen. Da für die Meldung eine Frist
bis zum 08.02.2008 gesetzt wurde, muss im Hauptausschuss am 31.01.2008 eine
Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden.
Bei
den Vertrauenspersonen muss es sich um Einwohner-/innen der Stadt Schwelm
handeln. Die Vertrauenspersonen werden von den Vertretungen der Kreise und kreisfreien
Städte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder,
mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt (§ 40 Abs. 3 GVG).
Die Fraktionen der CDU, SPD und SWG haben erneut folgende Personen vorgeschlagen, die auch durch den letzten Ratsbeschluss vom 18.03.2004 benannt worden sind:
Herrn
Friedrich-Wilhelm Nockemann, Hauptstraße 46, Schwelm (CDU)
Herrn
Günther Dresen, Westfalendamm 20, Schwelm (SPD)
Herrn
Dieter Sieker, Gartenstraße 2, Schwelm (SWG)
Ferner hat die Fraktion der GRÃœNEN
Frau
Angelika Wilcke , Lindenbergstraße 28, Schwelm
benannt.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Für
den beim Amtsgericht Schwelm zu bildenden Ausschuss sollen dem
Ennepe-Ruhr-Kreis) folgende zwei Vertrauenspersonen benannt werden:
- wird
in der Sitzung ergänzt –
Dieser Beschluss gilt als Dringlichkeitsentscheidung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt die am 31.01.2008 vom Hauptausschuss gefasste Dringlichkeitsentscheidung für die Benennung von zwei Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss.